TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Wollring, Nordrhein: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Im Rahmen der längeren Erörterung und der Diskussion sowie wegen der Außenwirkung, die wir auch berücksichtigen müssen, bitte ich Sie – ich will das nicht unbedingt in einen Antrag gießen, es Ihnen aber nahelegen –, keinen Zweifel daran aufkommen zu lassen, dass wir die Patientinnen und Patienten, die wir behandeln, egal in welchem Alter, grundsätzlich immer als mündig betrachten, egal wie informiert sie sind. Ich denke, das ist eine Frage des Respekts. Dieser bildet auch die Basis des Vertrauens. Ich bitte, da nicht zu fein philosophisch zu differenzieren mit Augenhöhe. Die Patienten sind mündig.

(Beifall)

Ich bitte Sie, auch Folgendes zu bedenken, gerade jetzt zum Jubiläum des Grundgesetzes. Wir haben – das finde ich gut so; das betone ich – in unserem Grundgesetz ausschließlich Freiheitsrechte. Wir haben – das ist wichtig – keine sozialen Anspruchsrechte, vor allem auch deshalb nicht, weil sie dem widersprechen würden. Es ist richtig, dass es ein Grundrecht auf Unversehrtheit gibt. Aber daraus leiten sich nicht Ansprüche ab. Diese Rechte sollten wir auch nicht unnötig fordern.

Wir arbeiten in einem sozialen Beruf. Ich sage das auch als Anhänger eines sozialen Berufs. Nur dann, wenn wir die Freiheitsrechte ganz obenan stellen, können wir einen Raum schaffen, in dem wir als Freiberufler – egal ob angestellt oder in eigener wirtschaftlicher Verantwortung stehend – arbeiten und leben können.

Ich würde die Freiberuflichkeit auch deshalb hochhalten, weil ich meine: Sie ist es wert, dass man für sie eintritt. Die Kollegen in Essen haben dies getan. Sie haben nicht die Notwendigkeit gesehen, unbedingt gleich Verträge nach § 73 ins Auge zu fassen, obwohl sich sicherlich auch dort irgendwann diese Option stellen wird. Wir sind gestern in Essen mit 500 Fachkollegen aller Fachbereiche auf die Straße gegangen. Wir sind für uns und die Patienten und die wohnortnahe Versorgung eingetreten. Ich denke, auch so etwas ist ein Stück Verteidigung der Freiberuflichkeit. Das scheint mir wichtig zu sein. Das möchte ich Ihnen ans Herz legen.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Herr Wollring. – Jetzt hat Herr Fuchs aus Niedersachsen das Wort. Er kann ja gleich auf Herrn Seusing eingehen. Bitte schön.

© Bundesärztekammer 2009