Dr. Steininger, Hessen:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich hat
sich seit dem 110. Deutschen Ärztetag in Münster, was die elektronische
Gesundheitskarte angeht, nichts Grundlegendes geändert. Es geht weiterhin
darum, dass Patientendaten grundsätzlich aus meiner Praxis in ein Datenlager
gelegt werden sollen, und als Zugang zu diesem Datenlager dient die vom
Vorstand der Bundesärztekammer vorgestellte derzeitige Konzeption der
elektronischen Gesundheitskarte. Wir wollen diese Datenauslagerung nicht und
brauchen konsequenterweise auch die elektronische Gesundheitskarte in dieser
Form nicht. Deshalb bitte ich Sie, dem nunmehr geänderten Antrag IV-12
zuzustimmen.
(Beifall)
Ich kann auch die vor der Mittagspause aufgestellte Behauptung,
dass die Zustimmung zu diesem Antrag den Vorstandsantrag beseitigt, nicht
nachvollziehen. Dazu hätte ich gern eine Erklärung; denn in der
Vorstandsvorlage geht es unter anderem um die Punkt-zu-Punkt-Kommunikation und
um das Telemonitoring. Davon steht im Antrag IV-12 überhaupt nichts. Ich denke,
insofern können wir, wenn wir den Antrag 12 annehmen, durchaus auch über die
Vorstandsvorlage abstimmen.
(Beifall)
Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr
Kollege Steininger. - Die nächste Rednerin ist Frau Professor Krause-Girth,
Landesärztekammer Hessen. |