Vizepräsidentin Dr. Goesmann,
Referentin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte
an dieser Stelle Herrn Professor Scriba und allen Beteiligten einen
ausdrücklichen Dank für die Initiativen in der Versorgungsforschung sagen. Ich
bin Mitglied dieser Ständigen Konferenz, die sich sehr intensiv mit der Auswahl
der Projekte befasst. Die Projekte geben uns, wenn wir gute Projekte fördern,
wirklich Antworten auf die politischen, auch die berufspolitischen Fragen. Auch
die berufspolitischen Fragen, die wir heute hier diskutiert haben, wie
beispielsweise die Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen, sind da enthalten.
Es ist für uns gut, dass wir Fragen, die wir in unseren Kreisen diskutieren,
auch von anderer Seite beantwortet bekommen. Es lohnt sich wirklich, hier zu
investieren.
Wie schon angekündigt, möchte ich ein paar Worte zum
Handlungskonzept zur Förderung der Weiterentwicklung zum Facharzt für Innere
und Allgemeinmedizin sagen. Wir haben auf dem vorjährigen Deutschen Ärztetag
beschlossen, den Auftrag an die Bundesärztekammer und andere beteiligte
Organisationen zu geben, ein solches Handlungskonzept zu erarbeiten.
Hintergrund dessen ist: In den nächsten zehn Jahren scheiden aus Altersgründen bundesweit
42 Prozent und in den neuen Bundesländern sogar 50 Prozent der derzeit tätigen
Hausärzte aus dem Berufsleben aus. Es gilt, den hausärztlichen Nachwuchs
nachdrücklich zu fördern. Von daher wurde uns der Auftrag erteilt, uns darum zu
kümmern.
Wir waren uns einig, dass es ein Gesamtkonzept geben muss. Sie
wissen: Es gibt im Augenblick beim Bundesministerium für Gesundheit in der
Abteilung von Herrn Knieps eine entsprechende Arbeitsgruppe. Die
Gesundheitsministerkonferenz hat eine Arbeitsgruppe zur Förderung der
hausärztlichen Versorgung eingesetzt. Wir haben uns gefragt: Was können wir im
Rahmen unserer ärztlichen Organisationen tun? Wir können uns vorrangig um die
Weiterbildung kümmern. Natürlich müssen auch die anderen flankierenden
Maßnahmen durchgeführt werden.
Unsere Arbeitsgruppe bestand aus Vertretern von
Bundesärztekammer und Landesärztekammern, Herrn Müller von der KBV, Vertretern
der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Vertretern
der DEGAM und des Deutschen Hausärzteverbands. Ich darf an dieser Stelle Frau
Hess, die mittlerweile aus den Diensten der Bundesärztekammer ausgeschieden
ist, herzlich danken für die hervorragende Leitung, die hinterher auf Frau
Güntert übergegangen ist. Sie hat sich da sehr eingebracht.
Es ging uns um die Frage: Wie kann man durch Organisation und
inhaltliche Ausgestaltung integrativer Weiterbildungskonzepte, der
Verbundweiterbildung, die Weiterbildung für den Facharzt für Innere und
Allgemeinmedizin fördern, sodass die jungen Menschen, die diesen
Weiterbildungsgang absolvieren wollen, von Anfang an sehr klar wissen: Ich habe
eine strukturierte Weiterbildung, die in einem Verbund organisiert ist, die ich
geplant durchlaufen kann und die entsprechend finanziell gefördert wird.
Es war die Aussage für uns wichtig: Wir würden inhaltlich
beschreiben, wie diese Verbundweiterbildung aussehen kann. Wir müssen
Aufgabenzuschreibungen an die Beteiligten in der Weiterbildung vornehmen: an
die Weiterbilder, an die Selbstverwaltung, an die Politik, an Tutoren. Wir
müssen natürlich auch sagen, wie das Ganze finanziert werden soll. Wir haben in
diesem Zusammenhang sehr klar gesagt: Wir müssen einen zielgenauen Einsatz der
Mittel sicherstellen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Mittel richtig verteilt
werden und dass eine Aufstockung der Fördergelder am besten durch staatliche
Mittel erfolgt, damit genügend Nachwuchs gefördert werden kann.
Das alles finden Sie in dem Programm, das ausgeteilt wurde.
Wir haben im Augenblick gesagt, dass sich die Landesärztekammern und die
Landes-KVen und die anderen an diesem Programm Beteiligten entsprechend
engagieren. Wir haben es zunächst, weil wir es im Moment nicht anders regeln
können, auf die Landesebene abgegeben.
Aber wir sehen, dass langfristig wahrscheinlich eine zentrale
Förderung zur Weiterbildung für Innere und Allgemeinmedizin und vielleicht auch
für andere Weiterbildungsgänge sein muss.
Ganz wichtig ist die Aufstockung der Fördergelder. Wir möchten
unbedingt erreichen, dass der Weiterbildungsassistent oder der Assistenzarzt in
der Weiterbildung für Innere und Allgemeinmedizin von Anfang an dasselbe Gehalt
erhält, dass es keine Differenz zwischen der Weiterbildung im stationären
Sektor und der Weiterbildung im ambulanten Sektor gibt.
(Beifall)
Ziel unseres Antrags 5 ist: Wir fordern den 111. Deutschen
Ärztetag auf, diese Handlungsempfehlungen zu begrüßen, zu akzeptieren und dafür
zu sorgen, dass sie in den Landesärztekammern realisiert werden. Diese
Handlungsempfehlungen dienen als Grundlage für zeitnahe Gespräche mit den
politisch Verantwortlichen, die schon avisiert sind.
Wir haben unsere Vorstellungen an die entsprechenden
Organisationen weitergeleitet und warten nun auf Resonanz. Das langfristige
politische Ziel ist die Gewinnung von ausreichendem ärztlichen Nachwuchs, den
wir so dringend brauchen. Es muss in dieser Legislaturperiode noch einiges an
Gesetzesänderungen erfolgen. Das haben wir bereits mit dem BMG fixiert.
Ihnen liegt ein umfassendes Handlungskonzept vor. Ich würde es
begrüßen, wenn Sie es annehmen und dafür sorgen, dass es umgesetzt wird.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank,
Frau Goesmann.
Wir kommen damit zur Diskussion über die Anträge. Zunächst hat
Herr Lutz aus Bayern den Antrag gestellt, bei der Behandlung der Anträge zu Tagesordnungspunkt
VI für jeden Antrag eine Rede dafür und eine Gegenrede zuzulassen, um
anschließend abzustimmen. Wir hatten auch schon einmal das Verfahren, dass
galt: Wenn ein Antrag für sich selber spricht und es niemanden gibt, der
dagegenreden will, dann braucht dazu überhaupt nicht geredet werden.
(Beifall)
Nur dann, wenn eine Gegenrede gewünscht wird, soll eine Rede
dafür zulässig sein. Sollen wir über dieses Verfahren abstimmen? Oder gibt es
Geschäftsordnungsanträge, sich diesem Thema noch mehr zu widmen? - Bitte schön,
Frau Haus. |