Prof. Dr. Dr. habil. Hahn,
Bayern: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich
Herrn Koch recht herzlich dafür danken, dass er dieses Programm aufgelegt hat.
Die Evaluierung unserer Weiterbildung ist sicherlich sehr dringend. Wir alle
sind auf die Ergebnisse gespannt.
Ich möchte jetzt zu drei Anträgen
Stellung nehmen: 02, 09 und 14. Ich empfehle Ihnen, den Antrag 09 nicht
anzunehmen, denn dort wird gefordert, so schnell wie möglich eine Verarbeitung
der Problemfelder vorzulegen. Die Evaluierung kommt 2010. Auch wenn Herr Koch
gesagt hat, er möchte einige Problemfelder schnell lösen, wäre es aus meiner
Sicht sicherlich wesentlich sinnvoller, wenn wir warten, was bei der
Evaluierung herauskommt, als jetzt schnell etwas zu machen. Schnell war noch
nie gut. Wir müssen es gründlich tun und die Strukturen in der Weiterbildung so
festlegen, dass wir sie an Änderungen anpassen können.
Mir kann keiner erzählen, dass von
einem Ärztetag zum nächsten eine völlig neue Medizin entsteht, die nicht in der
Weiterbildungsordnung enthalten ist.
(Beifall)
Sie müssen auch an die vielen
Assistenten denken. Ich habe momentan Assistenten, die drei unterschiedliche
Weiterbildungsordnungen haben. Wir haben die letzte Änderung 2007 vorgenommen.
Es kann nicht sein, dass wir 2009 schon wieder etwas machen. Dann hat bald
jeder Assistent seine eigene Weiterbildungsordnung.
Wir sollten für etwas mehr
Kontinuität und Verlässlichkeit sorgen und nicht die Geschwindigkeit als das
Maß aller Dinge ansehen.
(Beifall)
So viel zum Antrag 09. Das bezieht
sich zugleich auf den Antrag 14, den ich Ihnen zur Annahme empfehle, weil genau
das – mit einigen Zusätzen – empfohlen wird.
Im Antrag V-02 werden die Kriterien
für die persönliche Eignung der Weiterbildungsberechtigten besprochen. Im
zweiten Absatz heißt es, dass die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes gegenüber
den Weiterbildungsbefugten eine fehlende Eignung darstellt. Ich sehe keinen
Zusammenhang zwischen dem Arbeitszeitgesetz und der Weiterbildung. Ich denke,
dies gehört nicht in die Weiterbildungsordnung, sondern das muss die
Klinikverwaltung regeln. Wenn die Klinikverwaltung dazu nicht in der Lage ist,
dann ist derjenige, der weiterbildet, sowieso in der schlechteren Position und
kann keinen ausbilden.
Besten Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Hahn. – Der nächste Redner ist Dr. Beck aus
Bayern.
|