TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Grifka, Bayern: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Teilgebietsradiologie wird natürlich gern dargestellt als umstrittenes Feld zwischen den Radiologen und den jeweiligen Fachärzten. Das soll aber nicht das Thema sein. Es geht wahrlich nicht um Pekuniäres bei dem, was an simpler Röntgendiagnostik stattfinden muss. Es geht um das praktisch Durchführbare, um das für unsere Patienten Sinnvolle und Nützliche. Deswegen nehme ich dazu noch einmal Stellung.

Die Situation ist doch die, dass wir in unserem Arbeitsalltag den Patienten in der Ambulanzsituation haben und ihn zum Röntgen schicken. Wir sehen das Röntgenbild. Wir behandeln den Patienten entsprechend der Befundung, die wir durchführen. Natürlich bekommen wir einen radiologischen Befund, in der Regel – Sie kennen das sicher – nach drei Tagen. Manchmal ruft zwischendurch der Radiologe an und fragt, worauf er zu achten hat. Sicher gibt es da Unterschiede; ich zeige einmal den krassen Fall auf. Der ganz krasse Fall ist der, dass er dann noch schreibt: MRT erbeten.

Es geht doch ganz simpel darum, dass das, was vorher in der Weiterbildungsordnung normal war, dass das, was wir in diesem Bereich an Kompetenz haben, auch weiter zugestanden werden kann, selbstverständlich mit einer Prüfung, die durchgeführt werden muss. Das ist eine conditio sine qua non. Die Kompetenz soll auch in diesem Bereich nachgewiesen werden. Aber es geht um die Praktikabilität.

Wenn jemand in der Niederlassung als Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie neuer Prägung diesen Kernbestandteil seiner Diagnostik nicht mehr durchführen kann, ist er in seinem Handeln amputiert. Dann braucht man ihn so praktisch nicht.

Deswegen das Petitum: keine Vorstandsüberweisung. So etwas muss behandelt werden. Das ist ein dringliches Problem. Es gibt ja Kollegen, die schon in der Praxis sind. In Bayern waren wir ja mit der Umsetzung der Weiterbildungsordnung vorneweg, was auch gut war. Leider lernt man nachher aus den entsprechenden Erfahrungen. Der Sinn des Antrags ist, dass man eine Regelung findet, wie man innerhalb der Weiterbildung, wo dies praktisch durchgeführt wird, auch die Kompetenz erwirbt, ohne einen zusätzlichen Pflichtmonat oder ein Pflichthalbjahr beim Radiologen, wo wieder gewechselt werden soll, wo derjenige, der aus der orthopädischen Klinik in die Unfallchirurgie gewechselt ist, in die Intensivmedizin gewechselt ist im Common Trunk und im weiteren Verlauf noch einmal in die Unfallchirurgie wechselt, dann auch noch in die Radiologie wechselt. Irgendwann macht er überhaupt keine Orthopädie oder Orthopädie und Unfallchirurgie mehr.

Deswegen meine Bitte, diesen Antrag so zu bescheiden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Grifka. – Als bisher letzter Redner Rudolf Henke vom Vorstand.

© Bundesärztekammer 2009