TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Windhorst, Vorstand der Bundesärztekammer: Vielen Dank für die Geduld, die Sie haben. Ich hoffe, Sie haben auch noch genügend Konzentration für die Abstimmung, sodass wir die Büchse der Pandora, die Weiterbildung, heute in unserem Themenstand wieder einigermaßen geradebiegen können. Die Weiterbildungsbüchse hat viele Dellen; das ist mir völlig klar. Deshalb haben wir das ja auch jedes Jahr auf der Tagesordnung, um die Dinge zu regeln.

Ich spreche jetzt zu den Anträgen 01, 10 und 11. Ich bitte Sie, diese drei Anträge positiv zu bescheiden. Warum? Wir brauchen bei dieser Evaluation eine hohe Beteiligung. In der Schweiz war die Identifizierung mit diesem Themenbereich so hoch, dass initial 60 Prozent mitgemacht haben. Dieses höchste Gremium der deutschen Ärzteschaft muss Werbung dafür machen, muss auch mit den Chefärzten in einen Dialog eintreten, damit wir uns dort richtig beteiligen.

Es ist richtig: Die Befugten müssen den Zugang zum Online-Portal öffnen. Das geht nur mit den Assistenten. Bitte achten Sie darauf, fordern Sie es ein.

(Vereinzelt Beifall)

Zum Antrag 11: Ich bitte Sie ganz herzlich darum, mit zu bedenken, dass wir nicht nur über Sanktionen an die Weiterbildungsbefugten herankommen. Wenn wir Schwächen identifizieren, brauchen wir jemanden, der sie nicht anschwärzt, der das aber weitergibt. Es ist ganz wichtig, dass wir die Befugten in einen sogenannten Eskalationskatalog einbinden können. Wir können dann Gespräche von Arzt zu Arzt führen, auf freiwilliger Basis. Das können wir dann steigern mit Geschäftsführungen usw. Wir können auch ein Zertifikat seitens der Kammern ausstellen. Stimmen Sie bitte zu, dass wir die Handlungsoption haben, einen strukturierten Dialog mit den Chefärzten zu führen.

Antrag 10 ist ein Selbstgänger.

Sagen Sie bei den Anträgen 15 und 19 bitte Nein. Diese Anträge sind nicht weiterführend, was die Weiterbildungsinitiativen angeht. Bei dem einen Antrag wird die Bundesregierung angelockt, wird gesagt: Macht schon mal, setzt euch ein. Aber das bringt es nicht.

Wissen Sie, was wir machen müssen? Wir müssen uns in dreifacher Weise einsetzen. Die Befugten müssen sich, wie es im Hippokratischen Eid niedergelegt ist, selbst darum kümmern. Sie dürfen es nicht delegieren. Sie müssen Vorbild sein, sie müssen Mentor sein. Das müssen wir einfordern.

Auch die Stätten sind wichtig. Wir müssen in den Krankenhäusern so viele Finanzierungsmöglichkeiten haben, dass keine freien Stellen entstehen. Dann können die Weiterbildungsbefugten nicht weiterbilden, weil sie vom Müll der Routinearbeit zugeschüttet werden. Ich denke, das wollen wir nicht. Wir müssen dort Zeit für die Weiterbildung haben.

Überweisen Sie den Antrag V-02 an den Vorstand. Ich war beim BDC in München. Dort ist heftigst die Haltung der Kammern kritisiert worden, sich nicht richtig um die persönliche Eignung zu kümmern. Ich glaube, wir Chefärzte – ich bin selber einer – müssen uns darum kümmern, dass der Nachwuchs eine vernünftige Weiterbildung bekommt. Unser Thema lautet: Qualität durch Qualifizierung.

Danke, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt ein Geschäftsordnungsantrag. Bitte schön.

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