TOP IV: Auswirkungen der Telematik und elektronischen Kommunikation auf das Patient-Arzt-Verhältnis

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank. - Wir haben ein Pro und ein Kontra hinsichtlich der Vorstandsüberweisung des Antrags IV-1-4 gehört. Jetzt können wir uns eine Meinung bilden. Wer möchte diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Bitte die Gegenprobe! - Das Erste war eindeutig die Mehrheit. Damit ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen damit zum Antrag IV-1-6, auf Seite 21 in den Zeilen 1 und 2 den Text ab dem Wort "solange" zu streichen.

(Zuruf)

Meine Damen und Herren, wissen Sie, worüber Sie abstimmen?

(Zurufe: Nein!)

- Ab Zeile 31 auf Seite 20 heißt es:

Das elektronische Rezept ... bringt weder medizinische Vorteile für Patienten noch Nutzen für die Ärzte. Seine Einführung als erste Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte wird daher abgelehnt ...

Entsprechend dem Änderungsantrag soll hinter "abgelehnt" ein Punkt gesetzt werden. Die Worte

solange nicht die weiterhin bestehenden Störungen der Praxisabläufe vollständig beseitigt sind

sollen gestrichen werden. Es geht also um eine vollständige Ablehnung und nicht um die Ablehnung nur für den Fall, dass die Störungen der Praxisabläufe nicht zu beseitigen sind.

Sind Sie sich darüber im Klaren, worüber Sie abstimmen? - Dann bitte ich Sie, jetzt diesen Antrag zu bescheiden. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Bitte die Gegenprobe! - Das ist eindeutig die Mehrheit. Bitte die Enthaltungen. - Viele.

(Zurufe)

- Sie wünschen Auszählung? - Gut, wir zählen. Ich frage also noch einmal: Wer für die Streichung des Halbsatzes ist, möge bitte die Karte heben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag mit 132 gegen 89 Stimmen angenommen. Das war ein kräftiger Knick in meiner Linse. Ich bitte um Entschuldigung und danke Ihnen, dass Sie uns zum Nachzählen animiert haben.

Wir kommen zum Antrag IV-1-2. Es geht um die Zeilen 5 bis 8 auf Seite 21 des Antrags 1, die lauten:

Sie ist zu ersetzen durch die Speicherung einer "Klinischen Basisinformation" auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte, die Dauerdiagnosen und -medikation beinhaltet und von Ärzten sowohl in der Regelversorgung als auch in Notfällen gleichermaßen genutzt werden kann.

Die Antragsteller bitten darum, diesen Text zu ersetzen durch:

Alternativ müssen die für den individuellen Patienten sinnvollen Daten gespeichert werden können.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer wünscht diesen Antrag an den Vorstand zu überweisen? - Bitte die Gegenprobe! - Das Erste war die Mehrheit. Sind Sie damit einverstanden? - Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen jetzt zum zweiten Teil des Antrags IV-1-6. Auf Seite 21 der Vorstandsvorlage heißt es in den Zeilen 24 bis 29:

Das Projekt elektronische Gesundheitskarte nach § 291 a SGB V vollzieht sich auf gesetzlicher Grundlage und wurde von einer großen parlamentarischen Mehrheit beschlossen. Mit ihm soll eine einheitliche Telematik­infrastruktur für das Gesundheitswesen eingeführt werden. Die Ärzteschaft erkennt die Chancen, die in einer solchen, durch rechtliche Vorgaben abgesicherten Infrastruktur im Gegensatz zu einer drohenden Dominanz ausschließlich kommerzieller Angebote liegen.

Dieser Text soll gestrichen werden. Ich stelle jetzt die Frage, wer dieser Streichung zustimmen möchte. - Die Gegenprobe! - Das ist eindeutig die Mehrheit. Enthaltungen? - Dann haben Sie diese Streichung abgelehnt.

Schließlich beinhaltet der Antrag 6 noch eine Ergänzung. Ganz zum Schluss des Textes, also auf Seite 22, soll angefügt werden:

Eine bundesweite Telematikinfrastruktur mit der verpflichtenden Online-Anbindung und der Speicherung von Krankheitsdaten in einer zentralen Serverstruktur wird abgelehnt: Eine Neukonzeption des gesamten Projektes ist erforderlich.

(Beifall)

Das ist etwas, was wir im Antrag 12 und in anderen Anträgen ebenfalls schon behandelt haben. Ich frage Sie: Wissen Sie, worüber Sie abstimmen? - Ja. Dann frage ich Sie jetzt: Wer ist für die Annahme dieses Antrags? - Bitte die Gegenprobe! - Wir zählen aus. Ich frage also noch einmal: Wer ist für die Annahme dieses Antrags? - Ich bitte Sie um die Gegenprobe! - Dann haben Sie diesen Antrag mit 124 gegen 94 Stimmen angenommen und damit diesen Absatz eingefügt.

(Beifall)

© Bundesärztekammer 2008