TOP VI: Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Botzlar, Bayern: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Delegierten! Die beiden Vorredner, Herr Hesse und Frau Johna, haben Ihnen ja schon Szenarien aufgezeigt, wie man das stratifizieren könnte. Da wird sich dann eine unendliche Kette von Begehrlichkeiten entwickeln. Dies ist nicht nur unpraktikabel, sondern es wäre letztendlich auch eine Art demokratischer Sündenfall. Kein Parlament sollte jemals die Wahlmöglichkeiten, die es selber hat, einschränken. Sie haben volle Souveränität, wen Sie wählen, bei den zwei weiteren Vertretern und beim Präsidium. Die Präsidenten der Landesärztekammern sind in voller Souveränität der jeweiligen dortigen Kammerversammlung auf demokratischem Weg gewählt.

Niemals werden Sie – davon bin ich fest überzeugt – einer Präselektion zustimmen. Deswegen werden Sie sicherlich mehrheitlich der Meinung sein, dass keine der vorgeschlagenen Optionen gezogen werden muss, sondern dass die Satzung so bleiben kann, wie sie ist, denn so erfüllt sie ihren Zweck am besten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Schimanke aus Mecklenburg-Vorpommern.

© Bundesärztekammer 2009