Dr. König, Hessen:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu
einem Antrag, den ich unter den aufgerufenen Anträgen nicht sehe. Er soll, wie
ich gerade gehört habe, in der nächsten Gruppe untergebracht sein. Aber er
passt eigentlich hierher. Es geht um die Weiterbildungsordnung, es geht um die
Frage, wo heute noch Weiterbildung stattfinden kann. Die Kliniken können es
teilweise überhaupt nicht mehr bringen, denn die Spezialisten haben die
Kliniken teilweise verlassen und sitzen draußen in der Praxis.
Wie soll es weitergehen, wenn sie die Bescheinigung über die
Weiterbildung brauchen, aber niemand mehr in der Klinik ist? Ich habe in meinem
Antrag als Beispiel die Reproduktionsmedizin angeführt. Wir haben zwei Jahre
Weiterbildung in der Praxis, ein Jahr in der Klinik. Es gibt in Deutschland
kaum noch Kliniken, die das durchführen.
Man kann die Frage stellen: Woher kommen die Bescheinigungen,
die abgegeben werden? Man sollte verhindern, dass solche Bescheinigungen
ausgestellt werden. Ich möchte, dass die Weiterbildung in der Klinik und die
Weiterbildung in der Praxis gleichberechtigt sind und gegenseitig anerkannt
werden. Es sollten nicht so starre Weiterbildungszeiten gelten, wie wir sie
einmal festgelegt haben.
Auf Nachfrage bei der Bundesärztekammer hieß es: Da es schon
festgelegt ist, gibt es kaum Möglichkeiten, das zu ändern. Ich möchte für die
Zukunft darauf hinweisen, dass sonst keine Weiterbildung mehr in diesen
Gebieten oder Teilgebieten möglich ist.
Nun hatten wir von europäischer Seite her den Antrag gestellt,
dass die Weiterbildung in der Praxis und in der Klinik nicht kostenlos erfolgen
kann, denn die Weiterbildungsstätten - nehmen Sie die Praxis - sollen ja nicht
dazu missbraucht werden, dass es billige Angestellte gibt, sondern wir wollen
die Kolleginnen und Kollegen weiterbilden. Dafür brauchen wir Zeit und die
finanzielle Ausstattung, wie sie damals für die Allgemeinmedizin bereitgestellt
wurde. Die Fachmedizin wurde damals nicht berücksichtigt. Ein entsprechender
Antrag wurde an das Ministerium gestellt. Das Ministerium antwortete, dafür sei
man nicht zuständig. Man hat auf die Ärztekammern verwiesen.
Nun sind wir hier bei der Bundesärztekammer. Ich gebe diesen
Antrag weiter und möchte darum bitten, dass in Zukunft Sorge dafür getragen
wird, dass Klinik und Praxis hinsichtlich der finanziellen Ausstattung für die
Weiterbildung gleichberechtigt sind. Klinik und Praxis müssen sich entsprechend
absprechen. Das geht auch nicht mit starren Figuren, sondern hängt davon ab,
welche Abteilungen die Kliniken haben, welche Möglichkeiten es gibt, die
Niedergelassenen mit entsprechender Qualifikation hierbei einzubinden.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen
Dank, Herr König. - Die nächste Rednerin ist Frau Goesmann. |