Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Danke schön. Wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer möchte das
ganze Konvolut zu Tagesordnungspunkt V an den Vorstand überweisen? – Wer möchte
das nicht? – Dann gehen wir die Anträge einzeln durch und schauen, wie wir uns
jeweils entscheiden.
Wir kommen zum Antrag V-01. Dazu
liegt der Antrag V-01 a vor. Danach
soll das Wort „Weiterbildungsassistent“ im ersten, zweiten und dritten Absatz
durch „Weiterzubildender“ ersetzt werden, ebenso das Wort „Assistenten“ im
dritten Absatz. Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Das Erste war die
Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-01 b. Für den dritten Absatz
wird eine komplette Textänderung erbeten. Der neue Text des dritten Absatzes
soll lauten:
Die weiterbildungsbefugten
Ärztinnen und Ärzte sowie die in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte
werden gebeten, sich an der Erhebung zu beteiligen und sich einen Zugang zum
Online-Portal zu verschaffen.
Dieser Text soll den dritten Absatz
im Vorstandsantrag 01 ersetzen. Wer möchte diesem Änderungsantrag von Frau Krause-Girth
zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? –
Dann ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag V-01 c. Der erste Satz des zweiten Absatzes auf Seite 2 des
Vorstandsantrags 01 lautet:
Mit den gewonnenen
Erkenntnissen sollen Anreize entwickelt werden, um den ärztlichen Nachwuchs zu
motivieren, in Deutschland zu bleiben.
Dieser Text soll durch folgenden
Satz ersetzt werden:
Mit den gewonnenen
Erkenntnissen sollen Anreize entwickelt werden, um die Qualität der Weiterbildung
zu verbessern.
Das ist materiell schon ein
Unterschied. Der folgende Satz bleibt unverändert. Wer möchte dem
Änderungsantrag 01 c zustimmen? – Wer möchte das nicht? – Das ist die Mehrheit.
Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung
über den Antrag V-01 in der
geänderten Fassung. Wer möchte dem so geänderten Antrag zustimmen? – Wer ist
dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit klarer Mehrheit in der
geänderten Fassung angenommen.
Ich rufe jetzt den Antrag V-04 von Dr. Werner Wyrwich aus
Berlin auf. Der Antragstext lautet:
1.
Der Vorstand der Bundesärztekammer soll darauf
hinwirken, dass die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung nicht nur den
Weiterbildungsbefugten, sondern auch den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
zur Kenntnis gebracht und im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.
2.
Werden die Ergebnisse der Evaluation der
Weiterbildung durch die Bundesärztekammer nicht bundesweit allen Ärztinnen und
Ärzten in Weiterbildung zur Kenntnis gebracht und veröffentlicht, wird den
Landesärztekammern die Möglichkeit eingeräumt, die Ergebnisse der Evaluation
der Weiterbildung, die den jeweiligen Kammerbereich betreffen, im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten auch den Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zur
Kenntnis zu geben und öffentlich zugänglich zu machen.
Zu diesem Antrag gibt es einen
Überweisungsantrag, den Dr. Koch vorhin wegen datenschutzrechtlicher
Gesichtspunkte noch einmal begründet hat. Wer möchte dem Überweisungsantrag
zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist an den Vorstand überwiesen.
Wir kommen zum Antrag V-06 der Herren Henke, Botzlar, Emminger und anderer. Der
Antragstext ist ein bisschen lang. Sie haben ihn sicher zwischendurch bereits
gelesen. Haben Sie ihn alle? Der Antrag beginnt folgendermaßen:
Der 112. Deutsche Ärztetag
fordert die Ärztekammern auf, die Chancen der Evaluation zu nutzen. Überprüfung
und Weiterentwicklung der ärztlichen Weiterbildung sind bei Erhalt ihrer guten
Zugänglichkeit Daueraufgaben der Kammern.
Wer möchte diesem Antrag zustimmen?
– Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-08 von Frau Professor Krause-Girth:
Ärztinnen und Ärzte in der
Weiterbildung müssen einen von ihren Vorgesetzten unabhängigen Zugang zur
Teilnahme an der Evaluation erhalten, z. B. über die Landesärztekammern.
