Michaelis, Thüringen:
Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Patienten und die Ärzte
leiden unter der Diskrepanz zwischen dem umfassenden Leistungsversprechen der
gesetzlichen Krankenversicherung und der erlebten Wirklichkeit. Zum Glück ist
der überwiegende Teil dieses Arzt-Patient-Verhältnisses in ausreichender
Qualität herstellbar und wird von uns auch so wahrgenommen. Dennoch gibt es
große Klagen, die von den zuständigen Körperschaften nicht hinreichend
weitergegeben und umgesetzt werden können. Die Klagen der ärztlichen Kollegen
werden teilweise nicht richtig wahrgenommen und einfach ignoriert. Wieso kann
es geschehen, dass es 1 400 Seiten EBM gibt, dass 5,1 versprochen waren,
man aber auf 3,5 heruntergegangen ist, plötzlich fehlen 40 Prozent – und keiner
merkt es und keiner sagt, was los ist?
Ich verstehe das nach wie vor
nicht. Ich bin Krankenhausarzt. Ich muss doch einer halbwegs fundierten
wirtschaftlichen Analyse vertrauen können. Sehr wenige Bürger der
Bundesrepublik Deutschland wissen, was diese Diskrepanz bedeutet. Es gibt so
viele Scheinschauplätze der Auseinandersetzung, dass sich niemand mehr
auskennt.
Um Fehler zu vermeiden, habe ich
zum Antrag II-01 einen Änderungsantrag eingebracht. Im Vorstandsantrag heißt es
in Ziffer 2 des Punktes 3:
Es muss in der Entscheidung
des Patienten liegen, Versorgungstarife frei zu wählen.
Das klingt ganz vernünftig,
entspricht eigentlich auch der Realität. Es gibt eine Vollversicherung für 90
Prozent. Darüber hinaus sind die Dinge nicht geregelt. Deshalb habe ich den
Antrag gestellt, vor dem Wort „Versorgungstarife“ die Worte „auch zusätzlich“
einzufügen. Auf diese Weise sollte die Position klarer werden.
Danke.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsident Dr.
Montgomery: Vielen Dank, Herr Kollege Michaelis. Der von Ihnen erwähnte
Antrag hat die Nummer II-01 c. Der Antrag liegt bereits umgedruckt vor. – Der
nächste Redner ist der Kollege Martin Junker aus Westfalen-Lippe.
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