TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Steininger, Hessen: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich hat sich seit dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster, was die elektronische Gesundheitskarte angeht, nichts Grundlegendes geändert. Es geht weiterhin darum, dass Patientendaten grundsätzlich aus meiner Praxis in ein Datenlager gelegt werden sollen, und als Zugang zu diesem Datenlager dient die vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgestellte derzeitige Konzeption der elektronischen Gesundheitskarte. Wir wollen diese Datenauslagerung nicht und brauchen konsequenterweise auch die elektronische Gesundheitskarte in dieser Form nicht. Deshalb bitte ich Sie, dem nunmehr geänderten Antrag IV-12 zuzustimmen.

(Beifall)

Ich kann auch die vor der Mittagspause aufgestellte Behauptung, dass die Zustimmung zu diesem Antrag den Vorstandsantrag beseitigt, nicht nachvollziehen. Dazu hätte ich gern eine Erklärung; denn in der Vorstandsvorlage geht es unter anderem um die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation und um das Telemonitoring. Davon steht im Antrag IV-12 überhaupt nichts. Ich denke, insofern können wir, wenn wir den Antrag 12 annehmen, durchaus auch über die Vorstandsvorlage abstimmen.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Steininger. - Die nächste Rednerin ist Frau Professor Krause-Girth, Landesärztekammer Hessen.

© Bundesärztekammer 2008