TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Köhne, Nordrhein: Ich möchte mich zum Themenkomplex DRG – Zuschläge und Qualität der Weiterbildung – äußern. Wir haben eben von Herrn Veelken deutlich gehört, dass es bei der Weiterbildung aufgrund der DRGs wesentliche Probleme gibt. Von Frau Gitter haben wir gehört, dass diese Probleme nicht bei den Zahlen der Weiterbildung bestehen – die Zahlen sind konstant oder gehen eher sogar nach oben –, sondern nur noch in der Qualität. Ich glaube nicht, dass wir die Qualität dadurch beeinflussen können, dass wir mit Zuschlägen, beispielsweise bei den privaten Krankenhausträgern, die schlechte Qualität noch belohnen. Das Resultat wäre, dass wir mit Zuschlägen eine schlechtere Weiterbildung hätten.

(Vereinzelt Beifall)

Ein Argument, das eben mehrmals diskutiert wurde, lautet: Wenn wir die Weiterbildung durch Zuschläge finanzieren ließen, hätte dies das Resultat, dass sich die Krankenkassen dann in die Finanzierung einmischen wollen. Solche Zuschläge sind ja nicht völlig aus der Luft gegriffen. Es gibt sie in dem System bereits, beispielsweise im Rahmen der Ausbildung der Krankenschwestern. Genau bei der Ausbildung der Krankenschwestern sieht man, dass in diesem Bereich die Krankenkassen sehr viel Einfluss auf die Quantität und die Qualität der Ausbildung nehmen.

Das zeigt ganz deutlich, dass die Angst, dass die Zuschläge dazu führen, dass sich die Krankenkassen in die Weiterbildung einmischen, nicht aus der Luft gegriffen ist. Das ist bei der Ausbildung der Krankenpfleger bereits Standard. Das wollen wir in unserem Bereich nicht haben. Deshalb muss man den Antrag V-19 ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank. – Jetzt Herr Kollege Michaelis aus Thüringen.

© Bundesärztekammer 2009