TOP VI: Änderung des § 5 der Satzung der Bundesärztekammer

Donnerstag, 21. Mai 2009, Nachmittagssitzung

Dr. Lutz, Bayern: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Über die Quotenregelung brauche ich gar nichts mehr zu sagen, weil alles schon gesagt ist. Ich glaube, das ist ein undemokratisches Verfahren. Früher war es so, dass es keine angestellten Ärzte im Vorstand der Bundesärztekammer gab und man deshalb eine solche Regelung gefunden hat. Aber für die heutige Zeit gilt sie nicht mehr. Heute von vornherein festzulegen, dass nur Leute aus bestimmten Gruppen gewählt werden können, halte ich für schlichtweg undemokratisch. Wenn unbedingt jemand reinmuss, dann können sich die Gruppen im Vorfeld der Wahl zusammentun und eine Person unterstützen und diese letztendlich wählen.

Ich meine, die Frage nach der Erweiterung des Vorstands kann nur der Vorstand selbst beantworten. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Eine Erweiterung des Vorstands darf nicht damit verbunden sein, dass eine bestimmte Person oder eine bestimmte Personengruppe gewählt werden muss. Es geht doch allein um die zu leistende Arbeit. Darüber, ob es notwendig ist, dass zur Erledigung der Arbeit eine Person mehr im Vorstand der Bundesärztekammer sitzen sollte, hat allein der Vorstand zu entscheiden. Ich meine, deswegen sollten wir zwar, wenn der Vorstand dies wünscht, den Vorstand erweitern, aber nicht mit der Maßgabe: aus einer bestimmten Gruppe.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Lutz.

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