Dr. Köhne, Nordrhein:
Ich möchte mich zum Themenkomplex DRG – Zuschläge und Qualität der
Weiterbildung – äußern. Wir haben eben von Herrn Veelken deutlich gehört, dass
es bei der Weiterbildung aufgrund der DRGs wesentliche Probleme gibt. Von Frau
Gitter haben wir gehört, dass diese Probleme nicht bei den Zahlen der
Weiterbildung bestehen – die Zahlen sind konstant oder gehen eher sogar nach
oben –, sondern nur noch in der Qualität. Ich glaube nicht, dass wir die
Qualität dadurch beeinflussen können, dass wir mit Zuschlägen, beispielsweise
bei den privaten Krankenhausträgern, die schlechte Qualität noch belohnen. Das
Resultat wäre, dass wir mit Zuschlägen eine schlechtere Weiterbildung hätten.
(Vereinzelt Beifall)
Ein Argument, das eben mehrmals
diskutiert wurde, lautet: Wenn wir die Weiterbildung durch Zuschläge
finanzieren ließen, hätte dies das Resultat, dass sich die Krankenkassen dann
in die Finanzierung einmischen wollen. Solche Zuschläge sind ja nicht völlig
aus der Luft gegriffen. Es gibt sie in dem System bereits, beispielsweise im
Rahmen der Ausbildung der Krankenschwestern. Genau bei der Ausbildung der
Krankenschwestern sieht man, dass in diesem Bereich die Krankenkassen sehr viel
Einfluss auf die Quantität und die Qualität der Ausbildung nehmen.
Das zeigt ganz deutlich, dass die
Angst, dass die Zuschläge dazu führen, dass sich die Krankenkassen in die
Weiterbildung einmischen, nicht aus der Luft gegriffen ist. Das ist bei der
Ausbildung der Krankenpfleger bereits Standard. Das wollen wir in unserem
Bereich nicht haben. Deshalb muss man den Antrag V-19 ablehnen.
Vielen Dank.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Vielen Dank. – Jetzt Herr Kollege Michaelis aus Thüringen.
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