TOP IX: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2008/2009 (1. 7. 2008-30. 6. 2009)

Donnerstag, 22. Mai 2008, Nachmittagssitzung

Dr. Ensink, Referent: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Eckdaten des Haushaltsvoranschlags für das kommende Geschäftsjahr 2008/2009 hat Herr Professor Fuchs bereits vorgetragen. Von daher kann ich mich in meinem zweiten offiziellen Beitrag heute recht kurzfassen.

Das Haushaltsvolumen insgesamt beträgt 15 269 000 Euro. Dieser Betrag entspricht einer Steigerung um 0,83 Prozent gegenüber dem Ansatz für das laufende Geschäftsjahr.

Die wesentlichste Änderung des Haushalts für das kommende Geschäftsjahr stellen die drei neu beantragten Stellen dar. Auch deren Begründung ist bereits ausführlich vorgetragen worden. Die Finanzkommission hat diese Stellenanforderungen diskutiert und jeweils die Notwendigkeit durch Abstimmung bestätigt.

Dementsprechend werden auch im kommenden Geschäftsjahr die Personalaufwendungen der mit Abstand wichtigste Aufwandsblock sein. Dieser Block hat hinsichtlich seines Relativanteils innerhalb des Haushalts nochmals zugenommen und wird in 2008/2009 allein mehr als die Hälfte der Gesamtkosten der Bundesärztekammer ausmachen.

Hinsichtlich der übrigen einzelnen Etatpositionen kann ich mich - zur Vermeidung von Wiederholungen - auf die Ausführungen von Herrn Professor Fuchs beziehen.

Die Finanzkommission hat den einzelnen Aufwandsblöcken und den Ertragspositionen jeweils einstimmig zugestimmt. Der Haushaltsvoranschlag wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.

Finanziert wird der Haushalt der Bundesärztekammer zum überwiegenden Teil, das heißt zu rund vier Fünfteln, durch die von den Landesärztekammern zu leistende Umlage. Diese soll im Geschäftsjahr 2008/2009  12 133 000 Euro betragen.

Dieser Betrag ist um 212 000 Euro höher als der entsprechende Ansatz für das laufende Geschäftsjahr. Zugleich entspricht dies einer Umlagensteigerung von 1,78 Prozent für die Landesärztekammern.

Zur Bewertung dieser Zahl sei Ihnen an dieser Stelle aber nochmals in Erinnerung gerufen, dass dieser Steigerungsbetrag nur in etwa die Hälfte der Summe ausmacht, die den Landesärztekammern an nicht verbrauchten Mitteln aus dem Geschäftsjahr 2006/2007 rückerstattet wird. Damit ist die Endabrechnung Berlin noch nicht berücksichtigt.

Dieses Nebeneinander von Rückerstattung auf der einen Seite und gleichzeitiger Mehrforderung auf der anderen Seite mag den meisten von Ihnen zunächst unlogisch erscheinen. Dieser Aspekt wurde auch in der Finanzkommission und im Vorstand der Bundesärztekammer intensiv diskutiert. Ausschlaggebend für die Präferenz dieses Verfahrens ist aber die hierdurch zu bewerkstelligende größere Haushaltsehrlichkeit und die bessere Transparenz.

Dazu wurden Ihnen erstmals auf Seite 30 Ihrer diesbezüglichen Vorlage die Ertragsgruppen auch nochmals mit ihren jeweiligen prozentualen Anteilen aufgeführt, wie sie im Einzelnen zur Deckung des Haushalts beitragen.

Neben den bereits angesprochenen knapp 80 Prozent Erträgen aus der direkt überwiesenen Umlage der Landesärztekammern entfallen die restlichen gut 20 Prozent auf Beteiligungsgewinne mit knapp 10 Prozent, auf Rücklageentnahmen sowie weitere Positionen, die in der folgenden Folie unter dem Terminus "Übrige Erträge" zusammengefasst werden.

Interessant ist, wie diese vier Ertragspositionen sich hinsichtlich ihrer Relativanteile über die Zeit verschoben haben. Auf der Folie sehen Sie, dass der Entnahme aus Rücklagen vor einigen Jahren noch eine größere Bedeutung zukam. Dieser Entwicklung wurde inzwischen erfolgreich gegengesteuert. Sowohl im laufenden als auch im kommenden Geschäftsjahr hat der prozentuale Anteil der Rücklageentnahmen im Vergleich zu früheren Zeiträumen abgenommen.

