Dr. Harb, Hamburg:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich bin ich für die
erste der beiden aufgezeigten Optionen, und zwar aus verschiedenen Gründen.
Wählten wir eine der aufgezeigten zweiten Optionen, hieße das letzten Endes nur
eine Aufblähung des Vorstands der Bundesärztekammer. Ob wir nun zusätzlich zwei
oder drei wählen, ist gleichgültig. Wir beginnen mit zwei Personen, irgendwann
werden es drei und vier und fünf.
Nehmen wir einmal den Fall, der
Vorstand der Bundesärztekammer wäre anders besetzt. Wir hatten doch schon den
Fall, dass fast nur Niedergelassene im Präsidium saßen. Was tun wir, wenn
dieser Zustand wiederkehrt? Wir haben in Hessen gesehen, dass der Präsident
nicht auf ewig ein Kliniker ist. Das heißt, die Mitglieder des Vorstands können
ausgetauscht werden. Da die Wahl des Vorstands der Bundesärztekammer nicht
kongruent mit der Wahl in den Landesärztekammern ist, kann sich das im Laufe
der Wahlperiode ständig ändern. Wollen wir während einer Wahlperiode ständig
neu zuwählen oder abwählen? Das ist mit Sicherheit nicht machbar. Ich glaube,
wir fahren am besten, wenn wir die Situation so belassen, wie sie ist.
Noch ein Aspekt: Mir ist es egal –
mein Präsident weiß das –, wer mich vertritt, ein Niedergelassener oder ein
Kliniker. Mein Anliegen lautet: Wir müssen zusehen, dass wir die Kliniker dafür
sensibilisieren, dass sie die Interessen der Niedergelassenen verstehen und
vertreten können. Das wäre der bessere Weg, als dass wir Niedergelassene im
Vorstand der Bundesärztekammer haben.
Ein letzter Aspekt. Es gibt manchen
Niedergelassenen, von dem ich mich an sich nicht vertreten fühlen möchte.
Deswegen: Lassen wir es so, wie es ist.
Danke.
(Beifall)
Präsident Prof. Dr. Dr. h.
c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Harb. – Als nächste Rednerin Frau Kollegin
Gräfin Vitzthum. Bitte.
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