Dr. Bolay,
Westfalen-Lippe: Frau Vorsitzende, ich möchte gegen den Antrag 06 a
sprechen. In ihm ist von „begründeten Ausnahmefällen“ die Rede. Begründete
Fälle sind doch schon die Ausnahme. „Begründete Ausnahmefälle“ ist die Ausnahme
im Quadrat. Das ist ein Pleonasmus, genauso wie der „weiße Schimmel“. Das
braucht man nicht.
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Das ist kein Geschäftsordnungsantrag.
Dr. Bolay,
Westfalen-Lippe: Mein Geschäftsordnungsantrag war, dass ich gegen den
Antrag sprechen darf.
(Heiterkeit)
Soll ich noch einmal von vorn
anfangen?
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Nein, wir haben es verstanden: Sie möchten sich gegen den Antrag
06 a aussprechen.
Dr. Bolay,
Westfalen-Lippe: Ich bitte um Nachsicht.
Ich habe noch einen zweiten Punkt.
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Die inhaltliche Debatte haben wir bereits geführt.
Dr. Bolay,
Westfalen-Lippe: Dieser Antrag besteht nur aus einem Satz. Dieser Satz
wurde im zweiten Teil so verändert, dass dabei ein anderer Inhalt herauskommt.
Wenn es schon vergleichbar qualifizierte Einrichtungen gibt, dann wird der
Patient bereits vor dem 18. Lebensjahr auf die Übernahme vorbereitet. Hier geht
es darum: Es gibt diese Einrichtungen mit vergleichbarer Qualifikation noch gar
nicht. Deshalb muss der Patient so lange in einem Sozialpädiatrischen Zentrum
weiter betreut werden, bis eine vergleichbar qualifizierte Einrichtung
vorhanden ist. Das ist etwas anderes.
Deshalb möchte ich Sie bitten, den
Antrag 06 a abzulehnen und hinterher den Antrag 06 anzunehmen.
Danke schön.
(Vereinzelt Beifall)
Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Danke. Das haben wir verstanden.
(Zuruf: Ich habe den
Änderungsantrag mit eingebracht
und bitte darum, die Bezeichnung „Behandlung behinderter
junger Erwachsener“ zu ändern in „Behandlung junger
Erwachsener mit Behinderung“, um in der richtigen
Nomenklatur zu bleiben!)
– So hatte ich es ja auch bereits
vorgelesen. Das finden wir sinnvoll. – Jetzt ein Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Professor Mau.
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