TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Michaelis, Thüringen: Ich möchte auf ein Problem hinweisen. Das Anliegen ist völlig in Ordnung; damit habe ich keine Probleme. Es geht mir um einen möglichen Kollateralschaden. In dem Antrag heißt es:

Ein Bachelor-Abschluss darf aber keinesfalls eine ärztliche Tätigkeit ermöglichen. Unterhalb des „Facharzt-Status“ darf es keine Arztzulassung geben, auch nicht bei Ärztemangel.

Es geht mir um die Begriffe Facharztstatus und Arztstatus. Dieses Problem ist sehr diffizil. Wenn man den Facharztstatus hier so benennt, ist das ein bisschen schwierig. Deshalb möchte ich zumindest meine Bedenken äußern. Ich empfehle, obwohl ich das Anliegen des Antrags unterstütze, eher die Vorstandsüberweisung.

(Beifall)

© Bundesärztekammer 2009