TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. von Knoblauch zu Hatzbach, Vorstand der Bundesärztekammer: Verehrte Vorsitzende! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Referenten, ganz herzlichen Dank für diese so wichtigen Ausführungen, die uns, wie Sie dem langen Applaus entnehmen konnten, nicht nur rein sachlich, sondern auch emotional bewegt haben. Herzlichen Dank.

Ich wünsche mir, dass von diesem Thema das richtige Echo an die Öffentlichkeit geht, an die Politik geht. Das wäre ein großer Erfolg.

Gesundheit und soziale Teilhabe für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung sind in unserer Gesellschaft etwas Unverzichtbares. Dazu gehört natürlich auch eine weitestmögliche Einbindung in das gesellschaftliche Leben. Auch die Möglichkeit, durch Arbeit kreativ sein zu können, gehört zu einer würdigen Teilhabe.

Der Gesetzgeber hat Vorgaben gemacht, wodurch die Arbeitgeber aufgefordert werden, Behinderten Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen bzw. die dies ermöglichen. In der Realität aber ist das für viele Arbeitgeber aus oft ökonomischen Bedingungen heraus nicht umsetzbar.

Ich kann aus eigener Erfahrung Folgendes berichten. Ich habe zwei behinderte Menschen nacheinander in die Praxis einbestellt. Es ging zum einen um eine Schwerstbehinderte mit einer Friedreichschen Ataxie. Wir haben zunächst zusammen mit den Wohlfahrtsverbänden einen behindertengerechten Arbeitsplatz eingerichtet, sodass die Mitarbeiterin entsprechend ihrem Vermögen an der Praxisarbeit teilnehmen konnte.

Aber nach einer gewissen Zeit hört die öffentliche Unterstützung auf. Dann ist der Arbeitgeber in der Situation, das selbst schultern zu müssen. Das ist in vielen Fällen schwierig.

Wenn sich eine Gesellschaft daran messen lassen muss, wie sie mit Behinderten, Alten und Schwerstkranken umgeht, ist es auch eine gesellschaftliche Aufgabe, die mögliche Teilhabe umzusetzen. Ich meine, deshalb müssen wir die Gesetzgeber im Bund und in den Ländern von hier aus auffordern, Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die dauerhafte Beschäftigung von Behinderten außerhalb beschützender Einrichtungen ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang darf ich auf einen Antrag hinweisen, der noch umgedruckt wird. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Vielen Dank. – Jetzt nochmals Herr Dewitz aus Berlin. Bitte.

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