TOP II: Patientenrechte in Zeiten der Rationierung

Mittwoch, 20. Mai 2009, Vormittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Patienten und die Ärzte leiden unter der Diskrepanz zwischen dem umfassenden Leistungsversprechen der gesetzlichen Krankenversicherung und der erlebten Wirklichkeit. Zum Glück ist der überwiegende Teil dieses Arzt-Patient-Verhältnisses in ausreichender Qualität herstellbar und wird von uns auch so wahrgenommen. Dennoch gibt es große Klagen, die von den zuständigen Körperschaften nicht hinreichend weitergegeben und umgesetzt werden können. Die Klagen der ärztlichen Kollegen werden teilweise nicht richtig wahrgenommen und einfach ignoriert. Wieso kann es geschehen, dass es 1 400 Seiten EBM gibt, dass 5,1 versprochen waren, man aber auf 3,5 heruntergegangen ist, plötzlich fehlen 40 Prozent – und keiner merkt es und keiner sagt, was los ist?

Ich verstehe das nach wie vor nicht. Ich bin Krankenhausarzt. Ich muss doch einer halbwegs fundierten wirtschaftlichen Analyse vertrauen können. Sehr wenige Bürger der Bundesrepublik Deutschland wissen, was diese Diskrepanz bedeutet. Es gibt so viele Scheinschauplätze der Auseinandersetzung, dass sich niemand mehr auskennt.

Um Fehler zu vermeiden, habe ich zum Antrag II-01 einen Änderungsantrag eingebracht. Im Vorstandsantrag heißt es in Ziffer 2 des Punktes 3:

Es muss in der Entscheidung des Patienten liegen, Versorgungstarife frei zu wählen.

Das klingt ganz vernünftig, entspricht eigentlich auch der Realität. Es gibt eine Vollversicherung für 90 Prozent. Darüber hinaus sind die Dinge nicht geregelt. Deshalb habe ich den Antrag gestellt, vor dem Wort „Versorgungstarife“ die Worte „auch zusätzlich“ einzufügen. Auf diese Weise sollte die Position klarer werden.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Vizepräsident Dr. Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Michaelis. Der von Ihnen erwähnte Antrag hat die Nummer II-01 c. Der Antrag liegt bereits umgedruckt vor. – Der nächste Redner ist der Kollege Martin Junker aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009