Vizepräsidentin Dr. Goesmann:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin extra schnell zur
Wortmeldungsannahme gegangen, um als Erste sprechen zu können, denn ich möchte
etwas mehr als drei Minuten Zeit haben dürfen, um einen ganz kleinen Bericht
darüber zu geben, wie der Sachstand im Bereich der Weiterbildungsordnung für
den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ist und wie es mit dem
Förderprogramm Allgemeinmedizin weitergegangen ist. Dafür gibt es ja inzwischen
etliche Anträge. Morgen haben wir schon 117 Anträge unter Tagesordnungspunkt
VIII vorliegen. Ich weiß nicht, ob die Zeit reicht, um da über das
Förderprogramm Allgemeinmedizin zu reden. Zu dem Punkt hatten wir vom Vorstand
morgen unter Tagesordnungspunkt VIII Anträge eingebracht. Es liegen aber auch
etliche Anträge schon für heute, Tagesordnungspunkt V, vor. Deswegen erlauben
Sie mir bitte dazu einige Worte.
Als Erstes möchte ich ausdrücklich
die Evaluation der Weiterbildung begrüßen. Ich möchte vor allem auch begrüßen,
dass wir konsentieren konnten, dass sie auch im ambulanten Sektor stattfinden
wird. Das scheint mir ein ganz wesentlicher Punkt zu sein.
Ich spreche zu den Anträgen 12 und
12 neu sowie zu den Anträgen, die eine Überarbeitung der Weiterbildungsordnung
weiter hinausschieben wollen. Sie wissen, dass es unter den Hausärzten nach der
Wiedereinführung des Allgemeininternisten erhebliche Unruhe gegeben hat und
dass es die Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin begrüßen würden, wenn auf
dem nächsten Deutschen Ärztetag unbedingt darüber diskutiert würde, wie es mit
dem Gebiet Innere und Allgemeinmedizin weitergehen kann und ob eventuell
Neuregelungen für den Hausarzt und seine Weiterbildung geplant sind.
Wir sind im Augenblick von den
Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer aus mit Herrn Kaplan und mir sehr
intensiv im Gespräch mit den Hausärzten, mit dem Hausärzteverband, mit der
Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, um eine intensive Abstimmung zu
erzielen, damit wir im Jahr 2010 auf dem Ärztetag dieses Thema noch einmal mit
großer Übereinstimmung einbringen können.
Ich bitte insofern darum, den
Antrag V-12 neu, der vorliegt, der sich damit befasst, ob man Quereinsteigern
in abweichenden Weiterbildungsgängen den Zugang zum hausärztlichen Sektor
erleichtern kann, an den Vorstand zu überweisen, weil er in diese Diskussionen
hineingehört und wir das gern intensiv mitdiskutieren möchten, wie man damit
umgeht.
Ich komme zu den Anträgen V-03 und
V-05 und der Frage, wie es mit dem Handlungskonzept zur Förderung der
Allgemeinmedizin weitergegangen ist. Diese beiden Anträge fordern, dass die
Gesetzesänderung, die stattgefunden hat und die das Förderprogramm auf bessere
Beine stellt, dringend umgesetzt werden soll.
Ich möchte Ihnen zunächst darüber
berichten, was wir in den Gremien der Bundesärztekammer gemacht haben. Wir
haben intensiv an dem Programm weitergearbeitet. Wir haben diese
Gesetzesinitiative und deren Umsetzung überhaupt auf den Weg gebracht. Wir
haben jetzt ein Papier fertiggestellt, das wir Ihnen morgen zur Kenntnis geben
wollen. Es trägt den Titel „Hinweise zu Koordinierungsstellen bei den
Landesärztekammern“.
Wenn Sie das Handlungskonzept zur
Förderung der Allgemeinmedizin mit dessen Inhalten in Ihrer Landesärztekammer
umsetzen möchten, haben wir Ihnen jetzt noch Handreichungen erarbeitet, die
Ihnen das Ganze erleichtern, damit nicht in jeder Landesärztekammer das Rad neu
erfunden werden muss. Wir bitten Sie, sich das anzuschauen und gegebenenfalls
zu übernehmen.
