TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Er hätte beantragen müssen: Ich bitte den Vorstand der Bundesärztekammer, zum nächsten Deutschen Ärztetag - je nachdem, wie man den Termin haben will - eine entsprechende Satzungsänderung vorzulegen. Das wäre zulässig. Ich habe ein Recht, mich darauf vorzubereiten. Dafür gibt es eine Vorschrift. Was hier beantragt wird, ist etwas anderes. Ich möchte wissen, ob wir jetzt darüber abstimmen, dass wir den Vorstand bitten, eine Satzungsänderung vorzubereiten. Das ist in Ordnung, das sollte man auch zulassen, weil das ein demokratisches Recht ist. Dann muss es aber auch entsprechend formuliert sein. Oder wir müssen den Antrag an den Vorstand überweisen. Das werden Sie hinkriegen; da bin ich ganz sicher.

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