TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Ebenso konzentriert treten wir nun in die Abstimmung über die vorliegenden Anträge ein. Es liegen 14 Anträge vor. Wir werden in der Reihenfolge, die Sie hier projiziert sehen, über die einzelnen Anträge abstimmen. Zum Leitantrag 01 des Vorstands gibt es den Antrag IV-01 a. Danach soll auf Seite 2 des Vorstandsantrags nach dem letzten Spiegelstrich ein neuer vorletzter Absatz eingefügt werden:

Die Versorgung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung im Erwachsenenalter ist die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten aller Gebiete. Sie erfüllen diese Aufgabe in hoher Kollegialität untereinander und gemeinsam mit den Angehörigen weiterer nichtärztlicher medizinischer und sozialer Berufe.

Medizinische Zentren für Erwachsene mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (MZEB) konzentrieren die erforderlichen Kompetenzen und das besondere Wissen. Sie ermöglichen als komplementäre Einrichtungen die gemeinsame Arbeit für die betroffenen Menschen.

Wer ist dafür, dass dieser Text nach dem letzten Spiegelstrich als neuer vorletzter Absatz im Vorstandsantrag eingefügt wird? – Das sind sehr viele. Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Wenige. Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen dann zum Antrag IV-01 des Vorstands in der geänderten Fassung. Wer ist dafür, diesen Antrag anzunehmen? – Das sind offensichtlich fast alle. Wer ist gegen den so geänderten Antrag 1? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Eine Enthaltung. Dann ist der Antrag 01 mit einer Enthaltung einstimmig in der geänderten Fassung angenommen.

(Beifall)

Ich danke Ihnen dafür, dass das so verabschiedet wurde.

Damit kommen wir zum Antrag IV-02 von Dr. Jonitz. In diesem Antrag stehen viele Dinge, die sich auch im Leitantrag wiederfinden. Ich glaube, es ist dennoch wichtig, das noch einmal ausdrücklich zu formulieren. Wer ist für den Antrag IV-02? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Ich sehe eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag IV-03. Dazu habe ich eben bereits gesagt, dass uns dies ein selbstverständliches Anliegen ist. Wir können es hier dennoch noch einmal so verabschieden. Wer ist für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Auch niemand. Dieser Antrag ist einstimmig angenommen. Wir werden dem natürlich entsprechen.

Damit kommen wir zum Antrag IV-10. Da werden wir aufgefordert, behindertengerechte Einrichtungen überhaupt vorzuhalten. Das betrifft natürlich auch die Praxen und andere Institutionen, nicht nur den Deutschen Ärztetag. Wer ist dafür, diesen Antrag 10 anzunehmen? – Viele. Wer ist dagegen? – Nur zwei. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen. Wir werden versuchen, das überall umzusetzen.

Damit kommen wir zum Antrag IV-04. Es geht um empirische Studien, also um die Forschung bei Menschen mit geistiger Behinderung. Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft haben uns gebeten, dies aufzunehmen. Wer kann diesem Antrag zustimmen? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag angenommen. Wir werden das fördern und befürworten.

Wir nehmen nun Antrag IV-13 zur Hand. Bei diesem Antrag geht es um die Versorgungsforschung, die wir ja auch als Bundesärztekammer unterstützen. Wer ist dafür, dass wir einen Schwerpunkt setzen?

(Zuruf)

– Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer spricht gegen die Vorstandsüberweisung? – Ich sehe einige Gegenstimmen. Aber die meisten scheinen dafür zu sein. Ich frage also: Wer spricht sich für die Vorstandsüberweisung aus? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist also an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird dieses Thema aufgreifen.

Wir kommen jetzt zum Antrag IV-05. Dieser Antrag ist fast identisch mit dem Antrag 12. Ich habe verstanden, sowohl der Antrag 05 als auch der Antrag 12 bleiben auf der Agenda. Wir stimmen also über den Antrag 05 ab. Sie haben ihn gelesen. Es geht um die Unterfinanzierung Sozialpädiatrischer Zentren. Es wird eine ausreichende Finanzierung dieser Zentren gefordert. Wer stimmt dem zu? – Das ist die große Mehrheit. Ist jemand dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch ganz wenige. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag IV-12. Auch hier wird eine angemessene Finanzierung der Behandlung von Patienten mit Behinderung gefordert. Wer stimmt dem zu? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen, diesen Antrag anzunehmen? – Ich sehe eine Gegenstimme. Wer enthält sich? – Einige Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist angenommen.

Zum Antrag 06 liegt der Antrag IV-06 a vor. Dazu kommt gerade eine weitere Ergänzung herein. Der Antrag 06 soll demnach folgendermaßen lauten:

Der Deutsche Ärztetag befürwortet in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Behandlung junger Erwachsener mit Behinderung auch über das 18. Lebensjahr hinaus in Sozialpädiatrischen Zentren fortzusetzen, um eine vergleichbar qualifizierte Übernahme der Behandlung an anderer Stelle vorzubereiten.

So würde der Antrag 06 lauten, wenn Sie den Antrag 06 a verabschieden.

Ich frage, wer ist dafür, die Änderungsvorschläge des Antrags 06 a einzufügen?

(Zuruf: Antrag zur Geschäftsordnung!)

– Bitte, Sie haben das Wort.

© Bundesärztekammer 2009