Dr. Botzlar, Bayern:
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Diskussion zieht
sich gern auch immer, dass die in den 70er- und 80er-Jahren geborenen, also
ganz jungen Kollegen sich zwar gerne um nichts kümmern, aber umso lieber
erwarten, dass alles klappt. Eine gewisse Erwartungshaltung dürfen sie auch
haben; schließlich haben sie uns als Delegierte. Wir hatten alle einmal im
Studium auch Physik – von dem einen mehr, von dem anderen weniger geliebt – und
haben vielleicht noch in Erinnerung, dass Leistung Arbeit pro Zeit ist. Wenn
sich an uns eine Leistungserwartung richtet, dann müssen wir irgendwann auch zu
Potte kommen. Wir können nicht einen Flickenteppich in der Weiterbildungsordnung
beklagen, der unter anderem dadurch entsteht, dass manche fünf Jahre länger
brauchen als andere, bis sie eine als richtig erkannte Vorgabe umsetzen, und
dann auch noch einmal mehrere Jahre ins Land ziehen lassen wollen, um dieselben
Erfahrungen, die bereits anderswo gemacht wurden, auch noch selbst zu machen.
Deshalb appelliere ich dringend an
Sie, dem Antrag 09 zuzustimmen und den Antrag 14 abzulehnen. Antrag 14 ist
letztendlich ein Versuch, diese Dinge zum Sankt-Nimmerleins-Tag oder, wie es so
schön heißt, ad calendas graecas zu verschieben. Die Weiterbildungsordnung ist,
wenn sie gut ist, ein wesentliches Qualitätssicherungsmerkmal für die Medizin.
Natürlich kostet sie auch Geld. Trotzdem warne ich Sie davor, wie der Pirat auf
die Goldkiste zuzulaufen, die möglicherweise eine zusätzliche Finanzierung von
Weiterbildung zu sein verspricht, und die Grube zu übersehen, die sich davor
befindet, nämlich dass wir nicht mehr Geld bekommen werden, sondern nur
Abschläge, aber mehr Köche mit Löffeln, die im Brei rühren. Das können wir
nicht gebrauchen.
Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag
07 zuzustimmen, die Anträge 18 und 19 aber abzulehnen.
Schließlich noch ein letzter Punkt,
nämlich Antrag 02. Wenn ich das richtig verstanden habe, wird es irgendwann
einen Antrag 02 b geben mit einer sprachlichen Korrektur. Bitte stimmen Sie ihm
zu und lehnen Sie den Antrag 02 a ab; denn das Argument, man habe wenig
Einfluss auf die Rahmenbedingungen gehabt, rechtfertigt nicht, einem
permanenten Rechtsbruch unter Missachtung von Patientenrechten Vorschub zu
leisten. Das ist ganz schwach. Wir brauchen alle ein starkes Rückgrat. Wenn wir
zu einem solchen starken Rückgrat durch einen solchen Beschluss beitragen
können, umso besser.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Botzlar. – Als Nächster Herr Scholz aus
Hessen.
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