Auch hier liegt ein
Überweisungsantrag vor. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte überweisen? – Wer
möchte nicht überweisen? – Das Erste war die Mehrheit. Enthaltungen? –
Einzelne. Dann ist der Antrag an den
Vorstand überwiesen.
Jetzt kommt der Antrag V-10, gestellt von den Herren Henke,
Botzlar, Emminger und anderen:
Der 112. Deutsche Ärztetag
begrüßt die nun dieses Jahr startende Evaluation der Weiterbildung
ausdrücklich. Die Erfassung der tatsächlichen Weiterbildungssituation deutscher
Ärzte ist dringend erforderlich …
Es liegt kein Überweisungsantrag
vor. Wir können direkt über den Antrag abstimmen. Wer möchte dem Antrag V-10
zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-11:
Die Bundesärztekammer wird
aufgefordert, nach der Evaluation der Weiterbildung ein strukturiertes
Verfahren zu entwickeln, das den mit „Schwächen“ identifizierten
Weiterbildungsstätten hilft, sich zu verbessern …
Das ist natürlich eine gute Idee.
Wer möchte den Antrag V-11 befürworten? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?
– Dann ist der Antrag angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-23 von Professor Grifka:
Der Deutsche Ärztetag
empfiehlt, bei der Erhebung zur Evaluation der Weiterbildung Namen und
Arbeitsbereiche der Konsiliar- und Belegärzte bei den Weiterzubildenden
abzufragen.
Hierzu liegt ein Überweisungsantrag
vor, ebenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen, schätze ich. Wer möchte dem
Überweisungsantrag zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist
der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Wir kommen zum Antrag 07. Dazu
liegt der Antrag V-07 a vor. Es ist
der mündliche Antrag gestellt worden, auf Seite 2 des Antrags 07 die ganze
Ziffer 4 zu streichen. Ich weiß nicht, ob dieser Antrag auch noch schriftlich
eingegangen ist. Ich kann mich sehr gut erinnern, dass dieser Antrag mündlich
gestellt worden ist. Es gibt auch den Antrag, einen einzelnen Satz zu
streichen. Der eine Antrag geht vor, weil er viel weitergehender ist. Wer
möchte die ganze Ziffer 4 streichen?
(Zuruf)
– Er ist schon gestellt worden.
(Erneuter Zuruf)
– Sie wollen also darüber nicht
abstimmen? Wer möchte nicht über den Antrag abstimmen, weil er nicht
schriftlich gestellt worden ist? – Gut. Dann stimmen wir über den Antrag 07 a
ab, wie er schriftlich eingegangen ist. Danach soll der zweite Satz der Ziffer
4 gestrichen werden:
Eine zusätzliche Finanzierung
ärztlicher Weiterbildung in Form von Zu- und Abschlägen im Rahmen des
DRG-Systems, wie sie im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) als
Prüfauftrag vorgesehen ist, lehnt der 112. Deutsche Ärztetag weiterhin als
nicht sachgerecht ab.
Dieser Satz soll gestrichen werden.
Wer möchte den Satz streichen? – Wer möchte ihn nicht streichen? – Das ist die
Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer möchte dem Antrag V-07 in unveränderter Fassung zustimmen? – Wer ist dagegen?
– Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist in unveränderter Form angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-15. Dazu liegt der
Änderungsantrag 15 a vor.
(Zuruf Dr. Holzborn,
Nordrhein)
– Habe ich es richtig verstanden?
Sie übernehmen den Antrag 15 a? – Der Antragsteller selbst übernimmt den Antrag
15 a und baut ihn in seinen Antrag ein. Er macht ihn sich zu eigen. Habe ich
das so richtig verstanden? – Gut. Dann ist das geschehen. Der Antragsteller ist
ja berechtigt, seinen Antrag zu modifizieren. Der erste Absatz des Antrags
lautet also:
Die Weiterbildung kann in
vielen Fächern nicht mehr ausschließlich in der Klinik durchgeführt werden,
viele Themen und Weiterbildungsinhalte sind nicht mehr an einer großen Anzahl
von Kliniken vorhanden.
