TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Steininger, Hessen: Die Änderungsanträge zum Antrag IV-12 erwecken mittlerweile den Eindruck, als sei der Antrag 12 deckungsgleich mit dem Antrag des Vorstands. Dem muss man eindeutig widersprechen. Er ist nicht deckungsgleich. Genau im Punkt der elektronischen Gesundheitskarte ist er konträr zu dem, was der Vorstand vorgelegt hat. Uns ist die Klarstellung wichtig, dass wir die Zugriffsberechtigung hinsichtlich der Daten durch den Schlüssel elektronische Gesundheitskarte nicht haben wollen. Dazu habe ich einen Antrag gestellt, wenn es nachher um Änderungsmöglichkeiten beim Vorstandsbeschluss geht. Das ist der Antrag IV-1-4. Es kann nicht sein, dass wir diese Schlüssel zu den Daten, die wir nicht mehr kontrollieren können, aus der Hand geben. Wir können uns damit beschäftigen, wie wir Informationen schneller, besser, umfangreicher weitergeben, aber nicht durch einen Schlüssel, der durch die Hintertür jegliche Form des Zugriffs ermöglicht.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. - Meine sehr verehrten Damen und Herren, das war, glaube ich, die längste zweite Lesung, die zumindest ich auf einem Deutschen Ärztetag erlebt habe. Es gab 37 Wortmeldungen. Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht mehr vor. Der Referent, Herr Kollege Bartmann, hat um eine Schlussbemerkung gebeten.

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