TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Taube, Sachsen: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Quasirechenzentren bei den Ärztekammern sind aus unserer Sicht dringend abzulehnen. Das wird im Antrag 107 so gefordert. Dies ist aber keinerlei hoheitliche Aufgabe einer Kammer. Es ist mit enormem Aufwand verbunden und mit Haftungsrisiken belegt. Dieser Antrag sollte abgelehnt werden.

(Vereinzelt Beifall)

Kammeraufgabe dagegen ist es sehr wohl, den elektronischen Heilberufeausweis einzuführen, der den Kammern gehört und dessen Einsatz die ärztliche Kommunikation auf verschiedenen Ebenen verbessern kann. Mit dem Antrag 90 fordern wir die Bundesärztekammer auf, die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Das Projekt der elektronischen Gesundheitskarte weist aus unserer Sicht entsprechend dem Antrag 108 ganz klar darauf hin, dass eine Evaluation der Kosten-Nutzen-Bewertung hier ganz, ganz dringend erforderlich ist.

Ich bitte Sie, die Änderungsanträge 35 a und 36 b zu beachten. Sie sollen die Freiwilligkeit der ärztlichen Teilnahme am Projekt festschreiben und die Bewertung des medizinischen Nutzens in den Fokus stellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Frau Taube. – Jetzt Herr Kollege Handrock aus Berlin.

© Bundesärztekammer 2009