Dr.
Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern: Herr Präsident! Meine Damen
und Herren! Dass ich überhaupt noch einmal hier stehe, hat etwas mit der
Redezeitbegrenzung zu tun. Die drei Minuten vorhin haben leider nicht
ausgereicht.
Ich möchte noch zwei Bemerkungen
anschließen, die sich eigentlich ein bisschen aus dem ergeben, was ich gesagt
habe. Die eine Bemerkung richtet sich ausdrücklich an den Kollegen Dietrich aus
Bayern. Ich finde es völlig unangemessen, dass er die Priorisierung, die
Professor Hoppe in die Diskussion geworfen hat, hier als Alibifunktion für
überzogene Abrechnungen von IGeL-Leistungen bezeichnet hat. Das eine hat mit
dem anderen überhaupt nichts zu tun. Das lässt sich auch nicht so verstehen.
Selbst bei böswilligem Verständnis lässt sich das nicht so verstehen.
(Vereinzelt Beifall)
Das Zweite ist: Ich möchte
ausdrücklich noch einmal dafür plädieren – insofern freue ich mich, dass ich
der Letzte auf der Rednerliste bin –, den 11. Absatz im Entschließungsantrag
des Vorstands der Bundesärztekammer so anzunehmen, wie er ist. In meinen Augen
lässt er alles zu. Er lässt zu, dass es weiterhin Selektivverträge gibt, aber
er unterstreicht die Priorität von Kollektivverträgen. Er unterstreicht damit
die Notwendigkeit eines geschlossenen Auftretens der Ärzteschaft.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. – Jetzt hat sich noch der Präsident der Ärztekammer
Westfalen-Lippe gemeldet, Herr Kollege Windhorst. Bitte.
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