TOP VIII: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer

Freitag, 22. Mai 2009, Vormittagssitzung

Quart, geladener Gast: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte zukünftige Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir als Medizinstudierende uns hier, soweit ich weiß, zum ersten Mal in der Form einbringen dürfen.

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Auf diesem Ärztetag zum ersten Mal. Ansonsten ist das fast regelhaft so.

Quart, geladener Gast: Tatsächlich?

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Ja.

Quart, geladener Gast: Dann freue ich mich umso mehr.

(Beifall)

Zum Praktischen Jahr: Wir freuen uns, dass sich der Ärztetag dazu wieder positioniert. Wir freuen uns gerade deshalb, weil er unsere Forderungen und Wünsche damit sehr unterstützt. Damit wissen wir den Ärztetag quasi an unserer Seite.

Leider hat sich trotz ähnlicher Beschlüsse in der Vergangenheit praktisch bisher recht wenig getan. Im Zuge dieses Antrags möchte ich auf ein Papier hinweisen, das wir als Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland verabschiedet und in den letzten Tagen an unserem Stand im Foyer verteilt haben. Es schlägt Qualitätsstandards inhaltlicher und infrastruktureller Art für die Ausbildung im Praktischen Jahr vor, die ich Ihnen sehr ans Herz legen möchte, vor allem denjenigen, die direkt in die Ausbildung der PJler eingebunden sind. In unserem Papier tragen wir die elementarsten Voraussetzungen für eine gute Ausbildung zusammen. Dies wäre zum einen, dass es klar definierte ergebnisorientierte Ausbildungsziele gibt, die man sowohl von studentischer Seite als auch vonseiten der Dozenten einfordern kann.

Zum anderen brauchen wir eine gute Betreuung mit direkt Verantwortlichen für die Ausbildung, regelmäßigen Seminaren und kritischen Feedbackgesprächen zum Ausbildungsstand der Studierenden im Praktischen Jahr.

Schließlich wollen wir auch die Möglichkeit haben, an allen Lehrkrankenhäusern, die die Voraussetzungen der Approbationsordnung erfüllen, in Deutschland frei wählen zu können, dass wir nicht von den Universitätskliniken dorthin verwiesen werden, wo wir scheinbar gerade am dringendsten benötigt werden oder strategisch am günstigsten eingesetzt werden.

(Beifall)

Ausdrücklich möchte ich auch auf die Routinetätigkeiten zu sprechen kommen, die wir keinesfalls ablehnen, da uns bewusst ist, dass sie natürlich die Basis für eine fundierte ärztliche Tätigkeit darstellen und deshalb keinesfalls außen vor bleiben sollen. Wichtig ist aber, dass im Praktischen Jahr darüber hinausgehend noch viele weitere Dinge erlernt werden müssen, damit man danach als eigenständiger und selbstständiger Arzt in der Assistenzarztzeit nach dem letzten Staatsexamen tätig werden kann.

Wir würden uns wünschen, dass es in Zukunft nicht ausschließlich von der Laune und der Motivation einzelner Kollegen abhängt, ob und was die Medizinstudierenden im Praktischen Jahr lernen, sondern dass es definierte Kriterien gibt, damit sich am Ende jeder darauf verlassen kann, dass die Studierenden nach dem Praktischen Jahr eine gute und solide Ausbildung erhalten haben.

Ich freue mich darüber, dass Sie das mit den hier vorliegenden Anträgen so unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Hoppe: Schönen Dank, Herr Kollege Quart.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag 18 und beginnen mit dem Antrag VIII-18 a. Im Antrag 18 lautet der erste Spiegelpunkt, dass zu fordern ist, dass

im Mittelpunkt des Praktischen Jahrs als letztem berufsvorbereitenden Abschnitt des Medizinstudiums die praktische Ausbildung am Patienten steht …

Der Antrag 18 a geht darauf hinaus, dass der Rest des Punkts gestrichen werden soll, dass hinter dem Wort „steht“ ein Punkt gesetzt wird und danach folgender Text kommt:

Die Studierenden dürfen nicht zu ausbildungsfremden Tätigkeiten missbraucht werden.

Das wird für besser gehalten als das, was jetzt dort steht. Wer möchte zustimmen, dass dieses so formuliert wird? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag angenommen.

Unter dem zweiten Punkt soll das Wort „Lückenfüller“ ersetzt werden durch „Ersatz für fehlende Ärztinnen und Ärzte“. Es wird also gefordert, dass

Medizinstudenten im Praktischen Jahr nicht als Ersatz für fehlende Ärztinnen und Ärzte in unterbesetzten Abteilungen eingesetzt werden.

Wer findet das schöner als „Lückenfüller“? – Wer ist dagegen? – Enthaltungen? – Dann ist das so verändert.

Außerdem soll an den gerade abgestimmten Text folgender Satz angefügt werden:

Die praktische Ausbildung setzt das ausreichende Vorhandensein berufserfahrener Ärztinnen und Ärzte als Ausbilder voraus.

Wer möchte für die Einfügung stimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist auch das geschehen.

Dann soll unter dem dritten Punkt noch folgender Satz angefügt werden:

Die Qualität der Ausbildung muss regelmäßig durch die verantwortlichen Universitäten evaluiert werden.

Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich?

Damit gehen wir über zum Antrag VIII-18 b. Der letzte Punkt des Antrags 18 enthält die Forderung, dass

den Medizinstudierenden im Praktischen Jahr eine angemessene Ausbildungspauschale im Sinne einer Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Da soll stehen:

Der Deutsche Ärztetag hält eine Aufwandsentschädigung in Höhe eines Referendariatsgehaltes für angemessen.

Das ist etwas korrekter. – Dazu hat der Herr Vorsitzende der Ausbildungsgremien das Wort, Professor Schulze aus Dresden.

© Bundesärztekammer 2009