TOP VI: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 23. Mai 2008, Vormittagssitzung

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Veelken und Frau Müller-Dannecker, auf den ersten Blick liest sich das bündig und gut. Man hat Spaß daran, sofort zuzustimmen und den Antrag anzunehmen. Aber man muss das einen Moment sintern lassen.

Meine Auffassung ist: Das Krankenhaus muss fachärztliche Versorgungsqualität gewährleisten. Das ist der Anspruch, der rechtlich dargelegt ist. Diese fachärztliche Versorgungsqualität kann das Krankenhaus auf zwei Weisen gewährleisten: indem es in erster Linie Fachärzte tätig werden lässt oder indem es Ärzte ohne Facharztanerkennung unter Supervision von Fachärzten tätig werden lässt. In allen Tarifen ist berücksichtigt, dass der Arzt, der noch keine vollständige Weiterbildung absolviert hat, eine etwas geringere Qualifikation hat als der Facharzt, weil der Facharzt eine deutlich höhere Vergütung erhält und insofern derjenige, der die Weiterbildung absolviert, gemessen an dem Anspruch, dass das Krankenhaus fachärztliche Versorgungsqualität zu liefern hat, derjenige ist, der eigentlich diese Qualifikationsdifferenz in seinem Gehalt bezahlt.

Deswegen bin ich der Meinung, dass wir schon jetzt die Situation haben, dass jeder, der weitergebildet wird, einen Anspruch darauf hat, dass er, weil er ja weniger bezahlt bekommt als ein Facharzt, ordentlich und vernünftig weitergebildet wird. Das schließt ein, dass der Krankenhausträger auf ein paar seiner Direktionsrechte zu verzichten hat.

Sowohl die Tätigkeit des Facharztes als auch die Tätigkeit des noch nicht weitergebildeten Arztes ist in den Kalkulationsgrundlagen sowohl früher beim Selbstkostendeckungsprinzip als auch heute beim DRG-Prinzip enthalten. Sie müssen wissen, dass die Häuser, die am Kalkulationsverfahren teilnehmen, sogar überproportional viel Weiterbildung ermöglichen, verglichen mit den anderen Häusern.

Die einzige Sauerei, die passiert ist, besteht darin, dass sich ein Teil der Häuser herauszieht und erklärt: Wir stellen uns der Aufgabe der Weiterbildung nicht mehr. Diese Häuser versprechen sich davon einen Nutzen. Wenn wir die Krankenkassen spezifisch zu Finanziers der Weiterbildung machen, laden wir sie ein, anstelle der Ärzteschaft die Weiterbildung steuern zu wollen. Dann werden sie die Frage nach den Bedarfsplänen stellen, dann werden sie die Frage stellen, ob die Weiterbildung überhaupt nötig ist, dann werden sie die Frage stellen, ob wir durch die Weiterbildung eine Kapazitätsausweitung statt einer Kapazitätssteuerung haben.

Insofern kann ich nur davon abraten, die Krankenkassen geradezu einzuladen, in dem System nach ihren Regeln - notwendig, zweckmäßig, ausreichend, wirtschaftlich - alles administrieren zu wollen.

Abgesehen davon enthält der Text einen schweren Fehler, weil wir natürlich keine jungen Fachärzte ausbilden. Sie sind ausgebildet, sie haben ihre Qualifikation als Arzt, sie befinden sich in der Weiterbildung. Das ist etwas anderes als ein Teil der Ausbildung, wie es hier formuliert ist.

Ich bitte Sie herzlich, diesen Antrag hier nicht positiv zu bescheiden.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt kann jemand für den Antrag sprechen. - Bitte, Herr Veelken.

© Bundesärztekammer 2008