TOP V: (Muster-)Weiterbildungsordnung – Sachstandsbericht

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Danke schön. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer möchte das ganze Konvolut zu Tagesordnungspunkt V an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Dann gehen wir die Anträge einzeln durch und schauen, wie wir uns jeweils entscheiden.

Wir kommen zum Antrag V-01. Dazu liegt der Antrag V-01 a vor. Danach soll das Wort „Weiterbildungsassistent“ im ersten, zweiten und dritten Absatz durch „Weiterzubildender“ ersetzt werden, ebenso das Wort „Assistenten“ im dritten Absatz. Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-01 b. Für den dritten Absatz wird eine komplette Textänderung erbeten. Der neue Text des dritten Absatzes soll lauten:

Die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte sowie die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte werden gebeten, sich an der Erhebung zu beteiligen und sich einen Zugang zum Online-Portal zu verschaffen.

Dieser Text soll den dritten Absatz im Vorstandsantrag 01 ersetzen. Wer möchte diesem Änderungsantrag von Frau Krause-Girth zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag V-01 c. Der erste Satz des zweiten Absatzes auf Seite 2 des Vorstandsantrags 01 lautet:

Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen Anreize entwickelt werden, um den ärztlichen Nachwuchs zu motivieren, in Deutschland zu bleiben.

Dieser Text soll durch folgenden Satz ersetzt werden:

Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen Anreize entwickelt werden, um die Qualität der Weiterbildung zu verbessern.

Das ist materiell schon ein Unterschied. Der folgende Satz bleibt unverändert. Wer möchte dem Änderungsantrag 01 c zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag V-01 in der geänderten Fassung. Wer möchte dem so geänderten Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

Ich rufe jetzt den Antrag V-04 von Dr. Werner Wyrwich aus Berlin auf. Der Antragstext lautet:

1.    Der Vorstand der Bundesärztekammer soll darauf hinwirken, dass die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung nicht nur den Weiterbildungsbefugten, sondern auch den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur Kenntnis gebracht und im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

2.    Werden die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung durch die Bundesärztekammer nicht bundesweit allen Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur Kenntnis gebracht und veröffentlicht, wird den Landesärztekammern die Möglichkeit eingeräumt, die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung, die den jeweiligen Kammerbereich betreffen, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auch den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur Kenntnis zu geben und öffentlich zugänglich zu machen.

Zu diesem Antrag gibt es einen Überweisungsantrag, den Dr. Koch vorhin wegen datenschutzrechtlicher Gesichtspunkte noch einmal begründet hat. Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag V-06 der Herren Henke, Botzlar, Emminger und anderer. Der Antragstext ist ein bisschen lang. Sie haben ihn sicher zwischendurch bereits gelesen. Haben Sie ihn alle? Der Antrag beginnt folgendermaßen:

Der 112. Deutsche Ärztetag fordert die Ärztekammern auf, die Chancen der Evaluation zu nutzen. Überprüfung und Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung sind bei Erhalt ihrer guten Zugänglichkeit Daueraufgaben der Kammern.

Wer möchte diesem Antrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-08 von Frau Professor Krause-Girth:

Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung müssen einen von ihren Vorgesetzten unabhängigen Zugang zur Teilnahme an der Evaluation erhalten, z. B. über die Landesärztekammern.

Auch hier liegt ein Überweisungsantrag vor. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – Das Erste war die Mehrheit. Enthaltungen? – Einzelne. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Jetzt kommt der Antrag V-10, gestellt von den Herren Henke, Botzlar, Emminger und anderen:

Der 112. Deutsche Ärztetag begrüßt die nun dieses Jahr startende Evaluation der Weiterbildung ausdrücklich. Die Erfassung der tatsächlichen Weiterbildungssituation deutscher Ärzte ist dringend erforderlich …

Es liegt kein Überweisungsantrag vor. Wir können direkt über den Antrag abstimmen. Wer möchte dem Antrag V-10 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-11:

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, nach der Evaluation der Weiterbildung ein strukturiertes Verfahren zu entwickeln, das den mit „Schwächen“ identifizierten Weiterbildungsstätten hilft, sich zu verbessern …

Das ist natürlich eine gute Idee. Wer möchte den Antrag V-11 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-23 von Professor Grifka:

Der Deutsche Ärztetag empfiehlt, bei der Erhebung zur Evaluation der Weiterbildung Namen und Arbeitsbereiche der Konsiliar- und Belegärzte bei den Weiterzubildenden abzufragen.

