TOP II: Patientenrechte in Zeiten der Rationierung

Mittwoch, 20. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Johna, Hessen: Sehr verehrte Damen und Herren! Herr Professor Katzenmeier hat in seinem Vortrag sehr schön das Spannungsverhältnis zwischen Haftungsrecht und Sozialversicherungsrecht dargestellt. Die jungen Kollegen formulieren das weniger juristisch und sagen: Wir haben Druck, Druck von allen Seiten, wir sind als freier Beruf, der wir sein sollten, in unserer freien Entscheidung eingeschränkt. Das treibt die jungen Ärzte viel mehr aus dem Land als die häufig noch unzureichende Vergütung.

(Beifall)

Herr Professor Hoppe, Sie haben die Priorisierungsdiskussion angeregt. Sie legt dieses Spannungsfeld offen. Wir Ärzte sind nicht mehr bereit, einen Mantel über all diese Probleme zu legen und die Probleme auszubaden. Wir möchten die Patientenrechte wahren. Ein Patientenrecht ist die Information, die Information darüber, dass eine Rationierung stattfindet und dass die Politik in diesem Punkt bewusst die Unwahrheit sagt.

Die Politik reagiert mit der Einrichtung einer parlamentarischen Arbeitsgruppe und möchte die Patientenrechte – ähnlich der Steuererklärung auf einem Bierdeckel – als eine Art Reisevertrag darstellen. Wenn es nicht unsere Steuergelder kosten würde, würde ich sagen: Da kann man ja einmal gespannt sein.

Ein Patientenrecht ist beispielsweise auch das Ausstellen einer Patientenverfügung. Dies ist ein Recht, auf das heute noch viel zu wenige Patienten hingewiesen werden, auch durch uns Ärzte. Die Medizin, die die Patienten in dem letzten halben Jahr ihres Lebens erfahren, ist oft nicht diejenige, die sie für sich wünschen. Eine Patientenverfügung bewirkt somit nicht nur, dass die Patienten diejenige Art von Medizin erleben dürfen, die sie wollen, sondern entlastet auch Ärzte und Angehörige, die in dieser Phase nur sehr schwer für ihre erkrankten engen Verwandten entscheiden können.

Ich möchte an alle Kolleginnen und Kollegen appellieren, in ihren Praxen und im Rahmen eines ärztlichen Gesprächs die Patienten viel mehr auf dieses Recht hinzuweisen, und zwar nicht erst bei Patienten, die über 80 Jahre alt sind.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Frau Johna. – Der nächste Redner ist der Kollege Dr. Albert Joas aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009