Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr
Kollege Griebenow, Ihr Einfühlungsvermögen und Ihr Einstehen für Datenschutz
ehrt Sie. Es geht nicht nur darum, dass die Ärztekammern und auch die KVen
Zugang zu Daten haben; es geht vor allen Dingen um die Waffengleichheit
zwischen Ärztekammern und Krankenkassen. Derzeit ist es nämlich so, dass
diejenigen, die über das Geld verfügen, jede Menge Zahlen, Daten und Fakten
haben, mit denen sie uns im angestellten und auch im niedergelassenen Bereich
das Leben schwermachen. Die Krankenkassen wissen nämlich sehr konkret, was
läuft, mit Daten, deren Qualität zum Teil anrüchig ist. Aber diese Zahlen
werden uns vorgehalten, uns wird damit das Leben schwergemacht.
Wir als Kammern haben wiederum konkret die Aufgabe, die
Angelegenheiten so zu regeln, dass sie die Realität abbilden. Wenn wir aber
keine konkreten Zahlen darüber haben, bleiben wir weiterhin auf der Ebene der
sogenannten "Gobsat"-Technik hängen. "Gobsat" steht für: good old boys sitting around a table. Diese
"good old boys" überlegen sich, was vielleicht gut sein könnte.
Nachdem der Gesetzgeber erfahrungsgemäß nicht unmittelbar
einem Wunsch des Ärztetages entsprechen wird, möchte ich Sie bitten, diesem
Antrag zuzustimmen. Er wird sowieso erst einmal innerhalb der Bundesärztekammer
diskutiert und geht von dort aus weiter.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank.
- Einer hat dafür, einer dagegen gesprochen.
(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)
- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Gibt es eine
Gegenrede gegen die Vorstandsüberweisung? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte
diesen Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer will ihn nicht an den Vorstand
überweisen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist an den Vorstand
überwiesen.
Nun kommen wir zum Antrag
VI-67. Er betrifft das Heilpraktikerwesen. Wer möchte gegen den Antrag
reden? - Bitte. |