TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Fuchs, Niedersachsen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag III-11 und möchte betonen, dass ich besonderen Wert auf das Wort „Zwang“ lege. Bedenken Sie bitte, dass Sie gestern bei der Politik teilweise schlecht weggekommen sind als Freiberufler. Ich spreche hier insbesondere die Kollegen aus den Krankenhäusern an. Sie konnten ja gerade mit Mühe und Not durchsetzen, dass sie auch Freiberufler sind. Ich möchte diesen Personenkreis kurz auf eine Zeitreise in die Zukunft mitnehmen.

Sie kommen am Montag in Ihr Krankenhaus oder Ihre Einrichtung und finden dort eine schriftliche Anordnung Ihres Arbeitgebers vor, dass von nun an für Sie an jedem dritten Donnerstag eine Arbeit an einem anderen Arbeitsort 50 Kilometer entfernt in einem anderen Krankenhaus angesetzt wird. Es wird darauf hingewiesen, Sie könnten sich von dieser Pflicht befreien, wenn Sie einen gleich qualifizierten Kollegen oder eine gleich qualifizierte Kollegin stellen, der bzw. die diesen Dienst macht.

Sie glauben alle, das gibt es nicht? Das wird es auch nicht geben, weil Sie wahrscheinlich nicht einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, der so etwas duldet. Ich sage: Es gibt dies doch, nämlich für die andere Hälfte, die hier im Saal sitzt, für die Niedergelassenen. Die sind nämlich nach Bereitschaftsdienstordnungen der KVen, wortgleich übernommen bei den Kammern, verpflichtet, zum Teil bis zu 50 Kilometer weit weg von ihrem Niederlassungsort in einer Notfalleinrichtung – ZMP oder wie auch immer bezeichnet – zeitweise Dienst zu tun, und das meistens sogar gegen Stundenlohn.

Ich rede nicht gegen diese Einrichtungen; sie sind sicherlich zweckmäßig. Ich rede nur dagegen, dass ein Zwang für einen freien Beruf besteht, an einem anderen Ort als dem gewählten Niederlassungsort tätig zu werden.

Vielen Dank.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Fuchs. – Als nächster Redner Herr Merchel aus Westfalen-Lippe.

© Bundesärztekammer 2009