Bodendieck, Sachsen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein paar kurze Worte an Herrn
Kollegen Joas und Frau Professor Braun, weil mich das wirklich tief berührt.
Ich danke Herrn Emminger dafür, dass er den Aspekt des mündigen Patienten
aufgegriffen hat. Aber verwechseln Sie bitte nicht den mündigen Patienten mit
dem informierten Patienten. Sie erinnern sich vielleicht an meinen kurzen
Redebeitrag von vorhin. Da habe ich Kant zitiert. Kant schreibt eindeutig, dass
der mündige Bürger – verwechseln Sie bitte nicht den mündigen Bürger mit dem mündigen
Patienten – in der Lage sein muss, frei und ohne Leitung über sich und sein
Wohl und Wehe zu entscheiden.
Welcher Patient wird dazu in der
Lage sein, wenn er diese Vielfalt der richtigen und falschen Informationen aus
dem Internet zieht und uns das dann auf den Tisch legt? Er legt es uns ja mit
der Bitte um Wertung auf den Tisch. Schon das führt dazu, dass der Patient zwar
informiert ist, aber nicht mündig, denn er kann es nicht entscheiden. Er fühlt
sich auch nicht in der Lage, es zu entscheiden.
Das hat nichts damit zu tun, dass
wir die Informationen, die der Patient aufnimmt, ablehnen. Dort müssen wir als
Ärzte sicherlich noch ein Stück nachholen. So viel zu diesem Thema, das mir
sehr am Herzen liegt.
Ich habe vor 14 Tagen von einer
Menge Nichtärzten höherer Couleur die Hucke vollgekriegt. Da waren auch Doctores
rer. pol. dabei. Sie gingen davon aus – damit komme ich zu dem Punkt, der uns
eigentlich berührt –, dass wir Ärzte allein durch die ökonomische Schiene
entscheiden und dass wir viel zu sehr in der Ökonomie drinstecken und aus
diesem Grund unseren Beruf verfehlen und deshalb den mündigen Patienten
ablehnen. Das ist falsch!
Ein Punkt, der ganz wichtig ist,
der aber aus meiner Sicht in den bisherigen Referaten wenig beleuchtet wurde,
ist der Aspekt Freiberuflichkeit und ärztliche Kollegialität. Das ist wichtig
im Dienst der Patientenversorgung. Ich verweise Sie auf den Antrag 07. Die dort
gemachten Aussagen und aufgestellten Thesen sind Thesen, die der Sächsische
Ärztetag im vergangenen Jahr verabschiedet hat. Wir als Sächsische
Landesärztekammer sind der Meinung, dass zum Wohle der Patientenversorgung vor
allen Dingen die Kollegialität im Vordergrund stehen muss. Nur durch ärztliche
Kollegialität kommt es zu einer Sicherung des Patientenwohls und der
Patientenrechte. Nur so können wir unsere Verantwortung gegenüber dem Patienten
wahrnehmen. Wir haben heute mehrfach gehört: Wir haben eine Verantwortung
gegenüber dem Patienten. Die Kernaussagen der Thesen können Sie nachlesen. Ich
bitte Sie, positiv über den Antrag zu entscheiden.
Danke schön.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Bodendieck. – Jetzt kommt Frau de Mattia aus
Schleswig-Holstein. Bitte.
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