Dr. Gitter, Bremen:
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zunächst zum Antrag
12 neu von Herrn Kollegen Geis aus Bayern und anderen. Ich gebe Ihnen völlig
recht: Es soll keinen Barfuß-Hausarzt geben. Es ist ja schon heute so, dass es
nicht grundsätzlich an Stellen in den Kliniken mangelt, sondern an den
Personen, die diese Stellen besetzen könnten. Wir möchten anregen, dass man
darüber nachdenkt, wie man diesem Problem ein wenig abhelfen kann. Das wollte
ich noch einmal ganz deutlich gesagt haben.
Ich möchte auch den Antrag V-19
ansprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag zugunsten des unveränderten Antrags
V-07 abzulehnen. Ich bitte Sie, ähnliche Anträge für die Praxen ebenfalls
negativ zu bescheiden. Wir möchten auf keinen Fall haben, dass die
Krankenkassen oder die Politik in unsere Weiterbildung hineinregieren. Die
Weiterbildung ist das ureigene Geschäft der ärztlichen Selbstverwaltung. Aber
wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch, was gespielt wird. Genau das wollen
wir nicht. Wir wollen aber, dass die Weiterbildung ausreichend finanziert wird.
Dies ist dann der Fall, wenn man sowohl in der Klinik als auch in der Praxis
endlich die Vergütung anhebt, die Budgetierung aufhebt, anständig finanziert
und Schluss macht mit der jahrelangen Unterfinanzierung. Dann haben wir das
Problem nicht.
Wir haben natürlich recherchiert,
dass es diesen behaupteten Einbruch bei den Weiterbildungsabschlüssen gar nicht
gibt. Es gibt nach wie vor einen Bedarf. Schauen Sie in den Stellenanzeigenteil
des „Deutschen Ärzteblatts“. Da werden Ärztinnen und Ärzte, die sich für die
Weiterbildung interessieren, händeringend gesucht. Man findet sie nicht mehr in
ausreichender Zahl. Man muss ausreichend finanzieren, damit sie nicht ins
Ausland abwandern. Das ist die Intention des Antrags V-07. Er weist in die
richtige Richtung.
Noch ein kurzes Wort zum Antrag
V-02. Dort steht explizit das Wort „duldet“. Wenn ein Weiterbildungsbefugter
der Kammer sagt, er habe der Geschäftsführung geschrieben und auf den Missstand
hingewiesen, dass ich das Arbeitszeitgesetz nicht einhalten kann, dann hat er
damit nachgewiesen, dass er es nicht duldet, sondern sich für seine Kollegen
und für den Schutz der Patienten einsetzt. Dann würde ihm keine Kammer
Schwierigkeiten bereiten.
(Beifall)
Aber wenn er sich dahinter
zurückzieht, dass er angeblich gar nichts tun kann, und seine Assistenzärzte,
die es nicht gibt, im Regen stehen lässt, wollen wir schon etwas tun können.
Deshalb brauchen wir eine klare Formulierung. Anderenfalls können wir damit
nicht vor Gericht ziehen.
Ich bitte Sie, dem Antrag 14 a
zugunsten des Antrags 14 – ich glaube, ich spreche da auch im Namen des Kollegen
Mitrenga – zuzustimmen, denn er würde in Verbindung mit dem Antrag V-09 dem
Anliegen gerecht, dass man über die drängenden Probleme zeitnah, beispielsweise
auf dem nächsten Deutschen Ärztetag, spricht, aber grundsätzliche Dinge der
Novellierung im Interesse einer einheitlichen Verabschiedung in Ruhe
diskutieren kann.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Gitter. – Jetzt Frau Kollegin Petersen aus
Niedersachsen.
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