Im Endeffekt sind wir ganz nah beieinander, Herr Calles. Ich habe vorhin keine moralische Bewertung vorgenommen, wer was bezahlt. Die Bundesärztekammer ist eine Einrichtung der Landesärztekammern. Insofern ist es naheliegend und auch gerechtfertigt, dass sie auch von den Landesärztekammern finanziert wird. Ich hatte nur gesagt, dass 80 Prozent der direkt für dieses Haushaltsjahr überwiesene Anteil ist, mehr nicht. Damit habe ich nicht gesagt, dass das andere nicht von den Landesärztekammern kommt oder ihnen nicht moralisch zuzurechnen wäre. Diese Verdeutlichung, dass bestimmte Anteile heruntergefahren werden und dementsprechend natürlich der direkt zu überweisende Anteil hochgefahren wird, ist genau das, was ich eben mit dem Begriff der Haushaltsehrlichkeit angesprochen habe.

Gegenläufig war jedoch die Entwicklung bei der Einstellung der erwarteten Gewinnausschüttungen der Deutscher Ärzte-Verlag GmbH. Da die höchst erfreuliche Ertragssituation dieser Beteiligung der Bundesärztekammer unter anderem einer besonderen Situation auf dem aktuellen Anzeigenmarkt geschuldet ist - das Heft wird von Mal zu Mal dicker, und der Anteil der braunen Seiten ist riesig; ich freue mich immer, wenn ein solches Heft bei mir ankommt -, sollte sie dementsprechend auch nicht als dauerhaft bzw. als verlässlich so eingeplant werden.

Aus kaufmännischer Sicht sprechen gute Gründe dafür, der auf der Darstellung nachvollziehbaren Entwicklung mit immer höheren Gewinneinstellungen in den Haushalt vorsichtig gegenzusteuern.

Vor diesem Hintergrund war der prozentuale Anteil der durch die Landesärztekammern aufzubringenden Umlage leicht überproportional zu steigern. Dieses klare Ziel sollte ganz bewusst auch nicht durch die kompensatorische Verrechnung mit nicht verbrauchten Mitteln aus abgeschlossenen Geschäftsjahren kaschiert werden.

Im Sinne einer optimalen Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Bundesärztekammerhaushalts sollten Aufwendungen und Erträge sich auch hinsichtlich ihrer Zuordnung zu jeweils identischen Abrechnungszeiträumen entsprechen. Keinesfalls stellt diese Vorgabe eine Übervorteilung der Landesärztekammern dar, denn selbstverständlich werden in einem bestimmten Geschäftsjahr gegebenenfalls nicht verbrauchte Mittel dann auch wieder an die Landesärztekammern erstattet. Zunächst aber muss die Umlage eine ausreichende Haushaltsdeckung gewährleisten.

Nochmals zurück zur Umlage, die von den Landesärztekammern zur Finanzierung des Bundesärztekammerhaushalts aufgebracht wird. Aktuell beträgt der Umlagesatz der östlichen Kammern noch 90 Prozent des Niveaus, das von den Westkammern bezahlt wird.

Mehrfach bin ich bereits im Vorfeld der heutigen Sitzung darauf angesprochen worden, dass diese Regelung nicht als Dauerlösung, sondern als befristete Kompensation des seinerzeit schlechteren Verdienstniveaus im Bereich der Ostkammern gedacht war.

Ich teile Ihnen mit, dass die "Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung" in ihrer ersten Sitzung im April dieses Jahres besprochen hat, einen Vorschlag zu erarbeiten, welcher der zwischenzeitlich bereits stattgefundenen und weiter absehbaren Nachholentwicklung der Tarifgehälter und Vergütungssysteme im Bereich der östlichen Kammern sukzessive Rechnung tragen wird.

Ich komme zum Schluss. In meiner Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission empfehle ich Ihnen uneingeschränkt die Zustimmung zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf.

Zugleich nutze ich die Gelegenheit und bedanke mich beim Vorstand der Bundesärztekammer und besonders bei ihrem Präsidenten, Herrn Professor Hoppe, für die - was meine Person betrifft - erst kurze, gleichwohl aber intensive Zusammenarbeit.

