Vizepräsidentin Dr.
Goesmann: Danke. Wir waren mitten in der Abstimmung.
Geschäftsordnungsanträge sind zugelassen, aber die inhaltliche Debatte hatten
wir eigentlich schon zuvor geführt.
(Beifall)
Wir haben vernommen, dass es
Stimmen für und gegen den Antrag 06 a gibt. Ich frage jetzt noch einmal: Wer
ist dafür, die Änderungen, die im Antrag 06 a enthalten sind, in den Antrag 06
aufzunehmen? – Das sind wenige. Wer ist dagegen? – Das ist die große Mehrheit.
Das ist klar. Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag 06 a abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung
über den Antrag IV-06 in
unveränderter Fassung. Wer ist dafür, den Antrag 06 ohne die vorgeschlagenen
Änderungen anzunehmen? – Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Einige.
Wer enthält sich? – Auch einige. Damit ist der Antrag angenommen.
Trotzdem ist die Formulierung „junger Erwachsener mit Behinderung“ befürwortet.
Ich denke, das werden wir in den Antrag so einfügen, damit die Nomenklatur
stimmt.
Damit kommen wir zum Antrag IV-07. Hier geht es darum, dass
der Ärztetag für Menschen mit Behinderung die Abschaffung der
Zuzahlungsregelungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel befürwortet. Das
ist auch auf Anregung der Kolleginnen und Kollegen der
Bundesarbeitsgemeinschaft entstanden. Wer ist für diesen Antrag? – Die große
Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der
Antrag ist also angenommen. Das wird die Betroffenen freuen.
Damit kommen wir zur Abstimmung
über den Antrag IV-11. Hier wird
eine hochstehende ärztlich-psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit
psychischer Erkrankung und Behinderung gefordert. Wer kann dem zustimmen? – Die
große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der
Antrag 11 ist angenommen.
Wir kommen zum Antrag IV-08. Hier gibt es einen Ergänzungsantrag, der, glaube ich,
noch nicht vorliegt. Er ist noch nicht umgedruckt; das muss ich also vorlesen.
– Frau Wenker sagt: Das muss man übernehmen. Frau Wenker und ich sind die
Antragsteller. Ich lese den neuen Text vor:
Der Deutsche Ärztetag fordert
eine Flexibilisierung der „Off-Label“-Verordnungsmöglichkeiten für Menschen mit
geistiger Behinderung unter der Voraussetzung der Unwirksamkeit von
Standardbehandlungen und mit pharmakologisch-rationaler Begründung.
Ich sehe es auch so, dass es Sinn
macht. Wir beide übernehmen das. Ich stelle den so geänderten Antrag zur
Abstimmung. Haben Sie es mitbekommen oder soll ich es noch einmal vorlesen? –
Gut. Wer ist dafür, die „Off-Label“-Verordnung zu flexibilisieren? – Die große
Mehrheit. Wer ist dagegen? – Wenige. Wer enthält sich? – Auch wenige. Der
Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.
Wir kommen zum Antrag IV-09.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
Es geht um Eltern, die behinderte
Kinder aufziehen, und deren Anwartschaftszeiten in der Rentenversicherung. Es
ist Vorstandsüberweisung beantragt. Spricht jemand gegen die
Vorstandsüberweisung? – Formal. Wer ist dafür, dass wir diesen Antrag an den
Vorstand überweisen? – Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? – Das sind weniger.
Damit ist der Antrag an den Vorstand
überwiesen. Wir werden uns damit befassen.
Damit kommen wir zum letzten
Antrag, dem Antrag IV-14. Der Antrag
ist umgedruckt und verteilt. Er lautet:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Bundesregierung sowie die Landesregierungen auf, ausreichend Mittel zur
Subventionierung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen zur Verfügung zu
stellen.
Das ist, glaube ich, auch eine gute
Idee. Wer ist dafür, diesen Antrag anzunehmen? – Die große Mehrheit. Wer ist
dagegen? – Kaum jemand. Wer enthält sich? – Niemand. Dann ist der Antrag angenommen.
Damit sind wir mit den inhaltlichen
Anträgen durch. Ich danke für die engagierte Debatte und die Abstimmungen.
Jetzt liegt uns ein Antrag zur
Geschäftsordnung vor. Der Kollege Michaelis fordert eine zweite Lesung zur
Frage der Kostenerstattung. Das ist ja der Antrag, den wir gestern
verabschiedet haben. Wir haben uns positiv für die Kostenerstattung im
Gesundheitswesen ausgesprochen. Es wird in Anbetracht der Probleme, die sich
heute zu diesem Punkt ergeben haben, eine zweite Lesung gefordert.
Sie wissen, dass es laut Satzung
ein Quorum für eine zweite Lesung gibt. Es muss sich ein Drittel der
abgegebenen Stimmen für eine zweite Lesung aussprechen.
|