Dr. Koch, Referent:
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Ich darf mich als
Erstes bei Ihnen allen auch im Namen von Frau Kollegin Güntert ganz herzlich
für die gestrige ausführliche und fundierte Diskussion bedanken. Somit ist es
gar nicht mehr erforderlich, wie Herr Präsident Hoppe meinte, zu allen Anträgen
einen Kommentar abzugeben, obwohl es sich um 25 Anträge mit vielen
Zusatzanträgen handelt. Ich kann mich auf einige wenige beschränken.
Zunächst zum Thema Evaluation der
Weiterbildung. Die Daten, die dabei erhoben werden, sind die Daten der
Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung. Ich denke, diese haben ein
originäres Recht darauf, auch über das Ergebnis dieser Auswertungen als Erste
informiert zu werden.
(Beifall)
Wir haben es deswegen als Pflicht
für die Weiterbilder festgelegt, dass sie die Ergebnisse mit ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und diskutieren. Wir haben
bereits jetzt vorgesehen, dass bei der nächsten Evaluation im Jahre 2011 alle
Ergebnisse verpflichtend veröffentlicht werden müssen.
(Beifall)
Das zweite Thema betrifft den
Zugang zu den Fragebögen. Da gibt es Anträge – beispielsweise den
Änderungsantrag 01 b –, die unbedingt wollen, dass die Assistenten direkt auf
die Fragebögen zugreifen können, und zwar ohne den Weiterbildungsbefugten. Das
wäre natürlich auch unser Wunsch, meine Damen und Herren. Das lässt sich aber
in Deutschland derzeit leider nicht realisieren. Es gibt im Moment nur den Weg
über die Weiterbildungsbefugten; sonst können wir nicht eine möglichst
flächendeckende Erhebung garantieren.
Deshalb an dieser Stelle nochmals
der Appell an alle Weiterbildungsbefugten: Geben Sie Ihren Kolleginnen und
Kollegen in Weiterbildung die Nummern, geben Sie ihnen die Gelegenheit, an
dieser Befragung teilzunehmen. Mein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen in
Weiterbildung zum Facharzt lautet: Fordern Sie von Ihrem Weiterbildungsbefugten
die Codenummern ab, damit Sie Ihre Fragen online beantworten können. Eine
andere Möglichkeit gibt es derzeit leider nicht, auch wenn ich dies sehr
begrüßen würde.
Dann noch ein Wort zum Antrag 23,
noch etwas in den Fragebogen aufzunehmen. Dies ist technisch nicht mehr möglich,
meine Damen und Herren. Der Fragebogen ist komplett fertig. Wenn man jetzt
irgendetwas daran ändern würde, würde es den Beginn der Evaluation um Wochen
verzögern. Es müsste ja vollkommen neu programmiert und umgestellt werden. Der
Fragebogen steht im Netz. Er ist, wie gesagt, ab der nächsten Woche
freigeschaltet. Änderungen daran sind nicht mehr möglich.
Deswegen bitte ich Sie, den Antrag
23 an den Vorstand zu überweisen, damit wir für die nächste Befragung überlegen
können, wie es sinnvoll eingebracht werden kann.
Damit sind wir schon bei den
Anträgen. Ich möchte noch etwas zu drei Anträgen sagen. Ich begrüße es sehr,
dass alle Beteiligten den Antrag 12 neu an den Vorstand überweisen wollen. Ich
würde Sie auch herzlichst bitten, dies zu tun, da der Antrag nicht nur in die
Weiterbildungsordnung eingreift, sondern auch Versorgungsstrukturen
präjudiziert. Meine große Bitte lautet, den Antrag 12 neu an den Vorstand zu
überweisen, wie es alle Beteiligten auch schon beantragt haben.
Ich komme zum Antrag 17. Meine
Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um die Verpflichtung, Weiterbildung
auch im niedergelassenen Bereich durchzuführen. In der
(Muster-)Weiterbildungsordnung steht am Anfang: Die Weiterbildung ist sowohl im
stationären als auch im ambulanten Bereich möglich. Nur an ganz wenigen Stellen
gibt es Ausnahmen davon, wo die Zeiten im ambulanten Bereich begrenzt sind.
Ansonsten kann nach dieser Weiterbildungsordnung jede Weiterbildung stationär
und ambulant abgeleistet werden. Eine Verpflichtung, einen Teil im ambulanten
Bereich abzuleisten, haben wir vor einigen Jahren nach reiflicher Überlegung
nicht aufgenommen, weil dies eine Härte für die Kolleginnen und Kollegen
darstellt. Wie gesagt: Wenn stationär etwas nicht mehr erlernt werden kann und
Inhalte fehlen, muss man sowieso in den ambulanten Bereich gehen, um diese
Inhalte erlernen zu können.
Ich bitte Sie also, auch den Antrag
17 an den Vorstand zu überweisen, damit er in die weitere Diskussion sinnvoll
mit eingebracht werden kann.
Ein letztes Wort zum Antrag 24,
Röntgen in Orthopädie und Unfallchirurgie. Meine Damen und Herren, wir haben
vor fünf Jahren ausführlich über dieses Problem diskutiert. Wir haben mit
vielen Fachgesellschaften gesprochen: mit den Orthopäden, mit den
Unfallchirurgen, der gemeinsamen neuen Gesellschaft. Wir haben mit den
Radiologen gesprochen. Wir haben auch hier viele Diskussionen zu diesem Thema
geführt. Wir haben dann eine Regelung gefunden, dass man das fachgebundene
Röntgen während der gesamten Zeit der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie
und Unfallchirurgie parallel erwerben kann, ohne dafür auch nur einen Tag
länger zu brauchen.
Aber selbstverständlich muss
derjenige, der weiterbildet, dazu auch die Befugnis haben. Es ist also auch
heute möglich, das Röntgen, das man in diesem Fachgebiet benötigt, während der
Weiterbildungszeit zu erwerben.
Wir haben damals bewusst davon
abgesehen, es verpflichtend in die Weiterbildung zum Facharzt
hineinzuschreiben, weil es viele gerade große Kliniken, die sonst alles
vorhalten, gibt, die selbst nicht oder nur in geringem Umfang röntgen, weil es
dort eine zentrale Röntgenabteilung gibt. Wenn wir es verpflichtend
hineinschreiben würden, würden wir alle diese Kliniken in Zukunft von einer
vollen Befugnis ausnehmen. Wie gesagt: Es ist ohne irgendein Problem möglich,
es muss nur der Weiterbildende die Berechtigung haben, in Röntgen
weiterzubilden.
Deshalb bitte ich Sie, den Antrag
24 entweder an den Vorstand zu überweisen oder ihn abzulehnen, weil er eine
spontane Meinung darstellt, mit keiner Fachgesellschaft, mit keinem
Berufsverband abgesprochen ist. Wir wollen ja Schnellschüsse in Zukunft
vermeiden.
(Beifall)
So viel von meiner Seite aus zu den
Anträgen. Zu allem anderen muss ich keine Bemerkung machen.
Ich bedanke mich.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön, Herr Dr. Koch. Dann treten wir in die Abstimmung
ein. – Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Professor Hahn aus Bayern.
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