TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Vizepräsident Dr. Montgomery: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wende mich an Sie wegen der Finanzierung der Weiterbildung durch Zuschläge zu den DRGs. Obwohl ich, glaube ich, nicht dafür bekannt bin, dass ich Geld liegen lasse, das man vielleicht für die Honorare oder Gehälter der Ärzte nutzen könnte, möchte ich Sie dringend bitten, von den Anträgen 19, 07 a und 07 b Abstand zu nehmen und diese abzulehnen. Ich bin gegen die Finanzierung der Weiterbildung durch DRG-Zuschläge, und zwar aus einer Reihe von Gründen.

Ich weiß, lieber Herr Veelken, dass Sie es gut meinen. Sie wollen das Beste. Aber in einem Punkt sind Sie in meinen Augen leider auf dem Holzweg. Das will ich begründen. Selbst nach Aussage der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des InEK und von Herrn Roeder aus der Universitätsklinik Münster – dies ist mit den entsprechenden Folien alles belegbar – sind die heutigen Kosten der Weiterbildung komplett in die DRGs eingepreist, über die Kalkulation der DRGs, wie sie heute bestehen. Deswegen fordert nicht einmal die Deutsche Krankenhausgesellschaft Zuschläge für die Weiterbildung.

Aber, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier dazu kämen, dass es solche Weiterbildungszuschläge gibt, bräuchten wir hinsichtlich der Kalkulation die Zustimmung der Krankenkassen. Ich zeige Ihnen jetzt ein Dia aus einem Vortrag, den der Beamte des Spitzenverbands der Krankenkassen gehalten hat. Wenn Sie die beiden von mir rot unterlegten Punkte lesen, sehen Sie ganz genau, wo der Pferdefuß ist. Die Krankenkassen werden nur dann bereit sein, sich daran zu beteiligen, wenn es für die Krankenhäuser, die nicht weiterbilden, Abschläge gibt. Sie sind nicht bereit, Zuschläge für diejenigen zu bezahlen, die weiterbilden.

Sie werden natürlich ein Mitspracherecht in der Weiterbildung einfordern. Wohin das führt, Kolleginnen und Kollegen, erleben wir plastisch schon heute im Förderprogramm Allgemeinmedizin. Es funktioniert doch in weiten Bereichen nicht. Es funktioniert deswegen nicht, weil sich die Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen ausgesprochen schwierig gestalten.

Deswegen bitte ich Sie ganz dringlich: Das Problem, das vor uns liegt, ist die generelle Unterfinanzierung des stationären Sektors. Dieses Problem lösen Sie nicht mit Zuschlägen zu den DRGs. Dieses Problem lösen Sie nur politisch.

(Beifall)

Ich bin bei Ihnen, Herr Veelken, wenn Sie sagen, dass man das tarifvertraglich lösen müsse. Wir haben nie gesagt: Wir können es tarifvertraglich über die Zuschläge lösen. Aber wenn es über Zuschläge an anderer Stelle gelöst wird, wird es automatisch eine Abwertung der Stellen dieser Stationsärzte geben. Da gibt es weniger Gehalt für diese Kolleginnen und Kollegen. Dann ist das, was Sie als guten Ansatz wollen, vollkommen nach hinten losgegangen.

Deswegen bitte ich Sie, die Anträge V-19, V-07 a und V-07 b abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. – Der 51. Redner ist Herr Kollege Grifka.

© Bundesärztekammer 2009