TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Emminger, Bayern: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag V-02. Ich möchte Sie an die Weiterbilder in den Kliniken, an die Weiterbildungsverantwortlichen in den Kliniken erinnern, die meist Chefärzte sind. In deren Arbeitsverträgen steht, dass sie innerhalb ihrer Abteilung verantwortlich sind für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, genauso wie Sie in Ihrer Abteilung für die Einhaltung der Hygienevorschriften verantwortlich sind. Das setzt voraus, dass Sie sie kennen und mit Ihren Kollegen kommunizieren. Sie tragen die erste Verantwortung dafür.

Genauso erwartet der Arbeitgeber gemäß den Arbeitsverträgen, dass Sie auch die übrigen Gesetze einhalten. Dazu gehört in der Klinik nun einmal auch das Arbeitszeitgesetz.

(Beifall)

Wenn wir die Weiterbildungsordnung ernst nehmen, müssen wir endlich davon weggehen, auch im Interesse unserer jungen Kollegen, die Weiterbildung so, wie es früher war, als ein Nebenprodukt ärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus zu definieren. Sie ist innerärztlich das zentrale Anliegen. Das soll mit diesem Antrag und mit dieser Ergänzung der Weiterbildungsordnung zum Ausdruck gebracht werden.

Also: Drücken Sie sich bitte nicht vor Ihrer Verantwortung, die Sie als Abteilungsvorgesetzte, als Weiterbildungsbefugte haben, und nehmen Sie diesen Teil der Verantwortung ernst. Ich habe einen entsprechenden Antrag gestellt, weil ich weiß: Es gibt Situationen, in denen der ärztliche Abteilungsleiter de facto nicht die Verantwortung trägt. Ich habe deshalb einen Ergänzungsantrag gestellt, der noch umgedruckt wird, dass im letzten Absatz der letzte Halbsatz geändert wird. Der letzte Absatz hieße dann im Antrag V-02:

… so ist dies grundsätzlich als fehlende Eignung anzusehen.

Ich glaube, im rechtlichen Sprachgebrauch ist der Begriff „grundsätzlich“ unumstritten. Man muss dann aber auch begründet gegenüber der Kammer belegen und nachweisen, warum man in einer bestimmten Situation in der Abteilung das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten konnte.

Wenn wir auf diesem Ärztetag über die Weiterbildung sprechen, sollte auch dieses Signal an die jungen Kolleginnen und Kollegen gehen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Emminger. – Jetzt ein dritter Redner aus Bayern, nämlich Herr Kollege Krombholz. Bitte.

© Bundesärztekammer 2009