TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Zimmer, Nordrhein: Herr Präsident, auch diese Annäherung ist vorhin schon versucht worden, indem ich gesagt habe: Es gibt zwei Bereiche. Sie sind aber nicht koexistierend, sondern es sind zwei Arbeitsbereiche. Koexistenz bedeutet Gleichwertigkeit. Das kann es nicht sein.

Vielleicht können wir uns darauf einigen, den Begriff "coexistierend" zu streichen und stattdessen zu sagen: Es gibt zwei Arbeitsbereiche: einen medizinisch-therapeutischen und einen Management- bzw. Koordinierungsbereich. Damit bin ich völlig einverstanden. Mit dieser Änderung kann ich hervorragend leben. Die Koexistenz muss heraus, denn Koexistenz bedeutet zwei Pfade, für die ich neue Schnittstellendefinitionen brauche, und die Arzthoheit ist weg. Dann komme ich weg vom Delegationsprinzip.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ich schlage folgenden Text vor:

Bei der Klärung der Frage, wer zum Case Manager prädestiniert ist, ist eine genaue Analyse des Case Managements erforderlich. Hierbei sind zwei Arbeitsbereiche festzustellen: ein medizinisch-therapeutischer und ein Management- bzw. Koordinierungsbereich.

Damit müssten Sie doch auch zufrieden sein.

Zimmer, Nordrhein: Ja. Dann ist die Koexistenz weg.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Der Begriff "Koexistenz" taucht nicht mehr auf. Es geht um zwei Arbeitsbereiche: einen medizinisch-therapeutischen Bereich und einen Management- und koordinierenden Arbeitsbereich. Ist das okay?

Zimmer, Nordrhein: Okay.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Dann können Sie den Antrag 25 opfern. Wir können jetzt darüber abstimmen, ob wir den Antrag 3 in der mündlich vorgetragenen Form annehmen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann haben wir das jetzt sehr gut vom Tisch.

(Beifall)

Vielen Dank, dass Sie uns das nachzuholen gestattet haben. Sonst wären wir nachher doch in die Bredouille gekommen.

Wir kehren nun zum Tagesordnungspunkt VI zurück, und zwar zunächst zum Thema der Förderung der Allgemeinmedizin. Da geht es zunächst um den Antrag 5. Herr Bodendieck hat den Änderungsantrag gestellt, den letzten Absatz auf der ersten Seite des Antrags 5 wie folgt neu zu formulieren:

Der 111. Deutsche Ärztetag begrüßt die vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen und fordert die Landesärztekammern auf, diese im Konzept der bisherigen Maßnahmen auf Landesebene zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin zu berücksichtigen.

Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung. Bitte.

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