TOP V: Sachstandsbericht zur (Muster-)Weiterbildungsordnung

Mittwoch, 21. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent: Der Antrag V-3 von Herrn Kollegen König, der derzeit nur handschriftlich vorliegt, sagt letztendlich aus, dass bisher nur die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin gefördert wurde. Er fordert, dass die finanzielle Ausstattung der Weiterbildungsstellen sowie in Klinik und Praxis so sicherzustellen ist, dass die Weiterbildung möglich ist. Das ist in etwa analog zum
Antrag V-2.

Zum anderen fordert dieser Antrag, dass die Weiterbildung gleichwertig ambulant und stationär möglich sein muss, weil sich die Rahmenbedingungen im Krankenhaus und im ambulanten Bereich verändert haben. Habe ich das so richtig zusammengefasst, Herr König? - Gut.

Zum ersten Teil kann man sagen: Wir sind dabei, das zu erarbeiten. Deshalb bitte ich darum, den ersten Teil, was die Finanzierung angeht, analog an den Vorstand zu überweisen. Hinsichtlich des zweiten Teils des Antrags steht in der Weiterbildungsordnung, dass die Weiterbildung gleichwertig stationär und ambulant möglich sein kann. Es ist aber auch etwas anderes vermerkt. Da steht in der Tat für das Fachgebiet von Herrn König: 24 Monate ambulant. Das würden wir jetzt in die Diskussion zur Überarbeitung der Weiterbildungsordnung einbringen, in das sogenannte zweistufige Normsetzungsverfahren, um dies entsprechend zu ändern, wenn Sie damit einverstanden sind, Herr König.

Eines muss man dazu generell sagen, meine Damen und Herren: Die Formulierung in der Weiterbildungsordnung, dass ambulant und stationär die Weiterbildung gleichwertig durchzuführen ist, stößt in manchen Kammern an ihre Grenzen, weil in den Heilberufekammergesetzen Höchstzeiten für die ambulante Weiterbildung vorgeschrieben sind. Das muss aber nicht heißen, dass man das in der (Muster-)Weiterbildungsordnung nachvollzieht. Das ist klar.

Aus diesem Grunde schlage ich, wenn Herr König damit einverstanden ist, vor, dies an den Vorstand zu überweisen. Der erste Punkt befindet sich sowieso in unserem Kalkül; den zweiten Punkt werden wir neu in die Diskussion um die Überarbeitung der Weiterbildungsordnung mit aufnehmen.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. Das bedeutet die Überweisung des
Antrags V-3, der bis jetzt die Nummer VI-57 trägt. - Jetzt hören wir einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Conrad aus Hessen.

© Bundesärztekammer 2008