TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Deutschmann, Niedersachsen: Sehr verehrter Herr Professor Hoppe! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Antrag V-22 sprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag anzunehmen. Eigentlich wollte ich dazu nichts ausführen, weil ich dachte, der Antrag spricht für sich selber. Aber die Kollegen haben inzwischen gemeint, dieser Antrag sei überflüssig, und wollen ihn ablehnen. Deshalb will ich dazu Stellung nehmen.

Frau Dr. Lux und insbesondere Herr Professor Paravicini, es ist nicht so, dass ich diesen Antrag nur gestellt habe, um überhaupt einen Antrag zu stellen. Ich habe 1983 erstmals eine Hirntoddiagnostik gemacht, ich habe schon vor Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes zusammen mit einem anderen ärztlichen Kollegen das Konsiliarteam der Region Nord für Hirntoddiagnostik gegründet und fortentwickelt. Es ist also nicht so, als hätte ich ohne jeglichen Hintergrund diesen Antrag gestellt.

Frau Kollegin Lux hat gesagt, jeder Intensivmediziner sollte den Hirntod diagnostizieren können. Das finde ich auch; daran gibt es gar keinen Zweifel. Nur: Hirntoddiagnostik – das sagen ja auch die Richtlinien der Bundesärztekammer – ist sicher, wenn man die Richtlinien beachtet. Aber die Richtlinien der Bundesärztekammer sind nicht jedem ohne Weiteres eingängig.

Die Qualitätsmerkmale in den verschiedenen Richtlinien sind ausgesprochen dürftig. Die Richtlinien der Bundesärztekammer sagen, mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen sei erforderlich. In der Weiterbildungsordnung, in den Richtlinien, also dort, wo die besonderen Qualifikationen genannt werden, heißt es: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Hirntoddiagnostik einschließlich der Organisation von Organspende. Es werden keine weiteren qualifizierenden Faktoren genannt.

Hier eine besondere Qualifikation zu erlangen und führen zu dürfen, schafft Sicherheit und Vertrauen bei den Beteiligten. Eine zusätzliche Weiterbildung schließt doch den Kollegen ohne diese Qualifikation nicht aus der Hirntoddiagnostik aus, Frau Kollegin Lux. Bitte erwecken Sie mit Ihrem Votum nicht den Eindruck, dass Ihnen die Qualität in der Hirntoddiagnostik nicht am Herzen liegt.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Jetzt kommt Herr Josten aus Bonn.

© Bundesärztekammer 2009