Dr. Emminger, Bayern:
Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zum Antrag V-02.
Ich möchte Sie an die Weiterbilder in den Kliniken, an die
Weiterbildungsverantwortlichen in den Kliniken erinnern, die meist Chefärzte
sind. In deren Arbeitsverträgen steht, dass sie innerhalb ihrer Abteilung
verantwortlich sind für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, genauso
wie Sie in Ihrer Abteilung für die Einhaltung der Hygienevorschriften
verantwortlich sind. Das setzt voraus, dass Sie sie kennen und mit Ihren
Kollegen kommunizieren. Sie tragen die erste Verantwortung dafür.
Genauso erwartet der Arbeitgeber
gemäß den Arbeitsverträgen, dass Sie auch die übrigen Gesetze einhalten. Dazu
gehört in der Klinik nun einmal auch das Arbeitszeitgesetz.
(Beifall)
Wenn wir die Weiterbildungsordnung
ernst nehmen, müssen wir endlich davon weggehen, auch im Interesse unserer
jungen Kollegen, die Weiterbildung so, wie es früher war, als ein Nebenprodukt
ärztlicher Tätigkeit im Krankenhaus zu definieren. Sie ist innerärztlich das
zentrale Anliegen. Das soll mit diesem Antrag und mit dieser Ergänzung der
Weiterbildungsordnung zum Ausdruck gebracht werden.
Also: Drücken Sie sich bitte nicht
vor Ihrer Verantwortung, die Sie als Abteilungsvorgesetzte, als
Weiterbildungsbefugte haben, und nehmen Sie diesen Teil der Verantwortung
ernst. Ich habe einen entsprechenden Antrag gestellt, weil ich weiß: Es gibt
Situationen, in denen der ärztliche Abteilungsleiter de facto nicht die
Verantwortung trägt. Ich habe deshalb einen Ergänzungsantrag gestellt, der noch
umgedruckt wird, dass im letzten Absatz der letzte Halbsatz geändert wird. Der
letzte Absatz hieße dann im Antrag V-02:
… so ist dies grundsätzlich
als fehlende Eignung anzusehen.
Ich glaube, im rechtlichen Sprachgebrauch
ist der Begriff „grundsätzlich“ unumstritten. Man muss dann aber auch begründet
gegenüber der Kammer belegen und nachweisen, warum man in einer bestimmten
Situation in der Abteilung das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten konnte.
Wenn wir auf diesem Ärztetag über
die Weiterbildung sprechen, sollte auch dieses Signal an die jungen Kolleginnen
und Kollegen gehen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Emminger. – Jetzt ein dritter Redner aus
Bayern, nämlich Herr Kollege Krombholz. Bitte.
|