TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zum Antrag 12 neu, der das Ergebnis mehrstündiger Beratungen unter den Delegierten ist, auch vielen hausärztlichen Delegierten. Er soll klarmachen, dass wir die zuständigen Weiterbildungsgremien auffordern wollen – deswegen kann ich mich mit einer Vorstandsüberweisung sehr gut anfreunden, weil es sich hier um dasselbe Ziel handelt –, zu prüfen, ob man nicht Fachärzten anderer Gebiete – das sind aus der praktischen Erfahrung heraus beispielsweise Chirurgen und Anästhesisten – einen geordneten strukturierten Weg in die Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin bieten kann. Dafür muss man natürlich prüfen, ob es Inhalte gibt, die man auch anders erwerben kann. Das muss selbstverständlich strukturiert erfolgen, denn anderenfalls läuft man natürlich Gefahr, irgendwelche Abstriche an der Qualität der Weiterbildung zu machen. Das wollen wir nicht.

Es kann aber genauso gut sein, dass Dinge, die jetzt als reine Zeiten festgeschrieben sind, beispielsweise in der stationären Inneren Medizin, vielleicht anders erworben werden können. Das muss sorgfältig geprüft werden. Das wollen wir damit anstoßen.

Die Gespräche laufen eigentlich schon seit mehreren Jahren. Aber es hat leider noch nicht den entsprechenden Impuls gegeben. Wir möchten bitten, das jetzt zu tun. Die Erfahrung hat ja auch gelehrt, dass der Input in den Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin trotz der Forderung des Förderprogramms Allgemeinmedizin noch nicht reicht, weil viele Studienabgänger, die das Examen haben, noch nicht den Mut haben, in die hausärztliche Medizin zu gehen. Andererseits gibt es aber viele berufserfahrene Fachärzte, die sich das sehr gut vorstellen können, die aber vor manchen Hürden stehen, die man vielleicht abbauen könnte. Das ist der Sinn dieses Antrags. Deshalb bitten wir um breite Zustimmung.

Wie gesagt: Wir haben überhaupt kein Problem mit einer Vorstandsüberweisung. Es ist eigentlich die Intention des Antrags: Es muss selbstverständlich in den zuständigen Gremien mit den Hausärzten abgestimmt werden, was da möglich ist. Dann kommt es zurück in die Kammern und auf den Deutschen Ärztetag.

Ich möchte kurz auf Antrag 02 eingehen. Es wurde hier gefordert, den Satz bezüglich des Arbeitszeitgesetzes zu streichen. Es ist aber evidenzbasiert, dass eine Verletzung des Arbeitszeitgesetzes ohnehin ein Rechtsbruch ist. Ein Rechtsbruch soll kein Indiz für eine mangelnde Eignung sein – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Es ist aber auch klar, dass ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz gleichzeitig eine Gefährdung der Patienten darstellt. Das können wir nicht zulassen.

Man sollte den leitenden Ärzten eher den Rücken stärken, wenn man mit diesem Antrag im Rücken zum Klinikträger gehen und sagen kann: Es besteht die Gefahr, die Zulassung als Weiterbildungsstätte zu verlieren, wenn uns nicht geholfen wird, das Arbeitszeitgesetz einzuhalten. Das ist kein Angriff auf die leitenden Ärzte und die Weiterbildungsbefugten, sondern eine Rückenstärkung.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Als nächster Redner Herr Professor Grifka aus Regensburg.

© Bundesärztekammer 2009