TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Veelken, Berlin: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Hauptteil der ärztlichen Weiterbildung, besonders in den chirurgischen Fächern, liegt nach wie vor in den Abteilungen der Krankenhäuser. Für jemanden, der gern und viel Weiterbildung macht, ist es tägliche Erfahrung, dass durch den ökonomischen Druck, der im Moment in den Kliniken herrscht, die Weiterbildung massiv leidet. Dieses liegt weniger an der Motivation der Befugten – an denen liegt es manchmal natürlich auch; das war schon immer so –, aber heute kommt der ökonomische Druck in einer Art und Weise hinzu, den ich in der Begründung des Antrags V-19 zu skizzieren versucht habe.

Ich möchte das hier kurz wiederholen. Wenn Sie einem Weiterbildungsassistenten eine große Operation beibringen, die etwa drei bis vier Stunden dauert, dann bekommen Sie dafür je nach Basisfallwert einen Erlös von etwa 9 000/10 000 Euro. Damit kann man leicht rechnen. Wenn Sie einen Krankenhausträger haben, der eine moderate Rendite von 3 bis 5 Prozent erwartet, dann bleiben beim Krankenhausträger für eine solche Operation 250 bis 400 Euro übrig. Mehr nicht.

Jede Berechnung über Kosten im OP geht bei der Pauschalierung davon aus, dass die OP-Minute 10 bis 15 Euro kostet. Das heißt, wenn Sie eine große
Operation durchführen und diese dann 20 bis 30 Minuten länger dauert – das ist nichts, wenn Sie bei einer großen Operation assistieren –, dann ist der mögliche Profit allein durch die zusätzliche OP-Zeit aufgebraucht. Das sind schlicht die Fakten.

Wenn eine drei- bis vierstündige OP ganz schnell anderthalb bis zwei Stunden länger dauert, wenn Sie jemanden an die Hand nehmen, dann bedeutet dies nichts anderes, als dass Sie vier oder fünf solcher Operationen ohne Komplikationen auf Facharztstandard durchführen müssen, bevor Sie einen an die Hand nehmen können. Dann haben Sie gerade einmal ein Ergebnis von plus/minus Null. Wir denken, dass man durch die Anwendung der Grundrechenarten zu dem Ergebnis kommen muss, dass die Forderung nach Zuschlägen im DRG-System bzw. Umschichtungen unbedingt unterstützt werden muss. Die Zyklen betragen bei den Chirurgen etwa fünf bis sieben Jahre. Wenn Sie drei, vier oder fünf Jahre nicht ausreichend weitergebildeten Nachwuchs aus den Kliniken bringen, werden wir viele, viele Jahre brauchen, das zu korrigieren.

Ich weiß, dass unser Antrag dem Antrag des Marburger Bunds V-07 diametral entgegengesetzt ist. Mit meiner schlichten chirurgischen Intelligenz kann ich diesen Widerspruch nicht auflösen. Ich bitte Sie, das selber zu tun.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. Ich finde es wichtig, dass man so etwas auch einmal in der Öffentlichkeit darstellt, dass diese engen Raster einem wirklich Sorge machen müssen, was die Qualität der Weiterbildung angeht, abgesehen davon, dass diese Finanzierungsmethode ja wirklich umstritten ist. – Herr Voigt aus Niedersachsen hat sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

© Bundesärztekammer 2009