TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Mitrenga, Nordrhein: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst habe ich an die Verfasser des Antrags 14 a die Bitte, bei der Formulierung „die endgültige Diskussion“ das Wort „endgültige“ zu streichen. Es ist klar: Bei der Weiterbildung kann es keine endgültige Diskussion und endgültige Beschlussfassung geben.

Ich möchte von hier aus an alle Weiterbilder appellieren, als Befugte ihrer übernommenen Aufgabe gerecht zu werden und an der Evaluation so teilzunehmen, dass wir am Schluss Schweizer Verhältnisse haben. Das müssen mindestens 70 bis 90 Prozent sein.

Ich bin auch überzeugt, dass wir kein Misstrauen gegen die Weiterbilder im Sinne der Befugten haben müssen. Wir müssen nur daran denken, dass es in einigen Ländern, so im nordrhein-westfälischen Krankenhausgesetz, bereits zu den Pflichten der Krankenhäuser gehört, die Weiterbildung vorzunehmen. Darüber hinaus gibt es in der Kammer Nordrhein immer mehr Hinweise, dass man die Weiterbilder beim Ärztemangel auch im Hinblick auf das Marketing nutzt. Deswegen ist mir eigentlich um unsere Evaluation überhaupt nicht bang.

Dem, was der Kollege Michaelis gesagt hat, kann ich mich anschließen. Ich glaube, der Antrag 15 sollte am besten an den Vorstand überwiesen werden.

Noch ein Wort zur Evaluation. Ich glaube, wir müssen darauf achten, dass bei der nächsten Evaluierung die Pflicht zur Teilnahme an der Evaluation Bestandteil der Ordnung wird.

(Beifall)

Das ist nicht weit hergeholt, das ist auch keine Sonderauflage oder irgendein Generalverdacht, sondern das hat etwas mit der Qualitätssicherung von Weiterbildung zu tun. Was den Schweizern gelungen ist, meine Damen und Herren, wird uns auch gelingen. Ich habe hier eine Erhebung aus dem Jahr 2007 mitgebracht: Ergebnisse, mit Assistenzärzten besprochen. Vor sechs Jahren waren es 30 Prozent, jetzt sind es schon 70 Prozent. Ich spreche dabei von der Schweiz.

In der Schweiz hat man im Jahr 2007 in 60 Prozent der Fälle Schritte zur Verbesserung der Weiterbildungsordnung unternommen. Ich finde, das gibt Hoffnung, daraus kann man etwas machen.

Abschließend: Lassen wir beschließen, was uns jeweils richtig scheint, aber sorgen wir dann in den Landesärztekammern dafür, dass es bundeseinheitlich umgesetzt wird. Das ist meiner Meinung nach eine der wichtigsten Aufgaben, die wir im Hinblick auf die Weiterbildung von diesem Ärztetag mitnehmen müssen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Dieter Mitrenga. – Jetzt kommt Herr Montgomery. Er ist der 50. Redner.

© Bundesärztekammer 2009