Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zum Antrag
12 neu, der das Ergebnis mehrstündiger Beratungen unter den Delegierten ist,
auch vielen hausärztlichen Delegierten. Er soll klarmachen, dass wir die
zuständigen Weiterbildungsgremien auffordern wollen – deswegen kann ich mich
mit einer Vorstandsüberweisung sehr gut anfreunden, weil es sich hier um
dasselbe Ziel handelt –, zu prüfen, ob man nicht Fachärzten anderer Gebiete –
das sind aus der praktischen Erfahrung heraus beispielsweise Chirurgen und
Anästhesisten – einen geordneten strukturierten Weg in die Weiterbildung zum
Arzt für Allgemeinmedizin bieten kann. Dafür muss man natürlich prüfen, ob es
Inhalte gibt, die man auch anders erwerben kann. Das muss selbstverständlich
strukturiert erfolgen, denn anderenfalls läuft man natürlich Gefahr,
irgendwelche Abstriche an der Qualität der Weiterbildung zu machen. Das wollen
wir nicht.
Es kann aber genauso gut sein, dass
Dinge, die jetzt als reine Zeiten festgeschrieben sind, beispielsweise in der
stationären Inneren Medizin, vielleicht anders erworben werden können. Das muss
sorgfältig geprüft werden. Das wollen wir damit anstoßen.
Die Gespräche laufen eigentlich
schon seit mehreren Jahren. Aber es hat leider noch nicht den entsprechenden
Impuls gegeben. Wir möchten bitten, das jetzt zu tun. Die Erfahrung hat ja auch
gelehrt, dass der Input in den Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin trotz der
Forderung des Förderprogramms Allgemeinmedizin noch nicht reicht, weil viele
Studienabgänger, die das Examen haben, noch nicht den Mut haben, in die
hausärztliche Medizin zu gehen. Andererseits gibt es aber viele berufserfahrene
Fachärzte, die sich das sehr gut vorstellen können, die aber vor manchen Hürden
stehen, die man vielleicht abbauen könnte. Das ist der Sinn dieses Antrags.
Deshalb bitten wir um breite Zustimmung.
Wie gesagt: Wir haben überhaupt
kein Problem mit einer Vorstandsüberweisung. Es ist eigentlich die Intention
des Antrags: Es muss selbstverständlich in den zuständigen Gremien mit den
Hausärzten abgestimmt werden, was da möglich ist. Dann kommt es zurück in die
Kammern und auf den Deutschen Ärztetag.
Ich möchte kurz auf Antrag 02
eingehen. Es wurde hier gefordert, den Satz bezüglich des Arbeitszeitgesetzes
zu streichen. Es ist aber evidenzbasiert, dass eine Verletzung des
Arbeitszeitgesetzes ohnehin ein Rechtsbruch ist. Ein Rechtsbruch soll kein
Indiz für eine mangelnde Eignung sein – das muss man sich auf der Zunge
zergehen lassen. Es ist aber auch klar, dass ein Verstoß gegen das
Arbeitszeitgesetz gleichzeitig eine Gefährdung der Patienten darstellt. Das
können wir nicht zulassen.
Man sollte den leitenden Ärzten
eher den Rücken stärken, wenn man mit diesem Antrag im Rücken zum Klinikträger
gehen und sagen kann: Es besteht die Gefahr, die Zulassung als
Weiterbildungsstätte zu verlieren, wenn uns nicht geholfen wird, das
Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Das ist kein Angriff auf die leitenden Ärzte und
die Weiterbildungsbefugten, sondern eine Rückenstärkung.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Als nächster Redner Herr Professor Grifka
aus Regensburg.
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