TOP VI: Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer

Donnerstag, 21. Mai 2009, Vormittagssitzung

Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Kaplan und ich möchten Ihnen zu den vorgeschlagenen Möglichkeiten im Antrag VI-01 eine weitere Möglichkeit anbieten, die Option 2 d. Es hat sich herausgestellt, dass zwei zuzuwählende Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreis des Ärztetages wohl als zu wenig anzusehen sind, um alle Bereiche im Vorstand der Bundesärztekammer angemessen zu vertreten.

Deswegen schlagen wir Ihnen vor, eine dritte Person zuzuwählen, also drei insgesamt, aber nicht festzulegen, zu welcher Versorgungsstruktur diese gehören. Wir können uns sehr gut vorstellen, dass eine Aufrüstung erfolgt über die Zugehörigkeit zu Versorgungsstrukturen derjenigen, die schon im Vorstand vertreten sind, und auch denjenigen, die zur Wahl stehen.

Wir sind davon überzeugt, dass Sie, meine Damen und Herren Delegierten des Deutschen Ärztetages, dann die richtige Entscheidung treffen können, wer noch in den Vorstand hineinzuwählen ist. Wir halten das für ein sinnvolles demokratisches Vorgehen, ohne eine Vorabfestlegung.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Vielen Dank, Herr Koch. – Als nächste Rednerin Frau Kollegin Susanne Johna aus Hessen.

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