Mein Dank geht auch an den Finanzbeauftragten des Vorstands, Herrn Dr. Crusius, und alle übrigen Mitglieder der Finanzkommission. Ganz besonders möchte ich mich aber bei den Mitgliedern der "Arbeitsgruppe Mittelfristige Finanzplanung" für deren erheblichen Arbeitsaufwand sowie für die fachmännischen und zielorientierten Beratungen bedanken.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine ganz kleine Kommentierung zum Diskussionsbeitrag von Herrn Calles.

Ich sehe meine Funktion als Vorsitzender der Finanzkommission vor allem darin, leise und im Hintergrund und vor allem - hier sehen Sie vielleicht meine ärztliche Sozialisierung - prophylaktisch tätig zu sein. Wenn ich die Möglichkeit habe, Fehlentwicklungen zu korrigieren, will ich das im Vorfeld tun und nicht nur hinterher berichten.

Ich habe vorhin gesagt, dass ich über einen Abrechnungszeitraum berichte, in dem ich noch keine Verantwortung getragen habe. Wenn Zahlen aber gut und vielleicht sogar sehr gut sind, sollte dies von uns in aller Form wohlwollend anerkannt werden. Dazu sehe ich mich nicht nur verpflichtet, sondern das ist Ausdruck meiner Überzeugung. Wir als Ärzte leiden darunter, von unseren Patienten in aller Regel individuell höchste Anerkennung zu bekommen, dass uns aber in der öffentlichen Wahrnehmung, insbesondere durch die Politiker, oft die gesellschaftliche Anerkennung verweigert wird. Wir sollten diesen Fehler im Umgang mit den Mitarbeitern, mit dem Vorstand und mit der Geschäftsführung der Bundesärztekammer nicht wiederholen, indem wir ihnen die Anerkennung verweigern, die ihnen für einen bestimmten Zeitraum zusteht.

Es geht um die Bewertung eines zurückliegenden Zeitraums. Fragen Sie Herrn Fuchs, fragen Sie Herrn Raabe: Wir hatten im Vorfeld durchaus schon unsere ganz kleinen Clinchs. Das wird auch weiter so sein; so sehe ich meine Aufgabe.

Wenn ich Ihnen gute Zahlen berichten kann, werde ich diese nicht künstlich schlechter machen, nur weil ich glaube, dass anderenfalls die Rhetorik andere zu irgendwelchen Fehlentwicklungen verleitet. Die letzten Zahlen waren hervorragend, und das möchte ich hier anerkennen.

Last - not least - danke ich Ihnen sehr, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Ihre Geduld und Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. - Gibt es Wortmeldungen? - Es gibt keine Wortmeldungen. Dann können wir sofort in die Abstimmungsprozedur einsteigen. Ich bedanke mich noch einmal herzlich bei Herrn Fuchs und Herrn Ensink für die Arbeit, die geleistet worden ist. Ich bitte, diesen Dank an alle weiterzugeben, die dabei mitgeholfen haben. Es ist eine Wohltat, das zu hören, und nicht mehr wie früher diese Sorge, dass es möglicherweise Ärger geben könnte, wenn die Haushaltssituation nicht so solide sein sollte, wie sie sich jetzt darstellt.

Auch Herr Raabe als stellvertretender Hauptgeschäftsführer und als der für dieses Thema zuständige Dezernent war hier erfolgreich.

Noch einmal herzlichen Dank an Herrn Fuchs, Herrn Ensink und Herrn Raabe.

(Beifall)

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag IX-1, der folgendermaßen lautet:

Der Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2008/2009 (01.07.2008 - 30.06.2009) in Höhe von EUR 15.269.000,00 wird genehmigt.

Dazu gibt es den Antrag IX-2, der folgendermaßen lautet:

Eine Erhöhung der Umlage wird abgelehnt. Der Bundesärztekammer stehen ausreichende Finanzmittel zur Verfügung.

Der Antrag stammt von Herrn Dr. Zürner als Stimmführer der Ärztekammer Hessen. Das Wort hat Herr Zürner zur Begründung seines Antrags.

© Bundesärztekammer 2008