TOP IV: Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. (I) Reinhardt, Westfalen-Lippe: Sehr geehrte Vorsitzende! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir haben gestern unter dem Tagesordnungspunkt „Berufs- und Sozialpolitik“ diese Entscheidung gefällt, diesen Beschluss gefasst, in dem steht, generell – „generell“ heißt nicht unisono, über alle Leistungsbereiche hinweg und für alle versicherten Patientinnen und Patienten einheitlich – die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ein Kostenerstattungssystem einzuführen und zu entwickeln. Das ist die Beschlusslage. Ich denke, das kollidiert überhaupt nicht mit den Bedürfnissen von Behinderten und mit den besonderen Situationen, die sich bei Menschen ergeben können, die sozial schwach gestellt sind. Das müssen wir heute hier nicht entscheiden. Das haben wir mit diesem Antrag auch nicht entschieden.

Insofern finde ich es eigentlich ein bisschen seltsam, dass wir unter dem Tagesordnungspunkt „Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung“ das Thema der Kostenerstattung neu lesen sollen. Ich spreche dagegen.

Danke.

(Beifall)

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Danke. – Sie sehen den Antrag von gestern noch einmal auf die Leinwand projiziert, damit Sie genau wissen, worüber wir sprechen und worüber Sie jetzt abstimmen müssen. In der nächsten Abstimmung müssen wir zählen, ob sich ein Drittel der abgegebenen Stimmen dafür ausspricht, eine zweite Lesung durchzuführen. Das ist jetzt unser erster Schritt.

Wer ist dafür, eine zweite Lesung dieses Antrags von gestern durchzuführen und darüber eventuell auch noch einmal zu diskutieren? – Wer ist dagegen, eine zweite Lesung durchzuführen? – Wir rechnen das jetzt aus. Man muss nur die Ja- und die Neinstimmen nehmen und von den abgegebenen Ja- und Neinstimmen muss ein Drittel dafür sein.

Es wurden 214 Stimmen abgegeben. Davon waren 79 Jastimmen und 135 Neinstimmen. Ein Drittel der abgegebenen Stimmen sind 71 Stimmen. Wir haben, wie gesagt, 79 Jastimmen. Wenn ich richtig gerechnet habe, ist mehr als ein Drittel dafür, eine zweite Lesung durchzuführen. Sollte ich mich verrechnet haben, korrigieren Sie mich bitte.

Das bedeutet, wir steigen nunmehr in die zweite Lesung des Antrags von gestern ein. Eben ist bereits der Antrag auf Vorstandsüberweisung gestellt worden. – Jetzt gibt es einen neuen Geschäftsordnungsantrag. Bitte.

© Bundesärztekammer 2009