Hierzu liegt ein Überweisungsantrag vor, ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen, schätze ich. Wer möchte dem Überweisungsantrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag 07. Dazu liegt der Antrag V-07 a vor. Es ist der mündliche Antrag gestellt worden, auf Seite 2 des Antrags 07 die ganze Ziffer 4 zu streichen. Ich weiß nicht, ob dieser Antrag auch noch schriftlich eingegangen ist. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass dieser Antrag mündlich gestellt worden ist. Es gibt auch den Antrag, einen einzelnen Satz zu streichen. Der eine Antrag geht vor, weil er viel weitergehender ist. Wer möchte die ganze Ziffer 4 streichen?

(Zuruf)

– Er ist schon gestellt worden.

(Erneuter Zuruf)

– Sie wollen also darüber nicht abstimmen? Wer möchte nicht über den Antrag abstimmen, weil er nicht schriftlich gestellt worden ist? – Gut. Dann stimmen wir über den Antrag 07 a ab, wie er schriftlich eingegangen ist. Danach soll der zweite Satz der Ziffer 4 gestrichen werden:

Eine zusätzliche Finanzierung ärztlicher Weiterbildung in Form von Zu- und Abschlägen im Rahmen des DRG-Systems, wie sie im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) als Prüfauftrag vorgesehen ist, lehnt der 112. Deutsche Ärztetag weiterhin als nicht sachgerecht ab.

Dieser Satz soll gestrichen werden. Wer möchte den Satz streichen? – Wer möchte ihn nicht streichen? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wer möchte dem Antrag V-07 in unveränderter Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist in unveränderter Form angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-15. Dazu liegt der Änderungsantrag 15 a vor.

(Zuruf Dr. Holzborn, Nordrhein)

– Habe ich es richtig verstanden? Sie übernehmen den Antrag 15 a? – Der Antragsteller selbst übernimmt den Antrag 15 a und baut ihn in seinen Antrag ein. Er macht ihn sich zu eigen. Habe ich das so richtig verstanden? – Gut. Dann ist das geschehen. Der Antragsteller ist ja berechtigt, seinen Antrag zu modifizieren. Der erste Absatz des Antrags lautet also:

Die Weiterbildung kann in vielen Fächern nicht mehr ausschließlich in der Klinik durchgeführt werden, viele Themen und Weiterbildungsinhalte sind nicht mehr an einer großen Anzahl von Kliniken vorhanden.

Auch hier gibt es einen Überweisungsantrag. Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer möchte ihn nicht überweisen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag befürworten? – Wer möchte ihn ablehnen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen nun zum Antrag V-18:

Kliniken und Praxen, welche die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten gewährleisten, ist der damit verbundene Mehraufwand zu erstatten.

Es liegen keine Änderungsanträge und kein Überweisungsantrag vor.

(Zuruf)

– Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Vorstand. Soll der Antrag begründet werden? – Formal. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr rufe ich den Antrag V-19 auf:

Zur Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung im Krankenhaus muss das DRG-System durch die Organisation von Zuschlägen an solche Einrichtungen modifiziert werden, die ärztliche Weiterbildung durchführen …

Das steht auch in dem Buch, das ich gestern von Herrn Henke bekommen habe, dass das gewünscht wird. Es ist eine Forderung der AWMF. Wir haben das bisher nicht so gesehen. Aber wir können uns ja ein Urteil bilden.

Ein Überweisungsantrag ist bisher nicht gestellt worden.

(Zuruf)

– Das kann man beantragen. Aber da muss man sehen, wie die Abstimmung verläuft. Wer möchte den Antrag V-19 annehmen? – Wer ist gegen den Antrag? – Das ist die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt.

Dann geht es mit dem Antrag 02 weiter. Dazu gibt es den Antrag V-02 a. Danach soll der zweite Absatz des Antrags 02 gestrichen werden, und zwar von „Ebenso schließen von der Ärztekammer gerügte Verstöße gegen die ärztliche Berufsordnung“ bis „so ist auch dies als fehlende Eignung anzusehen“. Wenn Sie den Absatz stehen lassen, gibt es noch einen Änderungsantrag zum Text. Zunächst frage ich: Wer möchte den Text des zweiten Absatzes ganz streichen? – Wer möchte ihn nicht streichen? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Damit kommen wir zum Antrag V-02 b. Dabei geht es um den zweiten Satz des zweiten Absatzes im Antrag 02:

Duldet oder bewirkt ein Weiterbildungsbefugter die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes gegenüber den Weiterbildungsbefugten unter seiner Verantwortung, so ist auch dies als fehlende Eignung anzusehen.