(Vereinzelt Beifall)
Darüber hinaus möchte ich Ihnen
mitteilen, weil die KBV ausdrücklich darum gebeten hat – und uns Herr Müller
einen Brief geschickt hat –, dass auch deren Gremien nicht untätig waren. Wir
sind ja mehrfach auf die KBV zugegangen, wir sind auf die Deutsche
Krankenhausgesellschaft als Bundesärztekammer zugegangen. Wir haben versucht,
die Gesetzesänderung im Sinne unseres Handlungskonzepts umzusetzen. Inzwischen
hat sich Folgendes ergeben – das ist auch die Antwort auf die beiden Anträge
V-03 und V-05 –: Die KBV konnte mit der DKG eine erste Einigung über Eckpunkte
erzielen, die das weitere Vorgehen betreffen. Sie haben sich über die
Mindestzahl der zu fördernden Stellen geeinigt. Im Gesetz steht ja: Verdoppelung
der zu fördernden Stellen, bundesweit mindestens 5 000. Sie haben sich auf
eine Aufstockung der monatlichen Förderungsbeiträge geeinigt, sodass
hoffentlich das erreicht werden kann, was wir wünschen: dass durch eine
Aufstockung der Förderung pro Praxis die Weiterbildungsassistenten dort
tarifgerecht bezahlt werden können.
Wir wollen eine besondere Förderung
in unterversorgten Gebieten vereinbaren. Die Koordinierungsstellen in jedem
Land, möglichst angebunden bei der Landesärztekammer, sollen eingerichtet
werden. Sie wollen eine Begleitforschung initiieren und weitere Details
vereinbaren.
Das Ganze ist bisher eine
zweiseitige Vereinbarung mit der DKG. Der SpiBu und der PKV-Verband werden
jetzt einbezogen. Es werden zeitnah auch da Verhandlungen geführt. Das Ganze
ist gestern terminlich vereinbart worden und soll noch in diesem Jahr umgesetzt
werden, sodass wir davon ausgehen können, dass die notwendigen Gelder bis zum
Jahresende fließen, dass das erreicht ist, was wir immer haben wollten, nämlich
dass überzählige Gelder, die im stationären Sektor nicht abgegriffen werden
können, in den ambulanten Sektor überfließen und dann landesweit verrechnet
werden können.
Wenn in einigen Ländern das Geld
weder im ambulanten noch im stationären Sektor abgegriffen wird, wird eine
Verrechnung mit anderen Landesärztekammern bzw. anderen Landes-KVen erfolgen,
sodass ein großer Teil unserer Forderungen damit umgesetzt werden könnten.
Ich bitte Sie trotzdem, die Anträge
V-03 und V-05 anzunehmen, weil sie diesen ganzen Prozess begleiten, indem sie
das noch einmal fordern. Ich freue mich über die Anträge und bitte Sie, sie
anzunehmen.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Goesmann. – Vielleicht sollte ich gerade noch
erwähnen, dass wir drei Anträge zu diesem Themenkomplex unter diesem
Tagesordnungspunkt V geliefert bekommen haben: Das sind die Anträge V-03, V-05
und V-13. Unter Tagesordnungspunkt VIII sind auch noch einige dazugekommen. Wir
haben geprüft: Die widersprechen sich nicht und stehen sich nicht im Wege,
sodass wir diese drei Anträge unter dem Tagesordnungspunkt V beraten können und
unter Tagesordnungspunkt VIII trotzdem weiter beraten können. Wir passen schon
auf, dass wir morgen keine Beschlüsse fassen, die mit den heutigen Beschlüssen
nicht übereinstimmen. Das wird uns schon gelingen.
(Zuruf)
– Ein Geschäftsordnungsantrag.
Bitte.
(Schäfer, Hamburg: Ich
beantrage Redezeitbegrenzung auf drei Minuten!)
– Es ist Begrenzung der Redezeit
auf drei Minuten beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Das ist nicht der
Fall. Wer ist für die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten? – Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? – Dann ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.
Der erste Redner, der davon
betroffen ist, ist Herr Professor Hahn aus Bayern.
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