Dr. Zöllner, Bayern:
Sehr verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum
Antrag 05 und zum Antrag 05 a. Ich bitte Sie, dem Antrag 05 a zuzustimmen.
Diese ständigen Nadelstiche gegen die Selektivverträge – es gibt ja nur einen
relevanten Selektivvertrag, das sind die Hausarztverträge –, die Unterstellung,
dass es sich hier um eine teilweise Aufgabe der Therapiefreiheit durch monetäre
Anreize handelt, möchte ich doch stark zurückweisen. Das entspricht nicht den
Tatsachen.
(Beifall)
Ich habe vorhin mit Herrn Kollegen Emminger
diskutiert. Es handelt sich ja um einen Antrag, der im Wesentlichen von
Mitgliedern des Marburger Bunds gestellt wurde. Ich weiß nicht, was der
Marburger Bund damit eigentlich zu tun hat. Ich habe mit dem Kollegen Emminger
diskutiert. Er sagte, die Kollektivvertragslösung sei besser. Ich erinnere Sie,
soweit Sie niedergelassen sind, nur an die Heilmittelrichtlinien, die unsere
Vertreter von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Kassen damals
ausgehandelt haben. Dort ist auf 100 Seiten ganz dezidiert niedergelegt, bei
welcher Erkrankung Sie welche physikalischen Therapiemaßnahmen verordnen
dürfen. Wenn das keine Aufgabe der Therapiefreiheit ist! Das ist im
Kollektivvertragssystem entstanden. Diese Nadelstiche gegen die
Selektivverträge möchte ich nochmals zurückweisen. Ich bitte Sie erneut, dem
Antrag 05 a zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zöllner. – Der nächste Redner ist Herr
Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer.
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