TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Vizepräsidentin Dr. Goesmann: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin extra schnell zur Wortmeldungsannahme gegangen, um als Erste sprechen zu können, denn ich möchte etwas mehr als drei Minuten Zeit haben dürfen, um einen ganz kleinen Bericht darüber zu geben, wie der Sachstand im Bereich der Weiterbildungsordnung für den Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin ist und wie es mit dem Förderprogramm Allgemeinmedizin weitergegangen ist. Dafür gibt es ja inzwischen etliche Anträge. Morgen haben wir schon 117 Anträge unter Tagesordnungspunkt VIII vorliegen. Ich weiß nicht, ob die Zeit reicht, um da über das Förderprogramm Allgemeinmedizin zu reden. Zu dem Punkt hatten wir vom Vorstand morgen unter Tagesordnungspunkt VIII Anträge eingebracht. Es liegen aber auch etliche Anträge schon für heute, Tagesordnungspunkt V, vor. Deswegen erlauben Sie mir bitte dazu einige Worte.

Als Erstes möchte ich ausdrücklich die Evaluation der Weiterbildung begrüßen. Ich möchte vor allem auch begrüßen, dass wir konsentieren konnten, dass sie auch im ambulanten Sektor stattfinden wird. Das scheint mir ein ganz wesentlicher Punkt zu sein.

Ich spreche zu den Anträgen 12 und 12 neu sowie zu den Anträgen, die eine Überarbeitung der Weiterbildungsordnung weiter hinausschieben wollen. Sie wissen, dass es unter den Hausärzten nach der Wiedereinführung des Allgemeininternisten erhebliche Unruhe gegeben hat und dass es die Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin begrüßen würden, wenn auf dem nächsten Deutschen Ärztetag unbedingt darüber diskutiert würde, wie es mit dem Gebiet Innere und Allgemeinmedizin weitergehen kann und ob eventuell Neuregelungen für den Hausarzt und seine Weiterbildung geplant sind.

Wir sind im Augenblick von den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer aus mit Herrn Kaplan und mir sehr intensiv im Gespräch mit den Hausärzten, mit dem Hausärzteverband, mit der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin, um eine intensive Abstimmung zu erzielen, damit wir im Jahr 2010 auf dem Ärztetag dieses Thema noch einmal mit großer Übereinstimmung einbringen können.

Ich bitte insofern darum, den Antrag V-12 neu, der vorliegt, der sich damit befasst, ob man Quereinsteigern in abweichenden Weiterbildungsgängen den Zugang zum hausärztlichen Sektor erleichtern kann, an den Vorstand zu überweisen, weil er in diese Diskussionen hineingehört und wir das gern intensiv mitdiskutieren möchten, wie man damit umgeht.

Ich komme zu den Anträgen V-03 und V-05 und der Frage, wie es mit dem Handlungskonzept zur Förderung der Allgemeinmedizin weitergegangen ist. Diese beiden Anträge fordern, dass die Gesetzesänderung, die stattgefunden hat und die das Förderprogramm auf bessere Beine stellt, dringend umgesetzt werden soll.

Ich möchte Ihnen zunächst darüber berichten, was wir in den Gremien der Bundesärztekammer gemacht haben. Wir haben intensiv an dem Programm weitergearbeitet. Wir haben diese Gesetzesinitiative und deren Umsetzung überhaupt auf den Weg gebracht. Wir haben jetzt ein Papier fertiggestellt, das wir Ihnen morgen zur Kenntnis geben wollen. Es trägt den Titel „Hinweise zu Koordinierungsstellen bei den Landesärztekammern“.

Wenn Sie das Handlungskonzept zur Förderung der Allgemeinmedizin mit dessen Inhalten in Ihrer Landesärztekammer umsetzen möchten, haben wir Ihnen jetzt noch Handreichungen erarbeitet, die Ihnen das Ganze erleichtern, damit nicht in jeder Landesärztekammer das Rad neu erfunden werden muss. Wir bitten Sie, sich das anzuschauen und gegebenenfalls zu übernehmen.

