Henke, Vorstand der
Bundesärztekammer: Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Wir können ja nur über den Antrag abstimmen, wenn
einer dagegenspricht. Ich halte diesen Antrag - wir haben früher ähnliche
Satzungsänderungsanträge gehabt - für ein bisschen trickreich. Im Kern geht es
ja darum, dass damit die Satzung geändert würde. Würde man die Satzung ändern,
ist Voraussetzung, dass man dafür eine Zweidrittelmehrheit erlangt.
Hier wird der Versuch unternommen, über einen einfachen
Antrag, der dazu in das Entscheidungsrecht der einzelnen Delegierten eingreift,
aber gar nicht justiziabel ist, eine ähnliche Wirkung zu erzielen wie mit einer
Satzungsänderung.
Ich finde das einen ausgesprochen unglücklichen Antrag, auch
wenn ich die Intention verstehen kann. Die Intention ist ja derzeit erfüllt.
Wir sind also gar nicht in einer Situation, in der dieser Antrag greifen würde.
Das ändert aber nichts an meinen Einwänden. Ich empfehle, diesen Antrag
entweder an den Vorstand zu überweisen oder ihn nicht anzunehmen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön.
- Herr Reinhardt spricht für den Antrag. |