Henke, Vorstand der
Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Veelken und Frau Müller-Dannecker, auf
den ersten Blick liest sich das bündig und gut. Man hat Spaß daran, sofort
zuzustimmen und den Antrag anzunehmen. Aber man muss das einen Moment sintern
lassen.
Meine Auffassung ist: Das Krankenhaus muss fachärztliche
Versorgungsqualität gewährleisten. Das ist der Anspruch, der rechtlich
dargelegt ist. Diese fachärztliche Versorgungsqualität kann das Krankenhaus auf
zwei Weisen gewährleisten: indem es in erster Linie Fachärzte tätig werden
lässt oder indem es Ärzte ohne Facharztanerkennung unter Supervision von
Fachärzten tätig werden lässt. In allen Tarifen ist berücksichtigt, dass der
Arzt, der noch keine vollständige Weiterbildung absolviert hat, eine etwas
geringere Qualifikation hat als der Facharzt, weil der Facharzt eine deutlich
höhere Vergütung erhält und insofern derjenige, der die Weiterbildung
absolviert, gemessen an dem Anspruch, dass das Krankenhaus fachärztliche
Versorgungsqualität zu liefern hat, derjenige ist, der eigentlich diese
Qualifikationsdifferenz in seinem Gehalt bezahlt.
Deswegen bin ich der Meinung, dass wir schon jetzt die
Situation haben, dass jeder, der weitergebildet wird, einen Anspruch darauf
hat, dass er, weil er ja weniger bezahlt bekommt als ein Facharzt, ordentlich
und vernünftig weitergebildet wird. Das schließt ein, dass der Krankenhausträger
auf ein paar seiner Direktionsrechte zu verzichten hat.
Sowohl die Tätigkeit des Facharztes als auch die Tätigkeit des
noch nicht weitergebildeten Arztes ist in den Kalkulationsgrundlagen sowohl
früher beim Selbstkostendeckungsprinzip als auch heute beim DRG-Prinzip
enthalten. Sie müssen wissen, dass die Häuser, die am Kalkulationsverfahren
teilnehmen, sogar überproportional viel Weiterbildung ermöglichen, verglichen
mit den anderen Häusern.
Die einzige Sauerei, die passiert ist, besteht darin, dass
sich ein Teil der Häuser herauszieht und erklärt: Wir stellen uns der Aufgabe
der Weiterbildung nicht mehr. Diese Häuser versprechen sich davon einen Nutzen.
Wenn wir die Krankenkassen spezifisch zu Finanziers der Weiterbildung machen,
laden wir sie ein, anstelle der Ärzteschaft die Weiterbildung steuern zu wollen.
Dann werden sie die Frage nach den Bedarfsplänen stellen, dann werden sie die
Frage stellen, ob die Weiterbildung überhaupt nötig ist, dann werden sie die
Frage stellen, ob wir durch die Weiterbildung eine Kapazitätsausweitung statt
einer Kapazitätssteuerung haben.
Insofern kann ich nur davon abraten, die Krankenkassen
geradezu einzuladen, in dem System nach ihren Regeln - notwendig, zweckmäßig,
ausreichend, wirtschaftlich - alles administrieren zu wollen.
Abgesehen davon enthält der Text einen schweren Fehler, weil
wir natürlich keine jungen Fachärzte ausbilden. Sie sind ausgebildet, sie haben
ihre Qualifikation als Arzt, sie befinden sich in der Weiterbildung. Das ist
etwas anderes als ein Teil der Ausbildung, wie es hier formuliert ist.
Ich bitte Sie herzlich, diesen Antrag hier nicht positiv zu
bescheiden.
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Jetzt kann
jemand für den Antrag sprechen. - Bitte, Herr Veelken. |