TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Zöllner, Bayern: Sehr verehrtes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag 05 und zum Antrag 05 a. Ich bitte Sie, dem Antrag 05 a zuzustimmen. Diese ständigen Nadelstiche gegen die Selektivverträge – es gibt ja nur einen relevanten Selektivvertrag, das sind die Hausarztverträge –, die Unterstellung, dass es sich hier um eine teilweise Aufgabe der Therapiefreiheit durch monetäre Anreize handelt, möchte ich doch stark zurückweisen. Das entspricht nicht den Tatsachen.

(Beifall)

Ich habe vorhin mit Herrn Kollegen Emminger diskutiert. Es handelt sich ja um einen Antrag, der im Wesentlichen von Mitgliedern des Marburger Bunds gestellt wurde. Ich weiß nicht, was der Marburger Bund damit eigentlich zu tun hat. Ich habe mit dem Kollegen Emminger diskutiert. Er sagte, die Kollektivvertragslösung sei besser. Ich erinnere Sie, soweit Sie niedergelassen sind, nur an die Heilmittelrichtlinien, die unsere Vertreter von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit den Kassen damals ausgehandelt haben. Dort ist auf 100 Seiten ganz dezidiert niedergelegt, bei welcher Erkrankung Sie welche physikalischen Therapiemaßnahmen verordnen dürfen. Wenn das keine Aufgabe der Therapiefreiheit ist! Das ist im Kollektivvertragssystem entstanden. Diese Nadelstiche gegen die Selektivverträge möchte ich nochmals zurückweisen. Ich bitte Sie erneut, dem Antrag 05 a zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Zöllner. – Der nächste Redner ist Herr Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer.

© Bundesärztekammer 2009