Auch hier gibt es einen
Überweisungsantrag. Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer möchte ihn nicht
überweisen? – Das ist die Mehrheit. Wer möchte den Antrag befürworten? – Wer
möchte ihn ablehnen? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist in der
geänderten Fassung angenommen.
Wir kommen nun zum Antrag V-18:
Kliniken und Praxen, welche
die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten gewährleisten, ist der damit
verbundene Mehraufwand zu erstatten.
Es liegen keine Änderungsanträge
und kein Überweisungsantrag vor.
(Zuruf)
– Es gibt den Antrag auf
Überweisung an den Vorstand. Soll der Antrag begründet werden? – Formal. Wer
möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? – Wer ist dagegen? – Das Erste
war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Nunmehr rufe ich den Antrag V-19 auf:
Zur Sicherstellung der
ärztlichen Weiterbildung im Krankenhaus muss das DRG-System durch die
Organisation von Zuschlägen an solche Einrichtungen modifiziert werden, die
ärztliche Weiterbildung durchführen …
Das steht auch in dem Buch, das ich
gestern von Herrn Henke bekommen habe, dass das gewünscht wird. Es ist eine
Forderung der AWMF. Wir haben das bisher nicht so gesehen. Aber wir können uns
ja ein Urteil bilden.
Ein Überweisungsantrag ist bisher
nicht gestellt worden.
(Zuruf)
– Das kann man beantragen. Aber da
muss man sehen, wie die Abstimmung verläuft. Wer möchte den Antrag V-19
annehmen? – Wer ist gegen den Antrag? – Das ist die Mehrheit. Dann ist der
Antrag abgelehnt.
Dann geht es mit dem Antrag 02
weiter. Dazu gibt es den Antrag V-02 a.
Danach soll der zweite Absatz des Antrags 02 gestrichen werden, und zwar von
„Ebenso schließen von der Ärztekammer gerügte Verstöße gegen die ärztliche
Berufsordnung“ bis „so ist auch dies als fehlende Eignung anzusehen“. Wenn Sie
den Absatz stehen lassen, gibt es noch einen Änderungsantrag zum Text. Zunächst
frage ich: Wer möchte den Text des zweiten Absatzes ganz streichen? – Wer
möchte ihn nicht streichen? – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Damit kommen wir zum Antrag V-02 b. Dabei geht es um den
zweiten Satz des zweiten Absatzes im Antrag 02:
Duldet oder bewirkt ein
Weiterbildungsbefugter die Verletzung des Arbeitszeitgesetzes gegenüber den
Weiterbildungsbefugten unter seiner Verantwortung, so ist auch dies als
fehlende Eignung anzusehen.
Es muss heißen „gegenüber den
Weiterzubildenden“, denn die Weiterbildungsbefugten sind ja nicht gemeint.
Gemäß Antrag 02 b soll der letzte Halbsatz des Antrags V-02 wie folgt geändert
werden:
… so ist dies grundsätzlich
als fehlende Eignung anzusehen.
Das Wort „grundsätzlich“ soll
eingefügt werden; also nicht so apodiktisch, sondern ein bisschen
eingeschränkt. Wer möchte das Wort „grundsätzlich“ ergänzen? – Wer möchte das
nicht? – Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wer möchte dem so geänderten Antrag V-02 zustimmen? – Viele. Wer
möchte nicht zustimmen? – Das sind weniger. Wer möchte sich enthalten? –
Einzelne. Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.
Wir kommen zum Antrag V-09:
Die Bundesärztekammer wird
aufgefordert, so schnell wie möglich eine Überarbeitung der Problemfelder der
(Muster-)Weiterbildungsordnung vorzulegen.
Wer möchte dem zustimmen? – Wer
möchte ablehnen? – Wir wiederholen die Abstimmung. Ich frage also noch einmal:
Wer möchte zustimmen? – Wer möchte ablehnen? – Das Erste war die Mehrheit. Der
Antrag ist angenommen.
Wir kommen zum Antrag V-16:
Die Weiterbildungskataloge der
Weiterbildungsordnung müssen so dimensioniert sein, dass sie Kolleginnen und
Kollegen in Weiterbildung für die medizinisch relevanten Bereiche des
jeweiligen Fachs ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die … für
eine zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlich
sind …
Wenn ich ganz ehrlich bin: Es wäre
mir lieb, wenn wir den Hinweis auf das SGB V streichen könnten.