(Vereinzelt Beifall)

Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, weil die KBV ausdrücklich darum gebeten hat – und uns Herr Müller einen Brief geschickt hat –, dass auch deren Gremien nicht untätig waren. Wir sind ja mehrfach auf die KBV zugegangen, wir sind auf die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Bundesärztekammer zugegangen. Wir haben versucht, die Gesetzesänderung im Sinne unseres Handlungskonzepts umzusetzen. Inzwischen hat sich Folgendes ergeben – das ist auch die Antwort auf die beiden Anträge V-03 und V-05 –: Die KBV konnte mit der DKG eine erste Einigung über Eckpunkte erzielen, die das weitere Vorgehen betreffen. Sie haben sich über die Mindestzahl der zu fördernden Stellen geeinigt. Im Gesetz steht ja: Verdoppelung der zu fördernden Stellen, bundesweit mindestens 5 000. Sie haben sich auf eine Aufstockung der monatlichen Förderungsbeiträge geeinigt, sodass hoffentlich das erreicht werden kann, was wir wünschen: dass durch eine Aufstockung der Förderung pro Praxis die Weiterbildungsassistenten dort tarifgerecht bezahlt werden können.

Wir wollen eine besondere Förderung in unterversorgten Gebieten vereinbaren. Die Koordinierungsstellen in jedem Land, möglichst angebunden bei der Landesärztekammer, sollen eingerichtet werden. Sie wollen eine Begleitforschung initiieren und weitere Details vereinbaren.

Das Ganze ist bisher eine zweiseitige Vereinbarung mit der DKG. Der SpiBu und der PKV-Verband werden jetzt einbezogen. Es werden zeitnah auch da Verhandlungen geführt. Das Ganze ist gestern terminlich vereinbart worden und soll noch in diesem Jahr umgesetzt werden, sodass wir davon ausgehen können, dass die notwendigen Gelder bis zum Jahresende fließen, dass das erreicht ist, was wir immer haben wollten, nämlich dass überzählige Gelder, die im stationären Sektor nicht abgegriffen werden können, in den ambulanten Sektor überfließen und dann landesweit verrechnet werden können.

Wenn in einigen Ländern das Geld weder im ambulanten noch im stationären Sektor abgegriffen wird, wird eine Verrechnung mit anderen Landesärztekammern bzw. anderen Landes-KVen erfolgen, sodass ein großer Teil unserer Forderungen damit umgesetzt werden könnten.

Ich bitte Sie trotzdem, die Anträge V-03 und V-05 anzunehmen, weil sie diesen ganzen Prozess begleiten, indem sie das noch einmal fordern. Ich freue mich über die Anträge und bitte Sie, sie anzunehmen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Frau Goesmann. – Vielleicht sollte ich gerade noch erwähnen, dass wir drei Anträge zu diesem Themenkomplex unter diesem Tagesordnungspunkt V geliefert bekommen haben: Das sind die Anträge V-03, V-05 und V-13. Unter Tagesordnungspunkt VIII sind auch noch einige dazugekommen. Wir haben geprüft: Die widersprechen sich nicht und stehen sich nicht im Wege, sodass wir diese drei Anträge unter dem Tagesordnungspunkt V beraten können und unter Tagesordnungspunkt VIII trotzdem weiter beraten können. Wir passen schon auf, dass wir morgen keine Beschlüsse fassen, die mit den heutigen Beschlüssen nicht übereinstimmen. Das wird uns schon gelingen.

(Zuruf)

– Ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte.

(Schäfer, Hamburg: Ich beantrage Redezeitbegrenzung auf drei Minuten!)

– Es ist Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten beantragt. Möchte jemand dagegensprechen? – Das ist nicht der Fall. Wer ist für die Redezeitbegrenzung auf drei Minuten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.

Der erste Redner, der davon betroffen ist, ist Herr Professor Hahn aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009