TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Koch, Referent: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen! Ich darf mich als Erstes bei Ihnen allen auch im Namen von Frau Kollegin Güntert ganz herzlich für die gestrige ausführliche und fundierte Diskussion bedanken. Somit ist es gar nicht mehr erforderlich, wie Herr Präsident Hoppe meinte, zu allen Anträgen einen Kommentar abzugeben, obwohl es sich um 25 Anträge mit vielen Zusatzanträgen handelt. Ich kann mich auf einige wenige beschränken.

Zunächst zum Thema Evaluation der Weiterbildung. Die Daten, die dabei erhoben werden, sind die Daten der Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung. Ich denke, diese haben ein originäres Recht darauf, auch über das Ergebnis dieser Auswertungen als Erste informiert zu werden.

(Beifall)

Wir haben es deswegen als Pflicht für die Weiterbilder festgelegt, dass sie die Ergebnisse mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunizieren und diskutieren. Wir haben bereits jetzt vorgesehen, dass bei der nächsten Evaluation im Jahre 2011 alle Ergebnisse verpflichtend veröffentlicht werden müssen.

(Beifall)

Das zweite Thema betrifft den Zugang zu den Fragebögen. Da gibt es Anträge – beispielsweise den Änderungsantrag 01 b –, die unbedingt wollen, dass die Assistenten direkt auf die Fragebögen zugreifen können, und zwar ohne den Weiterbildungsbefugten. Das wäre natürlich auch unser Wunsch, meine Damen und Herren. Das lässt sich aber in Deutschland derzeit leider nicht realisieren. Es gibt im Moment nur den Weg über die Weiterbildungsbefugten; sonst können wir nicht eine möglichst flächendeckende Erhebung garantieren.

Deshalb an dieser Stelle nochmals der Appell an alle Weiterbildungsbefugten: Geben Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung die Nummern, geben Sie ihnen die Gelegenheit, an dieser Befragung teilzunehmen. Mein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung zum Facharzt lautet: Fordern Sie von Ihrem Weiterbildungsbefugten die Codenummern ab, damit Sie Ihre Fragen online beantworten können. Eine andere Möglichkeit gibt es derzeit leider nicht, auch wenn ich dies sehr begrüßen würde.

Dann noch ein Wort zum Antrag 23, noch etwas in den Fragebogen aufzunehmen. Dies ist technisch nicht mehr möglich, meine Damen und Herren. Der Fragebogen ist komplett fertig. Wenn man jetzt irgendetwas daran ändern würde, würde es den Beginn der Evaluation um Wochen verzögern. Es müsste ja vollkommen neu programmiert und umgestellt werden. Der Fragebogen steht im Netz. Er ist, wie gesagt, ab der nächsten Woche freigeschaltet. Änderungen daran sind nicht mehr möglich.

Deswegen bitte ich Sie, den Antrag 23 an den Vorstand zu überweisen, damit wir für die nächste Befragung überlegen können, wie es sinnvoll eingebracht werden kann.

Damit sind wir schon bei den Anträgen. Ich möchte noch etwas zu drei Anträgen sagen. Ich begrüße es sehr, dass alle Beteiligten den Antrag 12 neu an den Vorstand überweisen wollen. Ich würde Sie auch herzlichst bitten, dies zu tun, da der Antrag nicht nur in die Weiterbildungsordnung eingreift, sondern auch Versorgungsstrukturen präjudiziert. Meine große Bitte lautet, den Antrag 12 neu an den Vorstand zu überweisen, wie es alle Beteiligten auch schon beantragt haben.

Ich komme zum Antrag 17. Meine Damen und Herren, bei diesem Antrag geht es um die Verpflichtung, Weiterbildung auch im niedergelassenen Bereich durchzuführen. In der (Muster-)Weiterbildungsordnung steht am Anfang: Die Weiterbildung ist sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich möglich. Nur an ganz wenigen Stellen gibt es Ausnahmen davon, wo die Zeiten im ambulanten Bereich begrenzt sind. Ansonsten kann nach dieser Weiterbildungsordnung jede Weiterbildung stationär und ambulant abgeleistet werden. Eine Verpflichtung, einen Teil im ambulanten Bereich abzuleisten, haben wir vor einigen Jahren nach reiflicher Überlegung nicht aufgenommen, weil dies eine Härte für die Kolleginnen und Kollegen darstellt. Wie gesagt: Wenn stationär etwas nicht mehr erlernt werden kann und Inhalte fehlen, muss man sowieso in den ambulanten Bereich gehen, um diese Inhalte erlernen zu können.

Ich bitte Sie also, auch den Antrag 17 an den Vorstand zu überweisen, damit er in die weitere Diskussion sinnvoll mit eingebracht werden kann.

Ein letztes Wort zum Antrag 24, Röntgen in Orthopädie und Unfallchirurgie. Meine Damen und Herren, wir haben vor fünf Jahren ausführlich über dieses Problem diskutiert. Wir haben mit vielen Fachgesellschaften gesprochen: mit den Orthopäden, mit den Unfallchirurgen, der gemeinsamen neuen Gesellschaft. Wir haben mit den Radiologen gesprochen. Wir haben auch hier viele Diskussionen zu diesem Thema geführt. Wir haben dann eine Regelung gefunden, dass man das fachgebundene Röntgen während der gesamten Zeit der Weiterbildung zum Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie parallel erwerben kann, ohne dafür auch nur einen Tag länger zu brauchen.

Aber selbstverständlich muss derjenige, der weiterbildet, dazu auch die Befugnis haben. Es ist also auch heute möglich, das Röntgen, das man in diesem Fachgebiet benötigt, während der Weiterbildungszeit zu erwerben.

Wir haben damals bewusst davon abgesehen, es verpflichtend in die Weiterbildung zum Facharzt hineinzuschreiben, weil es viele gerade große Kliniken, die sonst alles vorhalten, gibt, die selbst nicht oder nur in geringem Umfang röntgen, weil es dort eine zentrale Röntgenabteilung gibt. Wenn wir es verpflichtend hineinschreiben würden, würden wir alle diese Kliniken in Zukunft von einer vollen Befugnis ausnehmen. Wie gesagt: Es ist ohne irgendein Problem möglich, es muss nur der Weiterbildende die Berechtigung haben, in Röntgen weiterzubilden.

Deshalb bitte ich Sie, den Antrag 24 entweder an den Vorstand zu überweisen oder ihn abzulehnen, weil er eine spontane Meinung darstellt, mit keiner Fachgesellschaft, mit keinem Berufsverband abgesprochen ist. Wir wollen ja Schnellschüsse in Zukunft vermeiden.

(Beifall)

So viel von meiner Seite aus zu den Anträgen. Zu allem anderen muss ich keine Bemerkung machen.

Ich bedanke mich.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön, Herr Dr. Koch. Dann treten wir in die Abstimmung ein. – Es gibt einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Professor Hahn aus Bayern.

© Bundesärztekammer 2009