TOP II: Patientenrechte in Zeiten der Rationierung

Mittwoch, 20. Mai 2009, Vormittagssitzung

Zimmer, Nordrhein: Herr Präsident! Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu einem Antrag, der seit 20 Minuten im Umdruck ist. Ich habe hier gelernt, dass offenbar auch bei Juristen angekommen ist, dass das Haftungsrecht, in dessen Rahmen wir uns als Vertragsärzte bewegen, mittlerweile – anders als in der Folie dargestellt – manchmal viel höhere Hürden bietet, dass viel mehr auf uns lastet als die Ressourcen, die uns die gesetzliche Krankenversicherung noch zur Verfügung stellt. Es hat mich gefreut, dass das hier zur Kenntnis genommen wird. Das löst die Probleme allerdings nicht.

Ich möchte einen Antrag stellen zum Recht des Patienten auf Feststellung seiner Medikationsautonomie zur Verbesserung der Therapiesicherheit. Das ist ein sehr konkretes Recht, das ich wie folgt begründen will. Ich bitte darum, dass dieser Deutsche Ärztetag den Vorstand der Bundesärztekammer beauftragt, sich über die Deutsche Krankenhausgesellschaft dafür einzusetzen, dass jeder Patient, der im Krankenhaus eine Medikation bekommt – seien es Tabletten, Tropfen, Sprays, subkutane Injektionen oder ähnliche Dinge –, in der Richtung überprüft wird, ob er diese Therapie überhaupt autonom durchführen kann. Wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht geht, sollte dies zwingend schon im ersten Entlassbrief mitgeteilt werden, damit die Therapiesicherheit insoweit gewährleistet ist, dass eine unmittelbare Versorgung zu Hause mit entsprechenden Hilfen bereitgestellt werden kann.

Es kann nicht sein, dass wir über Priorisierung reden, aber gleichzeitig die Patienten mit Therapieformen ausgestattet nach Hause entlassen werden, die sie faktisch nicht mehr anwenden können. Ich halte es für ein unverzichtbares Recht, dass dem Patienten im Krankenhaus eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung gestellt wird, was seine eigene Versorgungskompetenz angeht.

Ich bitte Sie, das zu unterstützen, damit wir ein bisschen Qualität in die Versorgung hineinbekommen, die auch die Überleitung aus dem Krankenhaus mit einer entsprechend hohen, komplizierten Medikation für die Praxis sicher werden lässt.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Zimmer, für Ihren Antrag, der als Antrag II-03 umgedruckt wird und sicherlich demnächst auf Ihren Tischen auftaucht. – Der Nächste in der Rednerliste ist der Vizepräsident der Ärztekammer Hamburg, Herr Kollege Klaus Schäfer. Klaus, du hast das Wort.

© Bundesärztekammer 2009