Es muss heißen „gegenüber den Weiterzubildenden“, denn die Weiterbildungsbefugten sind ja nicht gemeint. Gemäß Antrag 02 b soll der letzte Halbsatz des Antrags V-02 wie folgt geändert werden:

… so ist dies grundsätzlich als fehlende Eignung anzusehen.

Das Wort „grundsätzlich“ soll eingefügt werden; also nicht so apodiktisch, sondern ein bisschen eingeschränkt. Wer möchte das Wort „grundsätzlich“ ergänzen? – Wer möchte das nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wer möchte dem so geänderten Antrag V-02 zustimmen? – Viele. Wer möchte nicht zustimmen? – Das sind weniger. Wer möchte sich enthalten? – Einzelne. Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-09:

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, so schnell wie möglich eine Überarbeitung der Problemfelder der (Muster-)Weiterbildungs­ordnung vorzulegen.

Wer möchte dem zustimmen? – Wer möchte ablehnen? – Wir wiederholen die Abstimmung. Ich frage also noch einmal: Wer möchte zustimmen? – Wer möchte ablehnen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag V-16:

Die Weiterbildungskataloge der Weiterbildungsordnung müssen so dimensioniert sein, dass sie Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung für die medizinisch relevanten Bereiche des jeweiligen Fachs ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die … für eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind …

Wenn ich ganz ehrlich bin: Es wäre mir lieb, wenn wir den Hinweis auf das SGB V streichen könnten.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

– Oder Vorstandsüberweisung. Wir sollten uns nicht an das SGB hängen, denn die versuchen von Berlin aus schon ziemlich viel bei uns hineinzufummeln, und das gehört sich nicht. Das ist nämlich Länderrecht.

(Beifall)

Wir stimmen über den Überweisungsantrag ab. Wer möchte den Antrag überweisen? – Das sind ganz viele. Wer möchte nicht überweisen? – Ganz wenige. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird die Klammer ganz schnell streichen. Da bin ich sicher.

Damit kommen wir zum Antrag 14. Der Antrag V-14 a möchte, dass der 114. Deutsche Ärztetag festgelegt wird und der 115. Deutsche Ärztetag nicht mehr ins Auge gefasst wird, sodass wir uns festlegen, dass wir auf dem 114. Deutschen Ärztetag – wahrscheinlich in Kiel – die Weiterbildungsordnung zu einem wichtigen Tagesordnungspunkt machen. Außerdem soll im Antrag 14 a das Wort „endgültige“ gestrichen werden, denn eine endgültige Diskussion bei der Weiterbildung kann man sich nicht vorstellen. Das ist ein so dynamischer Prozess, dass man das wohl nicht aushält. Ich glaube, das machen wir von allein, das Wort „endgültige“ entfallen zu lassen. Es kommt dann nur noch darauf an, ob Sie im Antrag 14 die Worte „oder 115.“ streichen wollen. Wenn Sie den Antrag 14 a annehmen, lautet der Text des Antrags 14:

Der Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die beabsichtigte Überarbeitung … für den 114. Deutschen Ärztetag vorzubereiten.

Wer möchte den Änderungsantrag befürworten? – Wer ist dagegen? – Wir wiederholen die Abstimmung und zählen aus. Es ist für Dr. Koch schon wichtig, ob er Zeit bis zum 115. Deutschen Ärztetag hat oder nicht. Das gilt auch für Frau Dr. Güntert.

Ich frage also noch einmal: Wer möchte sich durch den Änderungsantrag 14 a auf den 114. Deutschen Ärztetag festlegen? – Wer möchte auch noch den 115. Deutschen Ärztetag zulassen, also den Antrag 14 a nicht annehmen? – Wir können die Zahlen noch nicht so ganz verstehen. Das wären zwei Drittel zu einem Drittel. Das hätten wir auch so gesehen. – Es bleibt dabei: Die Auszählung hat erbracht – es wird hoch und heilig versprochen, dass es so gewesen ist –, dass der Antrag 14 a mit 125 : 69 Stimmen angenommen worden ist und damit der 115. Deutsche Ärztetag nicht infrage kommt.

