Dr. Junker,
Westfalen-Lippe: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu
meinem Antrag 17 und bitte darum, ihn positiv zu bescheiden. Wir haben nicht
nur durch die demografischen Ergebnisse inzwischen längst absehbar einen Mangel
an Fachärzten – das ist auf dem flachen Land deutlich erkennbar; die Praxen
können nicht wieder besetzt werden –, der zu echten Versorgungslücken führt.
Darüber hinaus ist offensichtlich, dass die Pathologie des Alltags, also die
Bagatellfälle der jeweiligen Fächer, im Krankenhaus aufgrund der guten
Vorklärung gar nicht mehr ankommt, gar nicht mehr gesehen wird. Nicht ohne
Grund hat es einmal eine Zeit gegeben, in der ermächtigte Ärzte, Chefärzte eine
eigene Zeit der Weiterbildung in niedergelassener Praxis nachweisen mussten, um
die Ermächtigung zur Weiterbildung zu bekommen. Das ist leider abgeschafft
worden.
Insofern bitte ich Sie, diesen
Antrag, der für die entsprechenden Gremien ein Arbeitsauftrag ist, nicht an den
Vorstand zu überweisen, sondern positiv zu bescheiden.
Auch die Anträge 15 und 18
beschäftigen sich mit diesem Thema. Im Zusammenhang mit der Klärung der
Finanzierung der Allgemeinmedizin macht es sicherlich Sinn, auch diese
finanziellen Fragen der Weiterbildung in niedergelassener Praxis mit
einzubinden und mit den Leistungsträgern zu besprechen. Insofern sollte man das
in toto positiv bescheiden.
Vielen Dank.
(Vereinzelt Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank. Das waren die ehedem beteiligten Chefärzte. Das
waren dann volle Kassenärzte. Sie hatten die Pflichten, die damals alle
Kassenärzte hatten, nämlich das sogenannte Landvierteljahr zu machen. Die
Ermächtigten mussten das nicht, schon vorher nicht. Das Institut der
Beteiligung ist abgeschafft worden. Dadurch ist das entfallen. Das ist die
Historie. – Jetzt bitte Herr Köhne aus Aachen.
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