TOP VI: Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Harb, Hamburg: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich bin ich für die erste der beiden aufgezeigten Optionen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Wählten wir eine der aufgezeigten zweiten Optionen, hieße das letzten Endes nur eine Aufblähung des Vorstands der Bundesärztekammer. Ob wir nun zusätzlich zwei oder drei wählen, ist gleichgültig. Wir beginnen mit zwei Personen, irgendwann werden es drei und vier und fünf.

Nehmen wir einmal den Fall, der Vorstand der Bundesärztekammer wäre anders besetzt. Wir hatten doch schon den Fall, dass fast nur Niedergelassene im Präsidium saßen. Was tun wir, wenn dieser Zustand wiederkehrt? Wir haben in Hessen gesehen, dass der Präsident nicht auf ewig ein Kliniker ist. Das heißt, die Mitglieder des Vorstands können ausgetauscht werden. Da die Wahl des Vorstands der Bundesärztekammer nicht kongruent mit der Wahl in den Landesärztekammern ist, kann sich das im Laufe der Wahlperiode ständig ändern. Wollen wir während einer Wahlperiode ständig neu zuwählen oder abwählen? Das ist mit Sicherheit nicht machbar. Ich glaube, wir fahren am besten, wenn wir die Situation so belassen, wie sie ist.

Noch ein Aspekt: Mir ist es egal – mein Präsident weiß das –, wer mich vertritt, ein Niedergelassener oder ein Kliniker. Mein Anliegen lautet: Wir müssen zusehen, dass wir die Kliniker dafür sensibilisieren, dass sie die Interessen der Niedergelassenen verstehen und vertreten können. Das wäre der bessere Weg, als dass wir Niedergelassene im Vorstand der Bundesärztekammer haben.

Ein letzter Aspekt. Es gibt manchen Niedergelassenen, von dem ich mich an sich nicht vertreten fühlen möchte. Deswegen: Lassen wir es so, wie es ist.

Danke.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Harb. – Als nächste Rednerin Frau Kollegin Gräfin Vitzthum. Bitte.

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