(Beifall)

Wenn ich vorher gewusst hätte, dass das dabei herauskommt, hätten wir das früher entscheiden können. Das sieht man doch sehr deutlich. Wir gehen also davon aus, dass der 114. Deutsche Ärztetag gewünscht wird.

Nun steht der Antrag V-14 in der geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer möchte dem Antrag 14 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen. Der Text läuft also darauf hinaus: so schnell wie möglich, spätestens aber auf dem 114. Deutschen Ärztetag.

Ich glaube, dann könnten wir den Antrag V-17 als erledigt betrachten. Es soll ein Konzept erarbeitet werden, das auf dem nächsten Deutschen Ärztetag vorgelegt werden soll. Das geht trotzdem? – Gut, das ist nur ein Konzept.

(Zuruf)

– Es wird aus dem Plenum Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit kommen wir zum Antrag V-20:

Die Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen setzt auch eine weisungsungebundene ärztliche Tätigkeit voraus. Diese ist durch den Arbeitgeber zu gewährleisten, damit Weiterbildung in Krankenhäusern langfristig gesichert ist.

Wer möchte dem zustimmen? – Wer möchte das ablehnen? – Das Erste war die klare Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir fahren fort mit dem Antrag V-22:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, die Einführung einer zusätzlichen Weiterbildung oder ggf. einer curriculären Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Feststellung des Hirntodes in die Weiterbildungsordnungen zu bewirken.

(Zuruf)

– Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte überweisen? – Wer möchte nicht überweisen? – Dann frage ich: Wer ist von dem Antrag begeistert? – Bei wem hält sich die Begeisterung in Grenzen? – Das ist die große Mehrheit. Der Antrag ist also abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag V-24:

Die Bundesärztekammer wird aufgefordert, bei der anstehenden
Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung für den Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie die Teilgebietsradiologie … als integralen Bestandteil während der Facharzt-Weiterbildung aufzunehmen.

(Zuruf)

– Es gibt einen Überweisungsantrag. Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das sind weniger. Wer möchte sich enthalten? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Nunmehr kommen wir zum Antrag V-25:

Rein fachlich-medizinisch begründete Strukturierungen der Weiterbildungsordnung (z. B. Common Trunk) dürfen nicht als Alibi herangezogen werden, Arbeitsverträge kürzer als die maximale Weiterbildungsberechtigung zu befristen.

Das klingt gut. Wer möchte dem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.

Damit kommen wir zum Antrag V-12 neu, der ausgiebig besprochen worden ist.

(Zuruf)

– Vorstandsüberweisung ist beantragt. Wer möchte überweisen? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Jetzt kommen wir zur Allgemeinmedizin, und zwar zunächst zum Antrag 03. Dazu liegt der Antrag V-03 a vor. Danach soll es am Schluss des dritten Absatzes heißen:

… eine Vergütung erhalten, die sie tariflich mindestens vergüteten Krankenhausärzten gleichstellt.

 

Das heißt: Es ist nach oben offen.

(Zuruf)

– Den Änderungsantrag an den Vorstand überweisen? Ich frage: Wer möchte „mindestens“ einfügen? – Wer möchte nicht „mindestens“ einfügen?

Aus dem Plenum gibt es den Überweisungsantrag. Wer möchte den Antrag
überweisen? – Wer möchte ihn nicht überweisen? – Dann frage ich: Wer möchte dem ganzen Antrag V-03 zustimmen? – Wer möchte ihn ablehnen? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Dann kommt der Antrag V-05:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die gesetzlich verankerten Maßnahmen zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zeitnah umzusetzen.

Wer möchte zustimmen? – Wer möchte nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag ganz klar angenommen.

Damit kommen wir zum letzten Antrag, dem Antrag V-13:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV … Um den Nachwuchs an Allgemeinärzten effizient zu fördern, muss die finanzielle Beteiligung von bisher 2.040 ? auf 4.000 ? angehoben werden.

Das gehört natürlich alles zusammen. Wer möchte dem Antrag 13 zustimmen? – Wer möchte nicht zustimmen? – Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt V bewältigt. Herzlichen Dank, Hellmut Koch, herzlichen Dank, Frau Dr. Güntert.

(Beifall)

Weiterhin frohes Schaffen mit viel Erfolg. Wir freuen uns auf die nächste Runde in Dresden.

© Bundesärztekammer 2009