Michaelis, Thüringen:
Ich möchte auf ein Problem hinweisen. Das Anliegen ist völlig in Ordnung; damit
habe ich keine Probleme. Es geht mir um einen möglichen Kollateralschaden. In
dem Antrag heißt es:
Ein Bachelor-Abschluss darf
aber keinesfalls eine ärztliche Tätigkeit ermöglichen. Unterhalb des
„Facharzt-Status“ darf es keine Arztzulassung geben, auch nicht bei Ärztemangel.
Es geht mir um die Begriffe
Facharztstatus und Arztstatus. Dieses Problem ist sehr diffizil. Wenn man den
Facharztstatus hier so benennt, ist das ein bisschen schwierig. Deshalb möchte
ich zumindest meine Bedenken äußern. Ich empfehle, obwohl ich das Anliegen des
Antrags unterstütze, eher die Vorstandsüberweisung.
(Beifall)
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