TOP III: Der Beruf des Arztes – ein freier Beruf heute und in Zukunft

Mittwoch, 20. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Merchel, Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Fuchs, ich habe mich extra zu Wort gemeldet, um gegen Ihren Antrag zu sprechen. In Westfalen-Lippe renovieren wir gerade die Notdienstordnung und wollen genau dieses Modell mit Notfallpraxen und Stundenlohn einführen. Ich halte das für eine sehr gute Sache. Der Zwang ist ja schon heute vorhanden. Der Zwang zum Notdienst besteht. Wir haben viele Kollegen, die stundenlang Notdienst schieben, und zwar, wenn man das umrechnet, für einen Stundenlohn von 6,30 Euro oder weniger. Aber die Bereitschaft ist vorhanden und sie müssen etwas tun.

Wenn die ihren Notdienst in einer geregelten Struktur tun und dafür einen vernünftigen Stundenlohn erhalten – natürlich kann man sagen, dass 50 Euro für einen Arzt ein vernünftiger Stundenlohn sind, sicher deutlich mehr als 6,30 Euro –, dann halte ich das für eine vernünftige Art, den Notdienst heute zu regeln. Man ist nicht sehr häufig an der Reihe. Es gibt auch Nachtdienste, bei denen kein einziger Patient kommt. Trotzdem muss der Notdienst abgedeckt werden. Das wird letztlich ja auch vergütet. Der Arzt hat mehr davon als jetzt, wo man zum Teil sehr häufig Notdienst machen muss, dabei aber kein einziger Cent herauskommt.

Mit Freiberuflichkeit hat das nichts zu tun. Wir haben ja festgestellt: Abhängig beschäftigte Ärzte sind genauso Freiberufler wie die anderen. In der KV einigt man sich letztendlich darauf, dieses Modell durchzuführen. Ich halte das für gut. Deshalb denke ich, dass man diesen Antrag ablehnen sollte.

Danke schön.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Merchel. – Der nächste Redner ist der Vizepräsident der Ärztekammer Hamburg, Herr Kollege Schäfer.

© Bundesärztekammer 2009