(Zuruf:
Vorstandsüberweisung!)
– Oder Vorstandsüberweisung. Wir
sollten uns nicht an das SGB hängen, denn die versuchen von Berlin aus schon
ziemlich viel bei uns hineinzufummeln, und das gehört sich nicht. Das ist
nämlich Länderrecht.
(Beifall)
Wir stimmen über den
Überweisungsantrag ab. Wer möchte den Antrag überweisen? – Das sind ganz viele.
Wer möchte nicht überweisen? – Ganz wenige. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand
wird die Klammer ganz schnell streichen. Da bin ich sicher.
Damit kommen wir zum Antrag 14. Der
Antrag V-14 a möchte, dass der 114.
Deutsche Ärztetag festgelegt wird und der 115. Deutsche Ärztetag nicht mehr ins
Auge gefasst wird, sodass wir uns festlegen, dass wir auf dem 114. Deutschen
Ärztetag – wahrscheinlich in Kiel – die Weiterbildungsordnung zu einem
wichtigen Tagesordnungspunkt machen. Außerdem soll im Antrag 14 a das Wort
„endgültige“ gestrichen werden, denn eine endgültige Diskussion bei der
Weiterbildung kann man sich nicht vorstellen. Das ist ein so dynamischer
Prozess, dass man das wohl nicht aushält. Ich glaube, das machen wir von
allein, das Wort „endgültige“ entfallen zu lassen. Es kommt dann nur noch
darauf an, ob Sie im Antrag 14 die Worte „oder 115.“ streichen wollen. Wenn Sie
den Antrag 14 a annehmen, lautet der Text des Antrags 14:
Der Deutsche Ärztetag fordert
den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die beabsichtigte Überarbeitung … für
den 114. Deutschen Ärztetag vorzubereiten.
Wer möchte den Änderungsantrag
befürworten? – Wer ist dagegen? – Wir wiederholen die Abstimmung und zählen
aus. Es ist für Dr. Koch schon wichtig, ob er Zeit bis zum 115. Deutschen
Ärztetag hat oder nicht. Das gilt auch für Frau Dr. Güntert.
Ich frage also noch einmal: Wer
möchte sich durch den Änderungsantrag 14 a auf den 114. Deutschen Ärztetag
festlegen? – Wer möchte auch noch den 115. Deutschen Ärztetag zulassen, also
den Antrag 14 a nicht annehmen? – Wir können die Zahlen noch nicht so ganz
verstehen. Das wären zwei Drittel zu einem Drittel. Das hätten wir auch so
gesehen. – Es bleibt dabei: Die Auszählung hat erbracht – es wird hoch und
heilig versprochen, dass es so gewesen ist –, dass der Antrag 14 a mit 125 : 69
Stimmen angenommen worden ist
und damit der 115. Deutsche Ärztetag nicht infrage kommt.
(Beifall)
Wenn ich vorher gewusst hätte, dass
das dabei herauskommt, hätten wir das früher entscheiden können. Das sieht man
doch sehr deutlich. Wir gehen also davon aus, dass der 114. Deutsche Ärztetag
gewünscht wird.
Nun steht der Antrag V-14 in der geänderten Fassung zur Abstimmung. Wer möchte
dem Antrag 14 zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag
ist in der geänderten Fassung angenommen. Der Text läuft also darauf
hinaus: so schnell wie möglich, spätestens aber auf dem 114. Deutschen
Ärztetag.
Ich glaube, dann könnten wir den Antrag V-17 als erledigt betrachten. Es
soll ein Konzept erarbeitet werden, das auf dem nächsten Deutschen Ärztetag
vorgelegt werden soll. Das geht trotzdem? – Gut, das ist nur ein Konzept.
(Zuruf)
– Es wird aus dem Plenum
Vorstandsüberweisung beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte den Antrag
an den Vorstand überweisen? – Wer möchte das nicht? – Wer enthält sich? – Dann
ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Damit kommen wir zum Antrag V-20:
Die Erteilung von
Weiterbildungsbefugnissen setzt auch eine weisungsungebundene ärztliche
Tätigkeit voraus. Diese ist durch den Arbeitgeber zu gewährleisten, damit
Weiterbildung in Krankenhäusern langfristig gesichert ist.
