TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Danke. Wir waren mitten in der Abstimmung. Geschäftsordnungsanträge sind zugelassen, aber die inhaltliche Debatte hatten wir eigentlich schon zuvor geführt.

(Beifall)

Wir haben vernommen, dass es Stimmen für und gegen den Antrag 06 a gibt. Ich frage jetzt noch einmal: Wer ist dafür, die Änderungen, die im Antrag 06 a enthalten sind, in den Antrag 06 aufzunehmen? – Das sind wenige. Wer ist dagegen? – Das ist die große Mehrheit. Das ist klar. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag 06 a abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag IV-06 in unveränderter Fassung. Wer ist dafür, den Antrag 06 ohne die vorgeschlagenen Änderungen anzunehmen? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Einige. Wer enthält sich? – Auch einige. Damit ist der Antrag angenommen. Trotzdem ist die Formulierung „junger Erwachsener mit Behinderung“ befürwortet. Ich denke, das werden wir in den Antrag so einfügen, damit die Nomenklatur stimmt.

Damit kommen wir zum Antrag IV-07. Hier geht es darum, dass der Ärztetag für Menschen mit Behinderung die Abschaffung der Zuzahlungsregelungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel befürwortet. Das ist auch auf Anregung der Kolleginnen und Kollegen der Bundesarbeitsgemeinschaft entstanden. Wer ist für diesen Antrag? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der Antrag ist also angenommen. Das wird die Betroffenen freuen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag IV-11. Hier wird eine hochstehende ärztlich-psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung und Behinderung gefordert. Wer kann dem zustimmen? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der Antrag 11 ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag IV-08. Hier gibt es einen Ergänzungsantrag, der, glaube ich, noch nicht vorliegt. Er ist noch nicht umgedruckt; das muss ich also vorlesen. – Frau Wenker sagt: Das muss man übernehmen. Frau Wenker und ich sind die Antragsteller. Ich lese den neuen Text vor:

Der Deutsche Ärztetag fordert eine Flexibilisierung der „Off-Label“-Verordnungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung unter der Voraussetzung der Unwirksamkeit von Standardbehandlungen und mit pharmakologisch-rationaler Begründung.

Ich sehe es auch so, dass es Sinn macht. Wir beide übernehmen das. Ich stelle den so geänderten Antrag zur Abstimmung. Haben Sie es mitbekommen oder soll ich es noch einmal vorlesen? – Gut. Wer ist dafür, die „Off-Label“-Verordnung zu flexibilisieren? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zum Antrag IV-09.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Es geht um Eltern, die behinderte Kinder aufziehen, und deren Anwartschaftszeiten in der Rentenversicherung. Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Spricht jemand gegen die Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer ist dafür, dass wir diesen Antrag an den Vorstand überweisen? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Das sind weniger. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Wir werden uns damit befassen.

Damit kommen wir zum letzten Antrag, dem Antrag IV-14. Der Antrag ist umgedruckt und verteilt. Er lautet:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, ausreichend Mittel zur Subventionierung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen zur Verfügung zu stellen.

Das ist, glaube ich, auch eine gute Idee. Wer ist dafür, diesen Antrag anzunehmen? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Kaum jemand. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist der Antrag angenommen.

Damit sind wir mit den inhaltlichen Anträgen durch. Ich danke für die engagierte Debatte und die Abstimmungen.

Jetzt liegt uns ein Antrag zur Geschäftsordnung vor. Der Kollege Michaelis fordert eine zweite Lesung zur Frage der Kostenerstattung. Das ist ja der Antrag, den wir gestern verabschiedet haben. Wir haben uns positiv für die Kostenerstattung im Gesundheitswesen ausgesprochen. Es wird in Anbetracht der Probleme, die sich heute zu diesem Punkt ergeben haben, eine zweite Lesung gefordert.

Sie wissen, dass es laut Satzung ein Quorum für eine zweite Lesung gibt. Es muss sich ein Drittel der abgegebenen Stimmen für eine zweite Lesung aussprechen.

© Bundesärztekammer 2009