TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Gitter, Bremen: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zum Antrag 12 neu von Herrn Kollegen Geis aus Bayern und anderen. Ich gebe Ihnen völlig recht: Es soll keinen Barfuß-Hausarzt geben. Es ist ja schon heute so, dass es nicht grundsätzlich an Stellen in den Kliniken mangelt, sondern an den Personen, die diese Stellen besetzen könnten. Wir möchten anregen, dass man darüber nachdenkt, wie man diesem Problem ein wenig abhelfen kann. Das wollte ich noch einmal ganz deutlich gesagt haben.

Ich möchte auch den Antrag V-19 ansprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag zugunsten des unveränderten Antrags V-07 abzulehnen. Ich bitte Sie, ähnliche Anträge für die Praxen ebenfalls negativ zu bescheiden. Wir möchten auf keinen Fall haben, dass die Krankenkassen oder die Politik in unsere Weiterbildung hineinregieren. Die Weiterbildung ist das ureigene Geschäft der ärztlichen Selbstverwaltung. Aber wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch, was gespielt wird. Genau das wollen wir nicht. Wir wollen aber, dass die Weiterbildung ausreichend finanziert wird. Dies ist dann der Fall, wenn man sowohl in der Klinik als auch in der Praxis endlich die Vergütung anhebt, die Budgetierung aufhebt, anständig finanziert und Schluss macht mit der jahrelangen Unterfinanzierung. Dann haben wir das Problem nicht.

Wir haben natürlich recherchiert, dass es diesen behaupteten Einbruch bei den Weiterbildungsabschlüssen gar nicht gibt. Es gibt nach wie vor einen Bedarf. Schauen Sie in den Stellenanzeigenteil des „Deutschen Ärzteblatts“. Da werden Ärztinnen und Ärzte, die sich für die Weiterbildung interessieren, händeringend gesucht. Man findet sie nicht mehr in ausreichender Zahl. Man muss ausreichend finanzieren, damit sie nicht ins Ausland abwandern. Das ist die Intention des Antrags V-07. Er weist in die richtige Richtung.

Noch ein kurzes Wort zum Antrag V-02. Dort steht explizit das Wort „duldet“. Wenn ein Weiterbildungsbefugter der Kammer sagt, er habe der Geschäftsführung geschrieben und auf den Missstand hingewiesen, dass ich das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten kann, dann hat er damit nachgewiesen, dass er es nicht duldet, sondern sich für seine Kollegen und für den Schutz der Patienten einsetzt. Dann würde ihm keine Kammer Schwierigkeiten bereiten.

(Beifall)

Aber wenn er sich dahinter zurückzieht, dass er angeblich gar nichts tun kann, und seine Assistenzärzte, die es nicht gibt, im Regen stehen lässt, wollen wir schon etwas tun können. Deshalb brauchen wir eine klare Formulierung. Anderenfalls können wir damit nicht vor Gericht ziehen.

Ich bitte Sie, dem Antrag 14 a zugunsten des Antrags 14 – ich glaube, ich spreche da auch im Namen des Kollegen Mitrenga – zuzustimmen, denn er würde in Verbindung mit dem Antrag V-09 dem Anliegen gerecht, dass man über die drängenden Probleme zeitnah, beispielsweise auf dem nächsten Deutschen Ärztetag, spricht, aber grundsätzliche Dinge der Novellierung im Interesse einer einheitlichen Verabschiedung in Ruhe diskutieren kann.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Jetzt Frau Kollegin Petersen aus Niedersachsen.

© Bundesärztekammer 2009