Wer möchte dem zustimmen? – Wer
möchte das ablehnen? – Das Erste war die klare Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Wir fahren fort mit dem Antrag V-22:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Bundesärztekammer auf, die Einführung einer zusätzlichen Weiterbildung oder
ggf. einer curriculären Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte zur Feststellung
des Hirntodes in die Weiterbildungsordnungen zu bewirken.
(Zuruf)
– Es wird Vorstandsüberweisung
beantragt. Dieser Antrag geht vor. Wer möchte überweisen? – Wer möchte nicht
überweisen? – Dann frage ich: Wer ist von dem Antrag begeistert? – Bei wem hält
sich die Begeisterung in Grenzen? – Das ist die große Mehrheit. Der Antrag ist
also abgelehnt.
Wir kommen zum Antrag V-24:
Die Bundesärztekammer wird
aufgefordert, bei der anstehenden
Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung für den Facharzt für
Orthopädie und Unfallchirurgie die Teilgebietsradiologie … als integralen
Bestandteil während der Facharzt-Weiterbildung aufzunehmen.
(Zuruf)
– Es gibt einen Überweisungsantrag.
Wer möchte den Antrag überweisen? – Wer möchte das nicht? – Das sind weniger.
Wer möchte sich enthalten? – Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Nunmehr kommen wir zum Antrag V-25:
Rein fachlich-medizinisch
begründete Strukturierungen der Weiterbildungsordnung (z. B. Common Trunk)
dürfen nicht als Alibi herangezogen werden, Arbeitsverträge kürzer als die
maximale Weiterbildungsberechtigung zu befristen.
Das klingt gut. Wer möchte dem
zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist angenommen.
Damit kommen wir zum Antrag V-12 neu, der ausgiebig
besprochen worden ist.
(Zuruf)
– Vorstandsüberweisung ist
beantragt. Wer möchte überweisen? – Wer nicht? – Wer enthält sich? – Dann ist
der Antrag an den Vorstand überwiesen.
Jetzt kommen wir zur
Allgemeinmedizin, und zwar zunächst zum Antrag 03. Dazu liegt der Antrag V-03 a vor. Danach soll es am
Schluss des dritten Absatzes heißen:
… eine Vergütung erhalten, die
sie tariflich mindestens vergüteten Krankenhausärzten gleichstellt.
Das heißt: Es ist nach oben offen.
(Zuruf)
– Den Änderungsantrag an den
Vorstand überweisen? Ich frage: Wer möchte „mindestens“ einfügen? – Wer möchte
nicht „mindestens“ einfügen?
Aus dem Plenum gibt es den
Überweisungsantrag. Wer möchte den Antrag
überweisen? – Wer möchte ihn nicht überweisen? – Dann frage ich: Wer möchte dem
ganzen Antrag V-03 zustimmen? – Wer
möchte ihn ablehnen? – Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.
Dann kommt der Antrag V-05:
Der Deutsche Ärztetag fordert
die Kassenärztliche Bundesvereinigung, den Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den Vorstand der
Bundesärztekammer auf, die gesetzlich verankerten Maßnahmen zur Förderung der
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zeitnah umzusetzen.
Wer möchte zustimmen? – Wer möchte
nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag ganz klar angenommen.
Damit kommen wir zum letzten
Antrag, dem Antrag V-13:
Der Spitzenverband Bund der
Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die KBV … Um den
Nachwuchs an Allgemeinärzten effizient zu fördern, muss die finanzielle
Beteiligung von bisher 2.040 ? auf 4.000 ? angehoben werden.
Das gehört natürlich alles
zusammen. Wer möchte dem Antrag 13 zustimmen? – Wer möchte nicht zustimmen? –
Das Erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mit
deutlicher Mehrheit angenommen.
Damit ist der Tagesordnungspunkt V
bewältigt. Herzlichen Dank, Hellmut Koch, herzlichen Dank, Frau Dr. Güntert.
(Beifall)
Weiterhin frohes Schaffen mit viel
Erfolg. Wir freuen uns auf die nächste Runde in Dresden.
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