Dr. Groß M. A., Nordrhein:
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich finde, meine Wortmeldung passt hier sehr gut, denn ich hatte mich
zu einem Thema gemeldet, das sich an die Ausführungen von Herrn Mau anschließt.
Doch bevor ich zu diesem Thema komme, möchte ich den Referenten ganz herzlich
danken. Auch ich war ganz beeindruckt von den Schilderungen, wie es mit
Schwierigkeiten verbunden ist, mit behinderten Kindern umzugehen. Wie die Situation
mit behinderten Erwachsenen ist, kann ich manchmal erahnen. Wie es mit
psychisch kranken Behinderten ist, weiß ich aus meinem Beruf. Deshalb auch mein
Dank an Frau Haus, die die Situation klar und deutlich geschildert hat.
Der Antrag, den ich gestellt habe,
geht in die Richtung, die Herr Mau bereits angesprochen hat. Eine Freundin von
mir bekam als erstes Kind ein Kind mit einem schweren Down-Syndrom. Als es
darum ging, die Rentenfrage zu klären, stellte sie fest, dass sie in der
Rentenversicherung ein Jahr Anwartschaft anerkannt bekommt. Sie sagt: Ich
konnte doch gar nicht arbeiten.
Das hat mich dazu bewogen, den
Antrag zu stellen, dass die Bundesärztekammer darauf hinwirken soll, den
Gesetzgeber darauf aufmerksam zu machen, dass das so nicht geht. Aber auch wir
Ärzte müssen uns an die eigene Nase packen. Wir müssen auch einmal bei unseren
Versorgungswerken nachschauen, ob wir diesbezüglich etwas ändern können. Das
richtet sich nicht nur an die Versorgungswerke der Ärzte, sondern an die
Versorgungswerke aller freien Berufe.
Aber ich habe den Antrag jetzt erst
einmal für die Rentenversicherung gestellt. Ich bitte um Unterstützung.
Danke schön.
(Beifall)
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Vielen Dank, Frau Groß. Das greift nochmals das auf, was Sie
bereits im letzten Jahr für die Angehörigen, die Demenzkranke versorgen,
gefordert haben. Ich denke, das geht in dieselbe Richtung. Das sollten wir
dringend unterstützen. – Jetzt kommt Herr Dr. Hauber aus Bayern.
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