Dr. Wollring, Nordrhein:
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Im
Rahmen der längeren Erörterung und der Diskussion sowie wegen der Außenwirkung,
die wir auch berücksichtigen müssen, bitte ich Sie – ich will das nicht
unbedingt in einen Antrag gießen, es Ihnen aber nahelegen –, keinen Zweifel
daran aufkommen zu lassen, dass wir die Patientinnen und Patienten, die wir
behandeln, egal in welchem Alter, grundsätzlich immer als mündig betrachten,
egal wie informiert sie sind. Ich denke, das ist eine Frage des Respekts.
Dieser bildet auch die Basis des Vertrauens. Ich bitte, da nicht zu fein
philosophisch zu differenzieren mit Augenhöhe. Die Patienten sind mündig.
(Beifall)
Ich bitte Sie, auch Folgendes zu
bedenken, gerade jetzt zum Jubiläum des Grundgesetzes. Wir haben – das finde
ich gut so; das betone ich – in unserem Grundgesetz ausschließlich
Freiheitsrechte. Wir haben – das ist wichtig – keine sozialen Anspruchsrechte,
vor allem auch deshalb nicht, weil sie dem widersprechen würden. Es ist richtig,
dass es ein Grundrecht auf Unversehrtheit gibt. Aber daraus leiten sich nicht
Ansprüche ab. Diese Rechte sollten wir auch nicht unnötig fordern.
Wir arbeiten in einem sozialen
Beruf. Ich sage das auch als Anhänger eines sozialen Berufs. Nur dann, wenn wir
die Freiheitsrechte ganz obenan stellen, können wir einen Raum schaffen, in dem
wir als Freiberufler – egal ob angestellt oder in eigener wirtschaftlicher
Verantwortung stehend – arbeiten und leben können.
Ich würde die Freiberuflichkeit
auch deshalb hochhalten, weil ich meine: Sie ist es wert, dass man für sie
eintritt. Die Kollegen in Essen haben dies getan. Sie haben nicht die
Notwendigkeit gesehen, unbedingt gleich Verträge nach § 73 ins Auge zu fassen,
obwohl sich sicherlich auch dort irgendwann diese Option stellen wird. Wir sind
gestern in Essen mit 500 Fachkollegen aller Fachbereiche auf die Straße
gegangen. Wir sind für uns und die Patienten und die wohnortnahe Versorgung
eingetreten. Ich denke, auch so etwas ist ein Stück Verteidigung der Freiberuflichkeit.
Das scheint mir wichtig zu sein. Das möchte ich Ihnen ans Herz legen.
Herzlichen Dank.
(Beifall)
Präsident
Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke sehr, Herr Wollring. – Jetzt hat Herr
Fuchs aus Niedersachsen das Wort. Er kann ja gleich auf Herrn Seusing eingehen.
Bitte schön.
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